Wie wird die Zugewinngemeinschaft gerechnet

Hallo !
leider befinde ich ich gerade im Trennungsjahr, und erarbeite mit meiner NochFrau gerade eine Strategie zur schmerzlosen Teilung.
Hier meine Frage:
Wir haben in der Ehe ein Haus gebaut, ist ca halb bezahlt. Ich würde weiter darin wohnen (mit den Kindern), und die kompletten Kosten tragen ( Tilgung , Nebenkosten ).
Mein Partner möchte nicht sofort ausgezahlt werden, Haus soll auch nicht verkauft werden.
Bleibt nun mit Ende der Ehe der Anteil meines Partner am Haus fix, und mein bezahlter anteil wächst weiter ?
Beispiel Haus ist zu 50 % bezahlt, jeder bekommt 25 % des bezahlten Teils, die Schulden bleiben bei mir und nach kompletter tilgung hab ich 75 % und kann dann Auszahlen oder Verkaufen und entsprechend teilen ?

Gruß D

Mein Ex-Mann ist im Haus geblieben und müßte mir eigentlich jeden Monat eine Miet-Ausgleichszahlung überweisen. Da das Haus jedoch noch nicht ganz abbezahlt ist wird die Darlehensrate mit der Miet-Ausgleichszahlung verrechnet. Jeder hat 50% und das bleibt auch weiterhin so. Sobald das Haus bezahlt ist, muss er mir die Miet-Ausgleichszahlung überweisen.

Hallo und danke für die Anfrage.

Da ich als Experte nur für die psychologischen Folgen nach Trennung/Scheidungen zuständig bin, kann ich zu Deinem Sachverhalt nichts sagen. Hier geht es um die finanziellen Folgen einer Scheidung. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, solltest Du Dir einen fachkundigen Rat einholen.

… das heißt Sie tilgen weiter mit am Haus (halbe /halbe) ! Oder ? dann steigt natürlich der anteil mit. Mein Partner wird nicht weiter mittilgen. Also Ende der zugewinngemeinschaft!

Trotzdem danke für die schnelle Antwort .
btw . auf welche Anzeichen bei den Kindern soll ich denn achten, um möglichst schnell auf Probleme zu regieren ?

Hallo D.

da ich kein Finanzfachmann bin kann ich dir nur bedingt antworten.
Ich finde ihr seid mit gegenseitiger Kulanz auf einem guten Weg.
Ich denke es muss ein Termin gesetzt werden, wann die Wertstellung erfolgt, bzw. an dem der Zeitwert des Hauses festgehalten wird. Es ist gut, dass du deinen Ex-partner nicht sofort auszahlen musst. Aber der Wert muss einem Stichtag zugeordnet werden. Danach gehört das Ding dir und du kannst damit machen was du willst und musst es auch alleine zahlen.
Ich finde es auch gut und im Interesse der KIDS, dass ihr versucht euch SChmerzarm zu trennen.
Viel Glück dabei
Walter

Hallo,

eine Trennung/Scheidung ist für Kinder immer eine sehr schwere Situation. Deshalb sind einige Dinge zu beachten:

  1. In jedem Fall sollten die Eltern an einem Strang ziehen und einen freizügigen Umgang mit beiden Elternteilen zulassen. Dazu sind die Umgangszeiten allerdings exakt abzusprechen und auch einzuhalten.

Hier besteht häufig die Gefahr, dass die Schwierigkeiten von der Paarebene auf die Elterneben übertragen werden. Beisp. Exmann hat jetzt neue Partnerin => Exfrau ist sauer und behindert den Umgang. Auch das abwertende Sprechen über den Expartner in Anwesenheit der Kinder gehört dazu. Kinder haben immer beide Eltern lieb. Sie solidarisieren sich allerding immer mit dem schwächsten Elternteil.

