Das Finanzamt hat bei der ESt-Erklärung 2010 festgestellt, dass der Jahresüberschuss (Gewinnermittlung) nicht stimmt, aufgrund falscher Buchungen. Wir wurden gebeten das zu ändern und einen Gewinnvortrag durchzuführen.
Die Änderungen führen nun zu einem höheren Gewinn. Das Finanzamt hat aber nur den in der ESt-Erklärung angegebenen Gewinn als Bemessungsgrundlage zur ESteuerermittlung angesetzt und dieser war um ca. 2.000,00 EUR niedriger. Dieser Saldo müsste doch im Folgejahr in der GuV aktiviert werden, weil er noch nicht versteuert wurde, oder?
Sollten meine Gedankengänge richtig sein, wäre da noch die Frage:
Wie lauten die Buchungssätze?
Hallo,
das weiß ich nicht. Aber die Überlegungen gehe auch in meine Richtung. Wie wurde der Gewinn denn in 2010 ausgebucht?
Vielleicht über aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Hallo,
Ich kann ihnen leider auch nicht weiterhelfen.
Lassen Sie sich lieber durch einen Steuerberater weiterhelfen,der hilft ihnen das Sie wenig oder gar keine Steuer mehr nachzahlen müssen.Ein Steuerberater kennt viel mehr Tricks und Sachen die man absetzen kann die ein privater überhaupt nicht weiss.Ich bekomme durch meinen Steuerberater jedes Jahr Geld zurück.
Hallo,
so ganz habe ich es noch nicht verstanden.
Handelt es sich um ein Einzelunternehmen? Wenn ja,wenn der Gewinn 2010 falsch ist, so hätte im Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres der höhere Gewinn angesetzt und versteuert werden müssen.
Ein Gewinnvortrag ist nur ein Begriff beim Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (GmbH). Dieser ist jedoch auch schon im betreffenden Jahr versteuert worden, nur noch nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Mit freundlichen Grüßen