Wie wird gerechnet ?

Hallo, habe eine Beispielaufgabe, wo ich die Lösung nicht zu 100% selbst weiß. Habe ähnliches auch schonmal gepostet, damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07. gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits gezahlten Miete zurück.

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
WKN

Da können Sie zufrieden sein

Hallo, habe eine Beispielaufgabe, wo ich die Lösung nicht zu
100% selbst weiß. Habe ähnliches auch schonmal gepostet,
damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07.
gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits
freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der
Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar
sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten
nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch
Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der
Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte
und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker
etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in
die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen
Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits
gezahlten Miete zurück.

Miete -7/31 = tatsächlich zu zahlende

Wolfgang

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete
bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den
Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der
VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
WKN

Hallo Wolfgang,
kannst du mir das kurz erläutern?
Heißt das deiner Meinung nach die Miete von 850€ - (7/31)=658 ?
Das heißt deine rMeinung nach müssten die angenommenen Mieter 658 € bezahlen? Okay, kann man das noch irgendwie weiter begründen?
Gruß, und Danke WKN

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Hallo Wolfgang,
kannst du mir das kurz erläutern?
Heißt das deiner Meinung nach die Miete von 850€ - (7/31)=658
?
Das heißt deine rMeinung nach müssten die angenommenen Mieter
658 € bezahlen? Okay, kann man das noch irgendwie weiter
begründen?
Gruß, und Danke WKN

Mal angenommen die Neuen zahlen „Nichts“ dann hätten dem Altmieter auch die gezahlten 125€ nicht zugestanden hat der VM dem Neuen 192€ vereinnahmt dann müsste der VM die auszahlen Beweise???; Rechnerisch wären es 192 €
Wird nicht lohnen sowas endet wie das Schießen in Hornberg
Freut man sich über 125€
Wolfgang

Hallo, habe eine Beispielaufgabe, wo ich die Lösung nicht zu
100% selbst weiß. Habe ähnliches auch schonmal gepostet,
damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07.
gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits
freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der
Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar
sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten
nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch
Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der
Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte
und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker
etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in
die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen
Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits
gezahlten Miete zurück.

Miete -7/31 = tatsächlich zu zahlende

Wolfgang

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete
bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den
Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der
VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
WKN

Okay, und aufgrund des Wasserschadens etc ist keine Mietminderung zu erwarten?

Und wenn nein, warum nicht?

der angenommene Vermieter hat einen Brief mit dem Inhalt erhalten, dass den alten Mieter für die zeit vom 17.07-31.07 eine Restmiete von 368,29 € zusteht und für die ersten 2 Wochen des Julis ein Mietausfall geltend gemacht werden soll, wegen eben des Wasserschadens…
Deine Meinung?

Hallo Wolfgang,
kannst du mir das kurz erläutern?
Heißt das deiner Meinung nach die Miete von 850€ - (7/31)=658
?
Das heißt deine rMeinung nach müssten die angenommenen Mieter
658 € bezahlen? Okay, kann man das noch irgendwie weiter
begründen?
Gruß, und Danke WKN

Mal angenommen die Neuen zahlen „Nichts“ dann hätten dem
Altmieter auch die gezahlten 125€ nicht zugestanden hat der VM
dem Neuen 192€ vereinnahmt dann müsste der VM die auszahlen
Beweise???; Rechnerisch wären es 192 €
Wird nicht lohnen sowas endet wie das Schießen in Hornberg
Freut man sich über 125€
Wolfgang

Hallo, habe eine Beispielaufgabe, wo ich die Lösung nicht zu
100% selbst weiß. Habe ähnliches auch schonmal gepostet,
damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07.
gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits
freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der
Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar
sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten
nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch
Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der
Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte
und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker
etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in
die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen
Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits
gezahlten Miete zurück.

Miete -7/31 = tatsächlich zu zahlende

Wolfgang

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete
bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den
Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der
VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
WKN

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen
Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

und was heißt das für VM bzw. M?`
Gibts dafür ne Rechtsgrundlage?
Wird der Wasserschaden gar nicht berücksichtigt?

