Wie wird Diskriminierung bewiesen?

Hallo,

wie kann Herr X eine Diskriminierung vor Gericht beweisen? Als rein
hypothetischen Fall nehmen wir an er sei bei einer Wohnungsbewer-
bung wegen seiner Hautfarbe (Herkunft) abgewiesen worden. Oder
beim Einlass vor einer Diskothek beispielsweise, - aus dem gleichen
Grund.

Wie kann er das v. Gericht beweisen? Zumal wenn er keine Zeugen
dafür hat. Die Abweiser werden ihm ja wohl kaum 'ne schriftliche Be-
scheinigung darüber ausfertigen.

Danke und Grüße,
Yedi386

Wie kann er das v. Gericht beweisen? Zumal wenn er keine Zeugen dafür hat.

Gar nicht.
Gar nicht.
Gar nicht.
Gar nicht.
Gar nicht.
Gar nicht.

Hallo,

die Disco-Sache lässt sich zwar nachträglich im Einzelfall schlecht beweisen, aber die kann man natürlich recht problemlos wiederholen (mit Zeugen), und dann kann man recht einfach belegen, dass die Garderobe wohl nicht jedes Mal voll gewesen sein kann, wenn man drei Mal mit Freunden angekommen ist, die unmittelbar vor und nach einem eingelassen worden sind (gerade in Hannover ein großes Thema).

Bei der Wohnung wird es schon schwieriger, und hier würde ich mir keine all zu großen Hoffnungen machen. Da müsste man schon bei einem größeren Vermieter x-fach aufschlagen, und Leute kennen, die in vergleichbaren Situationen bei dem Vermieter problemlos eine Wohnung bekommen haben.

Gruß vom Wiz

Hi,

hier greift aber immer noch das Hausrecht des Inhabers und der enscheidet wer reinkommt. Ein „Recht“ auf Einlass gibt es halt nicht. Im Falle der Disko in Hannover hiess es wohl dass „Ausländer keinen Zutritt haben“. DAS ist natürlich diskriminierend.
Der gut ausgebildete Türsteher sagt dann halt auf das „Warum komme ich nicht rein?“
„Weil ich es so entschieden habe“. DAS ist dann Hausrecht und keine Diskriminierung.

Bei der Wohnung wird es schon schwieriger, und hier würde ich mir keine all zu großen Hoffnungen machen.

Das erinnert mich an diesen Fall: http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/gericht–an-nege… Auch hier: Hätte man später gesagt dass man sich für jemand anderes entschieden habe, wäre es auch keine Diskriminierung gewesen. Aber „An Neger und Türken vermieten wir nicht“ ist ganz klar diskriminierend.

Gruss
K

Ups, ich glaube, Du solltest Dich mal ein wenig näher mit dem Thema und seiner akuellen Entwicklung (ich sage nur § 21 AGG) beschäftigen. Selbstverständlich ist der nichtdiskriminierende Gebrauch des Hausrechts unproblematisch. Aber es ist keineswegs so, dass man eine Diskriminierung nur dann beweisen könnte, wenn sie offen „gestanden“ wird, wie Du es hier darstellst.

Wenn jemand durch Zeugen belegen kann, dass er mehrfach zu Zeiten nicht rein gelassen wurde, zu der jede Menge Leute mit anderer Hautfarbe reingelassen wurden, und ebenso belegen kann, dass er weder angetrunken war, noch „unpassend“ gekleidet daher gekommen ist, und auch keinen Ärger gemacht hat, dann reicht das!

Richter sind üblicherweise auch nicht ganz auf den Kopf gefallen, und kennen die Sprüche von „Heute nur geladene Gäste“, Clubausweis, „Garderobe gerade voll“, … durchaus. Und ein Kopfschütteln, oder „Du heute leider nicht“, ohne weitere Begründung interpretieren die auch nicht als „Ausübung des Hausrechts“, wenn dass immer wieder den selben Leuten gegenüber passiert, die zufällig ein etwas anderes Aussehen haben.

In einem in Hannover bereits zugunsten eines abgewiesenen Gastes entschiedenen Fall http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/diskriminie… (gab € 1000,-- Schmerzensgeld), reicht dem Richter vollkommen aus, dass vor und nach dem abgewiesenen Gast andere Besucher ungehindert Zutritt bekamen.

Und nachdem die hiesige Presse jetzt Tests mit eindeutigem Ergebnis gemacht hat, kocht die Sache momentan recht heiß (was ich sehr gut finde).