  1. Scheidung ist gesellschaftliche Realität. Häufig bekommen beide Eltern oder ein Elternteil durch die gescheiterte Ehe Schuldgefühle. Um sich hinsichtlich dieser Schuldgefühle zu erleichtern, beginnen Sie Grenzen aufzuheben. Beisp. Nachdem der Vater aus der gemeinsamen Wohnung zog, sind die Zeiten für das Zubettgehen der Kinder aufgehoben. Die Mutter erklärt, dass es die Kinder jetzt ohne Vater schwer haben und als Ausgleich länger Fernsehen schauen dürfen. Oder der Vater kauft jetzt Geschenke oder bietet riesige Freizeitgestaltungen an, um sein Gewissen zu entlasten.

Kinder brauchen Stabilität. Die Regeln sollten gerade in der Auszugsphase besonders beibehalten werden. Gibt den Kinder Sicherheit, auch wenn sie dadurch nörgelich werden.

  1. Freier Umgang zu beiden Elternteilen. Die Kinder sollten mit beiden Eltern Umgang haben. Die Zeiten hierfür sind zwischen den Eltern exakt abzustimmen und einzuhalten. Die Mutter sollte keine Angst haben, wenn der Vater nicht kochen kann :wink:). Die Kinder verhungern nicht, auch wenn das Abendessen von MC Donald eingekauft wird. Meistens haben die Mütter zu lernen, wie es ist, ohne Kinder auszukommen.

  2. Kinder sind keine Detektive. Kinder dürfen nicht dazu angehalten werden, über den Expartner ausgefragt zu werden. Dadurch wird die Loyalität der Kinder zu dem Elternteil verletzt. Das führt sehr häufig zu psychischen Störungen im Verlauf der Entwicklung, weil sich das Kind als Verräter fühlt.

Behalte in jeden Fall einen gesunden Menschenverstand und halte die Kinder von Euren Problemen als ehemalige Partner fern. Das ist Eure Sache und hat mit den Kids nichts zu tun. Dann werden Eure Kinder sich toll entwicklen können.

Tipp: Es gibt ganz gute Bücher zu dem Thema. Lese mal!

Bei speziellen Frage einfach melden.

Viele Grüße chicobello

Trotzdem danke für die schnelle Antwort .
btw . auf welche Anzeichen bei den Kindern soll ich denn
achten, um möglichst schnell auf Probleme zu regieren ?

Wow … danke … sind gute Tips dabei. Würdes du ein bestimmtes Buch empfehlen ?

Gruß Batman217

Hallo,

ich war einige Jahre in der Scheidungs- und Trennungsforschung tätig. In diesem Bereich habe
ich gerne gearbeitet und viel Herzblut gelassen. Viele Gesetze habe sich zum besseren gewandelt und unsere Untersuchungen haben ein wenig dazu beigetragen. Ein kleiner Erfolg.

Seit vielen Jahren bin ich allerdings in der Managementberatung tätig.

Aus diesem Grund kenne ich die ganz aktuellen Bücher nicht mehr. Ich habe gerade bei amazon geschaut und ein neues Buch entdeckt. Laut den Rezesionen empfehle ich Dir das folgende Buch.

„Glückliche Scheidungskinder:
Trennungen und wie Kinder damit fertig werden.“

Autoren: Monika Czernin, Remo H. Largo

Viele Grüße

Chicobello

Wow … danke … sind gute Tips dabei. Würdes du ein
bestimmtes Buch empfehlen ?

Gruß Batman217

also nochmal danke … ich habe die 10 e investiert und werde mich wohl mal der lektüre widmen .

Gruß
Batman217

Hallo Batman217,

also es gibt hier natürlich mehrerer Wege die Sache anzugehen.

Aber mein Fall war Ähnlich und ich hatte Haus und Schulden übernommen, zahle die Baukredite auch alleine und blieb mit beiden Kindern drin wohnen (stehe auch alleine im Grundbuch!!!)

Aus eigener Erfahrung und auch aus meinem Umfeld heraus kann ich nur die Empfehlung aussprechen: Versucht Euch sachlich zu einigen und besprecht einen möglichen Lösungsweg mit einem Notar.

