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Wie lautet eigentlich die genaue Definition des Ertragsanteils, der bei der Versteuerung einer Privatrente zugrunde gelegt wird?
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Wird bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuern der Ertragsanteil, der sich aufgrund des Alters des Erbenden, beim Antritt des Erbes, oder der des Verstorbenen, zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung, berücksichtigt?
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Macht es einen Unterschied ob es sich bei der geerbten Rente um einen lebenslang auszuzahlenden Betrag oder lediglich um zeitlich begrenzte Bezüge(Stichwort: Rentengarantiezeit) handelt?
Danke für die Hilfe,
was den Wissensstand angeht, ich beschäftige mich zum ersten mal intensiver mit diesem Thema.
VeryBusy
Hi,
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Wie lautet eigentlich die genaue Definition des
Ertragsanteils, der bei der Versteuerung einer Privatrente
zugrunde gelegt wird?
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Wird bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuern der
Ertragsanteil, der sich aufgrund des Alters des Erbenden, beim
Antritt des Erbes, oder der des Verstorbenen, zum Zeitpunkt
der ersten Rentenzahlung, berücksichtigt?
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Macht es einen Unterschied ob es sich bei der geerbten
Rente um einen lebenslang auszuzahlenden Betrag oder lediglich
um zeitlich begrenzte Bezüge(Stichwort: Rentengarantiezeit)
handelt?
Mit Verlaub, das schreit nach einem Steuerberater. Es ist am falschen Ende gespart, das nicht professionell prüfen zu lassen. Ohne die Unterlagen direkt zu sehen und die Hintergründe zu wissen, lässt sich das nicht erraten.
Sorry
C.