Ups, ich glaube, Du solltest Dich mal ein wenig näher mit dem Thema und seiner akuellen Entwicklung (ich sage nur § 21 AGG) beschäftigen. Selbstverständlich ist der nichtdiskriminierende Gebrauch des Hausrechts unproblematisch. Aber es ist keineswegs so, dass man eine Diskriminierung nur dann beweisen könnte, wenn sie offen „gestanden“ wird, wie Du es hier darstellst.
Wenn jemand durch Zeugen belegen kann, dass er mehrfach zu Zeiten nicht rein gelassen wurde, zu der jede Menge Leute mit anderer Hautfarbe reingelassen wurden, und ebenso belegen kann, dass er weder angetrunken war, noch „unpassend“ gekleidet daher gekommen ist, und auch keinen Ärger gemacht hat, dann reicht das!
Richter sind üblicherweise auch nicht ganz auf den Kopf gefallen, und kennen die Sprüche von „Heute nur geladene Gäste“, Clubausweis, „Garderobe gerade voll“, … durchaus. Und ein Kopfschütteln, oder „Du heute leider nicht“, ohne weitere Begründung interpretieren die auch nicht als „Ausübung des Hausrechts“, wenn dass immer wieder den selben Leuten gegenüber passiert, die zufällig ein etwas anderes Aussehen haben.
In einem in Hannover bereits zugunsten eines abgewiesenen Gastes entschiedenen Fall http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/diskriminie… (gab € 1000,-- Schmerzensgeld), reicht dem Richter vollkommen aus, dass vor und nach dem abgewiesenen Gast andere Besucher ungehindert Zutritt bekamen.
Und nachdem die hiesige Presse jetzt Tests mit eindeutigem Ergebnis gemacht hat, kocht die Sache momentan recht heiß (was ich sehr gut finde).
Und wie neulich schon in einem anderen Thread hier geschrieben: Ich bin kein multikulti Sozialromantiker und habe kein Problem damit wenn vier Türken, drei Polen, sechs Russen, und fünf Deutsche an einem Abend an einer Disco-Tür abgewiesen werden, wenn die alle samt und sonders ganz konkret Anlass zur Sorge gegeben haben, dass sie sich nicht anständig in dem Laden benehmen werden. Aber das ist kein Privileg einer besonderen Hautfarbe oder Nationalität.
Gruß vom Wiz