Als ich meine Trennung hatte, wurde erst zu Hause verhandelt (damals ging das noch - heute leider nicht mehr) und anschließend mit einen Notar besprochen, wie unser Lösungsweg vertraglich bindend für beide niedergeschrieben werden kann.

Laß Dich von einem Anwalt im Vorfeld „beraten“ nicht vertreten wie sich die Sache „Zugwinnausgleich“ in etwa darstellt und ob Unterhaltszahlungen auf Dich zu kommen würden.

Ist wesentlich günstiger als sich über Anwälte zu streiten und Notare sind bei solchen Beratungen zu „Trennungsverträgen“ völlig neutral - da Sie für keinen Partei ergreifen dürfen - und somit beiden Beteiligten die Vor- und Nachteile erläutern.

Notare machen Trennungsverträge. Da können unter anderem solche Dinge geregelt werden. Bei mir war das der Fall und gleichzeitig hatten wir ab dem Zeitpunkt Gütertrennung vereinbart und das Erbrecht direkt auf die Kinder übertragen. (wir waren da noch verheiratet, wann Scheidung wußten wir damals nicht)

Vorteil später bei Scheidung: weder Anwalt noch Gericht braucht sich mit diesen Dingen zu befassen. Spart Nerven und Geld !!!

Die Sache an sich stellt sich natürlich nicht ganz so einfach dar:

es ist nötig hier fachliche Beratung hinzuzuziehen (Anwalt nur für Berechungen, Notar - aber auch die Bank oder Spk sofern noch Baufinanzieung vorhanden ist)

Jeder Fall ist anders.

Bei mir war es so, daß noch Schulden da waren. Jeder von uns zahlte 50 % - Eigentum lt. Grundbuch waren ja auch jeder zur Hälfte.

Fazit: Schulden nur dann zu 100 % zahlen und übernehmen (Schuldübernahme bei Bank) wenn Du auch alleine als Eigentümer im Grundbuch stehst.

Sehe grad nochmal in Deinem Text: Partner verzichtet auf sofortige Auszahlung… wäre ja toll - kann ja sehr gut mit Notarvertrag vereinbart werden, wie später dann mal das „Auszahlen“ erfolgen soll.

Übrigens: Sofern von einer Seite Gelder von Euren Eltern ins Haus oder die Baufinanzierung reingeflossen sind, sind diese extra für den Partner anzurechnen. Anwalt oder Notar weis dazu bescheid.

Hoffe dir geholfen zu haben und wünsch Euch einen guten Lösungsweg.

Viele Grüße - woman 71

Sorry D Du bist bei einer Psychologin gelandet…
die befürwortet eure Art der Trennung ungemein, hofft auch die Kinder werden gut „geteilt“ und wünscht euch alles Gute, kann Dir aber in juristischen fragen gar nicht helfen…
Petra

Super … danke … das war sehr hilfreich , da ich nicht wirklich weiß wo ich anfangen soll … aber Trennungsvertrag beim notar und davor RA- beratung hoert sich super an … das werde ich anstreben.

Danke

Batman217

Hallo Batman,

zunächst eine Klarstellung:

Eine „schmerzlose“ Trennung/Scheidung gibt es nicht!

Du wirst dich darauf einrichten müssen, dass am Ende beide Teile erhebliche Verluste hinnehmen müssen.

Auch wenn deine Frau sich momentan mit dir um eine verträgliche Lösung bemüht, wirst du feststellen, dass es garantiert Irritationen geben wird, wenn es ums Geld geht.

Tu dir selbst einen Gefallen und beginne garnicht erst damit, dir spitzfindige Variationen auszudenken.

Wenn das Haus gemäß des aktuellen Status der Finanzierung im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht „aufgeteilt“ wird, werden alle Aspekte beleuchtet und endgültig entschieden.

Wenn du die vorzeitige Veräußerung des Hauses vermeiden möchtest, solltest du dich schnellstens mit deiner Frau zusammensetzen und den Ehestreit zunächst beiseite legen.

