Wie wird eine Tier 'Rasse' geschützt ?

Guten Morgen,
ich habe nun auch mal eine Frage… Rassen sind wie geschützt ?
Klar Tiere haben Abstammungsnachweise, sprich Ahnentafeln, aber eben nicht alle. Wenn ein Verkäufer nun behauptet er habe z.B. Deutsche Doggen Welpen ohne Papiere, wie darf er diese so bezeichnen ohne den richtigen Nachweis darüber führen zu können ? Darf man sowas nicht nur, wenn man die Ahnen einwandfrei nachweisen kann ? Gibt es da Bestimmungen ? Urteile ? Rechtliches ? Ich suche schon so lange und finde nichts…
Vielen Dank schon mal
Grüße
Margit

Hallo

http://de.wikipedia.org/wiki/Rasse

speziell zu Hunden
http://www.fci.be/home.asp?lang=de
http://www.vdh.de/

Danke, aber das weiß ich auch… vielleicht liest Du Dir die Frage nochmal richtig durch ?
Danke
Margit

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Hi margit
du verwechselst hier 2 Dinge.

  1. Der Hund ist vom Phänotypus und so weiter her der und der Rasse zugehörig.Dieser Begriff bezeichnet nur die Eingruppierung im biologischen Sinne, also vereinfacht Canis Lupus familiaris Deutsche Dogge. Dies ist nicht geschützt.
    Bei einem Gentest könnte er jederzeit nachweisen daß dies so ist.
    Es gibt einen sog. Dissidentenverein, bitte HP kurz nachschauen.Die haben ihre eigenen Papiere. Oder die UCI oder die ADba(American dog breeder Association). Der VDH ist nur ein kleiner Grümel im Getümmel der FCI. Wir spielen uns ehrlich gesagt mega auf und meinen wir hätten die Hundezucht erfunden. Fakt ist das die FCI aus allen Zuchtverbänden der Welt besteht und daher jeder Verein seine Papiere hat. Ob die jetzt bei VDH Ausstellungen(also nix anderes als Vereinsinterne Meisterschaften beim Fußball oder beim Boxen)zugelassen werden ist eine andere Sache.
    Daher wirst du darüber zwar Urteile zur Definition Rasse finden aber zum Rest nix. Schau mal hier:

http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/09_03/08090…

FCI:http://www.fci.be/home.asp?lang=de

http://aquila.kennelblog.com/?page_id=182

Daher. Nur weil der Hund vom VDH kommt ist der nicht gleichbedeutend mit geschützte Rasse. Nur ein Verein hat hier eine Satzung erlassen wie er aussehen soll mehr nicht. Aber! Es gibt weltweit ein paar mehr Vereine die es anders sehen. Klar spricht man sich innerhalb der FCI ab aber trotzdem bleibt es beim: Jeder macht seinen Mist allein in gewissen Rahmen.
Konnte ich helfen?

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Hallo Steffen,

  1. Der Hund ist vom Phänotypus und so weiter her der und der
    Rasse zugehörig.Dieser Begriff bezeichnet nur die
    Eingruppierung im biologischen Sinne, also vereinfacht Canis
    Lupus familiaris Deutsche Dogge. Dies ist nicht geschützt.
    Bei einem Gentest könnte er jederzeit nachweisen daß dies so
    ist.

ob der Hund vom Phänotyp eine Deutsche Dogge ist, lässt sich im Gentest nicht feststellen, sondern nur, dass es sich um einen Hund handelt.

Gruß

Johnny

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Guten Morgen
und auch Dir vielen Dank.
Ich drücke mich hier wohl etwas sehr unklar aus…( Vereine lassen wir ganz außen vor )
Jemand inseriert eine bestimmte Rasse zu verkaufen. (z.B. Perserkatzen)hat aber keine Ahnentafel. Behauptet aber die Katze ist reinrassig…ohne es ja 100% wissen zu können,da er keine Papiere hat.
Verpaare ich eine Dogge und einen Doggenmix( von mir aus Boxer drin ) , die Welpen sehen absolut reinrassig aus und werden als solche deklariert… was ist das ?
Ist sowas rechtens ? Gibt es da Links zu ?
Grüße
Margit

Hi Johnny
Sorry hätte mich anders ausdrücken müssen.

Hast voll recht. Im Halbschlaf sollte man nichts wissenschaftliches schreiben

Gruß Steffen

Hi Margit
Hier müsste das BGB greifen.
Eindeutiger (evtl. versteckter) Mängel.Du kaufst eine Sache die anders ist als im Kaufvertrag beschrieben.
Denk dran, Tier ist eine Sache bei sowas.

Aber warum diese Frage nicht im Rechtsbrett stellen?
Dort sind die Experten für sowas.

Gruß Steffen

Hallo Margit,

der Name „Deutsche Dogge“ ist kein geschützter Markenname. Solange du keine Papiere fälschst und damit den Käufer täuschst, ist das kein Problem. Ob der Hund der Rassebeschreibung eines Zuchtverbandes entspricht oder nicht, ist dabei egal.
Der Kaufpreis des Hundes richtet sich nach der Nachfrage. Bei einer gutachterlichen Schätzung des Wertes wird i. d. R. der Wert der Abstammungspapiere oder der Gebrauchswert beurteilt.

Gruß

Johnny

Vielen Dank für Eure Hinweise, da kommen wir der Sache ja schon näher ;o)
Ich versuchs noch im Rechtsbrett.
Grüße
Margit

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