Wie wird Erbe aufgeteilt bei fehlendem Testament

Wenn ein Elternteil stirbt,
danach festgestellt wird, das es Gütergemeinschaft gab und kein Testament vorhanden ist, wie erfolgt dann die Aufteilung.
Als mögliche Erben ist die Witwe und 2 Kinder.

  • wie wird das Barvermögen aufgeteilt
  • wie die Wohnungseinrichtung
  • wie Werkzeuge
  • wie wird PKW bewertet. Nehmen wir an, ist alter, ohne Kat, aber fahrbereit. Wert: Schrott
  • Wertsteigerung könnte sein wenn er als Abwrackprämie eingesetzt wird.

Danke für eure mühen,
Werner

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Hi, sorry! Hier Link mit richtigen Infos auch Hausstand u. KFZ betreffend,
MfG ramses90

Zusatzfrage
Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Wenn ein Elternteil stirbt,
danach festgestellt wird, das es Gütergemeinschaft gab …

Dann gehört dem überlebenden Ehepartner doch schon (etwas vereinfacht gesagt) die Hälfte von allem. Bezieht sich die Erbschaft (und damit auch die Steuer etc.) dann nur auf die andere Hälfte.

Cu Rene

So einfach geht es nicht…
So ganz grob ist gut…
Gütergemeinschaft ist nicht so einfach. Es ist zunächst zu prüfen was im Ehevertrag vereinbart war, (Vorbehaltsgut, Fortsetzung der Gütergemeinschaft nach dem Tod des Erstversterbenden…)
Ist die Fortsetzung der Gütergemeinschaft nicht vereinbart, erhält der Überlebende Ehegatte zunächst 1/2 aus der Auseinandersetzung am Gemeinschaftsgut. Die andere Hälfte des Gemeinschaftsgutes wie auch das Vorbehaltsgut fließen in den Nachlass. Davon erben der Ehegatte 1/4 (§ 1371 I BGB gilt nicht! 3/4 teilen sich die Kinder. Der überlebende Ehegatte „bekommt“ quasi 5/8 die beiden Kinder nach gleichen Teilen den Rest.

Wurde vereinbart dass die Gütergemeinschaft fortgesetzt wird, fließt der 1/2 Anteil des verstorbenen an die Kinder (nicht im Wege des Erbes!) Die Gütergemeinschaft wird fortgesetzt mit dem überlebenden Ehegatten zu ideell 1/2 und den Kindern nach gleichen ideellen Teilen für die andere Hälfte. Das Vorbehaltsgut fließt in den Nachlass. Quoten 1/4 Ehegatte 3/8 jedes Kind (bei 2 Kindern)

Wenn ein Elternteil stirbt,
danach festgestellt wird, das es Gütergemeinschaft gab und

>>>Gütergemeinschaft ist falsch: Zugewinngemeinschaft gab !!!