Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Sehr geehrte Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich der Verkehrssicherheit.
Wenn ich mit meinem PKW aus den Firmenparkplatz auf die öffentliche Straße einfahre so habe ich eine Wartepflicht. Wie wird eine Hofeinfahrt oder Firmeneinfahrt definiert? Muss dies in der Strasse durch Streifen, Pflasterstein, Regenrinne gekennzeichnez bzw. abgetrennt sein???
Gilt dies auch für eine Private Firmenstraße die in eine öffentliche Straße einmündet, was für eine fremde Person ja nicht ersichtlich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Schindlbeck