Wie wird eine Hofeinfahrt oder Firmeneinfahrt definiert?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Sehr geehrte Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich der Verkehrssicherheit.
Wenn ich mit meinem PKW aus den Firmenparkplatz auf die öffentliche Straße einfahre so habe ich eine Wartepflicht. Wie wird eine Hofeinfahrt oder Firmeneinfahrt definiert? Muss dies in der Strasse durch Streifen, Pflasterstein, Regenrinne gekennzeichnez bzw. abgetrennt sein???
Gilt dies auch für eine Private Firmenstraße die in eine öffentliche Straße einmündet, was für eine fremde Person ja nicht ersichtlich ist?

Mit freundlichen Grüßen
Schindlbeck

Hallo Herr Schindlbeck,

grundsätzlich gilt: Beim Fahren in und aus Grundstücken hat sich der Fahrzeugführer so zu verhalten, dass eine Gefährdung des Strassenverkehrs ausgeschlossen ist! Eine Kennzeichnung der Grundstücks- ein oder Ausfahrt ist nicht erforderlich,
da die Sorgfaltspflicht immer beim Benutzer der Aus- oder Einfahrt liegt. Gegebenenfalls er sich der Hilfe eines Einweisers zu bedienen.
Ist die private Firmenstrasse nicht als solche zu erkennen, gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

Mit freundlichen Grüssen
G. Schmidt