Und wie neulich schon in einem anderen Thread hier geschrieben: Ich bin kein multikulti Sozialromantiker und habe kein Problem damit wenn vier Türken, drei Polen, sechs Russen, und fünf Deutsche an einem Abend an einer Disco-Tür abgewiesen werden, wenn die alle samt und sonders ganz konkret Anlass zur Sorge gegeben haben, dass sie sich nicht anständig in dem Laden benehmen werden. Aber das ist kein Privileg einer besonderen Hautfarbe oder Nationalität.

Gruß vom Wiz

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Das bedeutet doch, wenn man in der Stadt spazierengeht und dem einen Bettler was gibt, dem nächsten nicht und dem übernächsten doch wieder was gibt, dann kann der übergangene Bettler eine Forderung geltend machen, weil ich als Diskothekenbetreiber oder Almosengeber oder Vermieter niemanden diskriminieren darf.
Mit solchen Argumentationsmustern kommen wir doch nach Absurdistan. Dann kommt Sohnemann mal zu dir und klagt darüber, daß ihn das Mädchen nicht erhöhrt, aber schon mit einem Neger und einem Araber herumgemacht hat.

Hi,

bei der Wohnung dürfte dies unmöglich sein. Der Mieter kann einfach sagen: „Ich habe x Bewerbungen erhalten und die Bewerbung y hat mir besser gefallen als ihre, weil…“
Und dann eine beliebige Begründung einsetzen und einfach behaupten, dass der Vermieter genau diese Eigenschaft für besonders wichtig hält. Mangels Vergleichsmöglichkeiten ist da nichts zu beweisen.

In der Disko sieht das anders aus. Man kann den Eingang Observieren und dann Statistiken drüber laufen lassen.
Aber auch hier ist es sehr schwer, schließlich greift ja das bereits erwähnte Hausrecht und wenn die Türsteher nicht dämlich sind werden sie sich auch nicht verplappern, selbst wenn sie diskriminierend handeln.

MFG

Das bedeutet doch, wenn man in der Stadt spazierengeht und dem
einen Bettler was gibt, dem nächsten nicht …

vielleicht solltest du dir doch mal anschauen, in welchen fällen das agg eigentlich gilt. das ergibt sofort weniger unsinnige diskussionen, versprochen!

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Gesetzt den Fall, dass aber…
Hallo zusammen,
und vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!

Gesetzt den Fall, dass aber bzgl. der Wohnungsbewerbung unser Herr X nun
einen Dringlichkeitsschein inne hat und sich damit bei etlichen Wohnungsbau-
genossenschaften und anderen Großvermietern u. Maklern um 'ne Wohnung
vergeblich bemüht - und er auch nach 2 Jahren von niemandem auch nur ein
Angebot zugesandt bekommen hat und ja vielleicht sogar angenommen, dass
einige Makler ihm nicht mal geantwortet haben, (keinen Maklervertrag zusand-
ten und gar nicht für ihn tätig werden wollten) dann ist d. doch eine zumindest
versteckte Diskriminierung, oder?

Und dagegen könnte Herr X doch vorgehen, oder?
Den Dringlichkeitsschein hat er beispielsweise inne, weil er in seiner aktuellen
Schimmelwohnung krank geworden ist und sein Vermieter sich nicht kümmert.

Dabei soll nicht darauf abgestellt werden, - dass ihm die Wohnungsbaugenos-
senschaften hätten dringlich eine Wohnung vermitteln (geben) müssen,- oder
der Makler etwa zwingend und vordringlich, nein!! Vielmehr soll es darum in ei-
ner möglichen Klage gehen, dass ihn d. damals Angeschriebenen einfach auf-
grund seiner Armut oder seines ausländischen Namens ignoriert haben u. ihn
insbesondere nicht gleichermaßen m. dem Zusenden von Angeboten in den 2
Jahren wenigstens gleichbehandelnd bedacht haben.

Dass nämlich d. Betreffenden in den letzten 2 Jahren überhaupt keine einzige
Wohnung an niemanden angeboten haben wollen, erscheint unglaubwürdig.

Könnte Herr X mit so einer Argumentation etwas werden? Bei den angeschrie-
benen, von X beauftragten Makler, handelt es sich ja um eine reine Dienstleis-
tung, die heimlich diskriminierend verweigert/abgelehnt wurde.

Danke und Grüße,
Yedi386