Du kannst nur verlieren, wenn du annimmst, mit dem Haus ein Geschäft zu machen. Lege die Karten offen auf den Tisch und schließe mit deiner Frau vor einem Notar eine notarielle Vereinbarung, worin alle Punkte aufgeführt sind.

Im Streitfalle würde ansonsten das Familiengericht auch deinen Mietvorteil und die deiner Frau entgangenen „fiktiven“ Mieteinkünfte im Falle einer Fremdvermietung anrechnen. Das kommt am Ende viel teurer und sollte bedacht werden.

Einen Vorteil gegenüber deiner Frau zu verschweigen, rate ich dir nicht, denn es steht nach meiner Meinung im Vordergrund, dass das Haus erhalten bleibt und kein Schaden durch die Scheidung entsteht.

Du könntest mit deiner Frau einen Plan für gegenseitigen Ausgleich erarbeiten, worin für beide Parteien Vor- und Nachteile berücksichtigt werden.

Nach meiner Erfahrung lohnen sich Tricks nicht, weil der übervorteilte Partner sich grundsätzlich revangiert und dann alles noch schlimmer wird.

Du kannst von Glück sagen, wenn du bei der Scheidung nicht als bettelarm herauskommst und zukünftig weiterhin im „eigenen“ Haus wohnen kannst.

Den meisten Männern geht es erheblich schlechter, weil ihnen das Fell über die Ohren gezogen wird. Am Ende leben sie von Hartz IV und können nicht einmal mehr den Kindesunterhalt bezahlen. Von den psychischen Belastungen will ich erst garnicht sprechen.

Kurz und gut: Mach keinen Quatsch und rette die Situation.

Jetzt eine Frage von mir:

Deine Schilderung ist etwas rätselhaft. Wieso bleiben die Kinder bei dir. Gibt es bei euch schon neue Partner? Wie alt sind die Kinder? Welche Unterhaltsregelung ist angedacht oder wahrscheinlich?

Wie gestaltet sich die derzeitige Einkommenssituation?

Hast du die Angelegenheit bereits mit einem Anwalt durchgesprochen und entsprechend berechnen lassen?

Wenn du weitere Fragen hast und mir Einzelheiten mitteilen möchtest, kannst du mir gern direkt schreiben.

Ich berate in Trennung/Scheidung/Sorge- und Umgangsrecht seit fast 20 Jahren.

Gruß aus Hamburg

[email protected]

Gerne :smile: es ist eh schwer genug - man hat ja im Normalfall keine Erfahrung mit solchen Dingen. Wird sicher trotzdem einige Zeit vergehen bis eine Lösung steht. Ich drück die Daumen! Gerade wenn Kinder da sind, find ich es gut Heimat zu erhalten - als alles gleich niederzureißen. Hoffe Eurer Notar ist hier so gut und fair wie der den wir hatten … und daß Dein Expartner kooperativ ist (schon im Intersse der Kinder).

Viele Grüße - womann 71

Hallo D.,
so ähnlich haben wir es damals auch gemacht, allerdings haben wir das durch eine Scheidungsfolgenvereinbahrung bei Notar absegnen lassen. Wir hatten die Summe, die später ausgezahlt werden sollte genau so ermittelt und halt schriftlich festgelegt, dass diese Summe ausgezahlt werden soll.
Wir haben uns auch erst scheiden lassen, als das alles gelaufen war. Dadurch war die Scheidung natürlich deutlich billiger, denn die Kosten errechnen sich nach Einkommen und Vermögen. Und - da wir uns einig waren, brauchten wir nur einen Anwalt.
Die Scheidungsfolgenvereinbahrung war uns wichtig, denn es hätte ja die Situation eintreten können, dass einer einen neuen Lebenspartner hat, der plötzlich an das „große Geld“ will. Und bei Geld hört bekanntlich jede Freundschaft auf.
Viel Glück.
LG
Bambam

Hallo.

in dieser Situation war ich auch vor ein paar Jahren.
Wir haben damals die Hauskosten zugrunde gelegt und den noch bestehenden Kredit abgezogen. Die Restsumme haben wir durch 2 geteilt. Allerdings habe ich dann den Kredit um diese Summe aufgestockt und damit sofort ausgezahlt. - Ist besser und übersichtlicher. So ist keiner übervorteilt und jeder kann über seinen Teil verfügen - an die Umschreibung denken Zug um Zug.

