Eine Mutter ist gestorben, der Vater lebt noch. Ein Bruder hat vor 9 Jahren 40.000 Euro erhalten und sich damit ein Haus gekauft. Der andere soll nun aus Anlass des Erbes zum Ausgleich diese Summe erstattet bekommen. Die Gesamtsume beträgt 180.000 Euro, die Erbsumme sind 90.000, wovon der Vater die Hälfte (45.000) erhält und die Kinder jeweils 25 % 22.500. Wie rechnet man das aus?
Möglickeiten 1: Das Erbe erst aufteilen: Gleicht man die 40.000 Vorerbe aus, so bekommt der andere Bruder 17.500 und hat damit insgesamt auch 40.000 erhalten. Bleiben bleiben 5.000 Euro, die wir durch die beiden zu teilen sind. Am Ende bekommt der Vorerbe 2.500 und der Späterbe 42.500.
Möglichkeit 2: Der Asugleich des Vorerbes wrird vorab von der Gesamtsumme aller drei Erben abgezogen und an den bisher benachteiligten Sohn ausgezahlt. Bleiben 50.000 übrig, von denen der Ehepartner 25.000 und beide Brüder jeweils 12.500 erhalten. Der Späterbe hat dann insgesamt 52.500.
Das ist ein krasser Unterschied. Wie ist es vom Gesetz her vorgesehen? Und wird das Vorerbe verzinst oder der Wertunterschied nach zehn Jahren (die Immboblie des Vorerben hat inzwischen eine Wertsteigerung erfahren) anders ausgeglichen?
Außerdem hat der Vorerbe zwei Autos für insgesamt 20.000 Euro geschenkt bekommen. Werden auch die ausgeglichen?
Hi, dass bei den Schenkungen jedes Jahr eine Abschmelzung von 10% der Schenkungssummen stattfindet ist aber bekannt oder?
Damit wäre dann die ganze angegebene Rechnerei hinfällig.
Evtl. war es ja der Wille beider Eltern ein Kind schon zu Lebzeiten zu bevorzugen.
MfG ramses90
Hallo!
180.000 € , davon gehört doch bereits die Hälfte dem Vater. Sie fällt nicht ins Erbe.
Also sind 90.000€ allenfalls aufzuteilen.
Davon Vater 50% = 45.000 €, die beiden Kinder je 22.500 €.
Und wenn man nun das "Vorerbe von 40.000 € berücksichtigen will, dann müsste ja der Vorerbe seinem Bruder eigenes Geld auszahlen.
Nämlich 40.000 - 22.500 € = 17.500 €.
man kann aber auch so rechnen:
die 40.000 € kamen rechnerisch je zur Hälfte aus dem Vermögen der Eltern. Also ist jetzt nur die Hälfte auszugleichen.
Macht also o.g. 22.500 € - 20.000 (halbes Vorerbe) = 2.500 € Restzahlung aus Erbfall Mutter.
Komischerweise kommst Du ja auch auf 2.500 €, nur unter anderen Voraussetzungen.
Im nächsten Erbfall (Tod des Vaters) gleicht man den Rest des Vorerbes aus.
Wenn man es so machen will. Grundsätzlich muss man es nicht, schließlich können Eltern auch Kind einseitig begünstigen.
Und bei 9 Jahren wäre auch nach Pflichtteilsergänzungsanspruch (schön langes Wort !) fast nichts mehr auszugleichen, max. 10 %. Weil bei Schenkungen jedes Jahr der Ausgleichsanspruch sich um 10 % vermindert, nach 10 Jahren also ganz erlischt.
Aber wenn das ein „Vorerbe“ war und es so vereinbart war, dann verrechnet es.
MfG
duck313
Hallo!
Die Autos habe ich überlesen.
Wie gesagt, Schenkungen sind nur als Pflichtteil auszugleichen.
Also, wenn man weniger erbt als das Pflichtteil. Dann kann man Schenkungen an andere Erben bis 10 Jahre zurück entsprechend in einen Ausgleich einbeziehen.
Ich sprach das oben kurz an.
der Beschenkte muss dann dem „zu kurz gekommenen“ auf Anforderung mit Geldleistung das ausgleichen was ihm am Pflichtteil fehlt. Und Pflichtteil ist hier bei 2 Kindern 1/4.
Es muss also nicht etwa voll ausgeglichen werden, dass jeder rechnerisch 50 : 50 bekommt !
Vielen Dank für die Antworten und sorry für das erneute Posting - es erging eine Aufforderung zum Umformulieren aus rechtl. Gründen, was zu einem Neuposting führte.
Rückfrage: Was heißt: „was zum Pflichtteil fehlt“? Ist der Pflichtteil (25%) hier nicht sowieso angesetzt? Es ist dasselbe Kind, das Haus und Autos erhalten hat.
Hallo!
Nein, bei der jetzigen Situation Tod der Mutter gibt es 3 gesetzliche Erben (Testament kann anderes bestimmen !):
Vater 1/2 und die 2 Kinder je 1/4.
Das Pflichtteil von dem Kinderanteil wäre die Hälfte, also 1/8.
Das steht dem Kind immer zu. Hat das andere Kind schon früher etwas geschenkt oder übertragen bekommen, dann erhöht sich das Pflichtteil.
MfG
duck313