Als erstes finde ich es klasse, dass ihr gütlich auseinander geht. Eine einvernehmliche Scheidung erspart eine Menge Nerven, Zeit und besonders auch viel Geld. Oftmals geht ein gemeinsam gebautes Haus bei der Scheidung drauf, oder zumindest einer der Partner findet sich im finanziellen Ruin wieder.

Im Normalfall wird der Zugewinn berechnet vom Tag der standesamtlichen Hochzeit bis hin zum Zustellungsdatum des Antrages auf Scheidung an die Gegenseite. So wird dann gerichtlich berechnet, wie hoch der Zugewinn ist (Anfangsvermögen und Endvermögen der jeweilien Partner an den Stichtagen und das gemeinsam erworbene Kapital während der Ehe). Zudem berücksichtigt das Gericht beim Trennungsunterhalt und Unterhalt der Kinder die Wohnsituation. (Mietvorteil etc.)

Ich gehe davon aus, dass ihr bei einer gütlichen Einigung auch nur einen Anwalt für den Scheidungsantrag nehmt. Zwei Anwälte sind nur bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in den einzelnen Scheidungsfolgen nötig.

Wenn ihr euch einigt, könnt ihr in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen, was ihr möchtet. Nicht nur in Bezug auf euer Haus. So, wie es auf eure Situation passt. Ihr könnt festlegen, wie oder wann welcher Teil ausgezahlt wird, wie oder ob verrechnet wird mit dem Trennungsunterhalt, ob und wie lange beide im Grundbuch stehen bleiben etc. Denn, solange beide im Grundbuch stehen, gehört jedem eine Hälfte des Hauses, egal, wer bezahlt. Diese Scheidenfolgenvereinbarung zwischen den Partnern muss dann nur von einem Notar notariell beurkundet werden. Dieses wird dann beim Scheidungstermin vor Gericht anerkannt.

So habt ihr die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie ihr eure Angelegenheiten regeln wollt.

Streitet ihr euch vor Gericht wegen des Zugewinns, wird das Gericht aufgrund der Daten festlegen, wie hoch der Zugewinn ist. Eine einvernehmliche Einigung ist mit Sicherheit ein riesen Vorteil für alle Beteiligten.

Alles Gute

Hallo Ihr beiden,

also dann macht mal weiter so, die schmerzlose Trennung ist sicherlich das Beste.
Ihr müsst Euch einigen, ab wann ihr den Startpunkt setzt (meist die Hochzeit) und wann der Endpunkt Eurer Partnerschaft ist. Dann muss hochgerechnet werden, was jeder alles so an Zugewinn hatte/eingebracht hat.
Das sind LEbensversicherungen (diese geben über den Zugewinne jederzeit auskunft) oder auch Wertsteigerungen sonstiger Art (Grundstück wird verkauft). Auch der Versorgungsausgleich (wird auch vor Gericht geklärt) erfolgt, um die Rentenansprüche jeweilig aufzurechnen. Also schreibt einfach mal auf, was jeder denkt mitgebracht zu haben (das behält er) alles andere geht dann durch zwei.
Und mal ganz ehrlich auf den Euro kommt es wirklich nicht an. denn so Anwälte verdienen ein mehrfaches von dem, was man meint dieser einem rausholen kann.
Also einfach eine akzeptablen Schnitt machen.

Viel Glück und vor allem Ruhe dabei.

gruß
EJ

Hallo D
Es tut mir leid das ich Dir kein Auskunft über der berechnug geben kan.
Den ich war nicht im Grundbuch eingetragen u. daher kein anspruch.
Gruß Seppel