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

Gibts dafür ne Rechtsgrundlage Ja Privatautonomie

und was heißt das für VM bzw. M?`
Gibts dafür ne Rechtsgrundlage?
Wird der Wasserschaden gar nicht berücksichtigt?

Ja durch die Einigung hier hat der Mieter 125€ wieder und gut ist.

Wolfgang

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

und der Wasserschaden ???
Keine Minderung oder ähnliches???
Hm, stelle dir mal vor du wärst der Vermieter und hättest vom Mieter einen Brief bekommen, dass er/sie für die kompletten 2 Wochen das Geld wieder haben will und eine Minderung geltend machen will. Was würdest du ihm antworten?

Ja durch die Einigung hier hat der Mieter 125€ wieder und gut
ist.

Wolfgang

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

z.B. …Ihrer Klage sehe ich gelassen entgegen

und der Wasserschaden ???
Keine Minderung oder ähnliches???
Hm, stelle dir mal vor du wärst der Vermieter und hättest vom
Mieter einen Brief bekommen, dass er/sie für die kompletten 2
Wochen das Geld wieder haben will und eine Minderung geltend
machen will. Was würdest du ihm antworten?

Ist richtig der VM hat schon 125 zurückgezahlt, wollte der M mehr müsste der M klagen
wegen der Differenz. bekommen und haben wollen.
Wolfgang.

Ja durch die Einigung hier hat der Mieter 125€ wieder und gut
ist.

Wolfgang

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

okay, das ist klar.
Hat denn der M ein Recht auf mehr?
Was hätte eine Klage für den VM für Auswirkungen?

Ist richtig der VM hat schon 125 zurückgezahlt, wollte der M
mehr müsste der M klagen
wegen der Differenz. bekommen und haben wollen.
Wolfgang.

Ja durch die Einigung hier hat der Mieter 125€ wieder und gut
ist.

Wolfgang

Es gibt keine halben Monate zum abrechnen.

entweder man musste den Monat bezahlen oder nicht.

Wolfgang

Mietminderung
Hallo, ich mische mich mal einfach in die Diskussion zwischen Euch beiden ein…
also, grundsätzlich muss man zwei Dinge unterscheiden, zum einen, ob ein Anspruch wegen des vorzeitgen Auszugs und der vorzeitigen Neuvermietung besteht und zum anderen, ob nachträglich eine Mietminderung wegen des Wasserschadens besteht. Zu Punkt 1: Nach meiner Auffassung gibt´s da keine Möglichkeit, da Mieter freiwillig vorzeitig auszieht und das ist sein eigenes Problem - auch wenn sie wiedervermietet wird. Wenn Du jemandem eine alte Vase überlässt, so kannst auch nicht, eine Erschädigung beanspruchen, weil er die - deine Meinung nach - nutzlose Vase profitabel verkauft. Allenfalls kann man behaupten, die Übergabe der Schlüssel fand unter der Bedingung statt, dass der Vermieter nur die Repaturen und sonst nichts vornimmt. Dann hätte der Vermieter mit Weitervermietung quasi über etwas verfügt, über das er nicht verfügen durfte (jedenfalls in der Form der vorzeitgen Weitervermietung), weil der (Alt-)Mieter noch einen Nutzungsanspruch darauf hatte. Dann hätte der (Alt-)Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Da jedoch der (Alt-)Mieter meiner Meinung nach mit der Schlüsselübergabe ausdrückt, dass er kein Interesse mehr an der Wohnung hat und dem Vermieter zu seiner freien Verfügung gestellt hat, halte ich solche Anprüche für sehr fragwürdig. Zu Punkt 2: Soweit ein nicht unerheblicher Mangel vorliegt, kann freilich die Miete um einen angemessenen Teil gekürzt werden. Ob dies rückwirkend möglich ist, weiß ich nicht, ich denke jedoch, dass es kein Problem ist, wenn´s nur für die letzten Monate ist. Für einen längeren Zeitraum, dürfte es schwer zu begründen sein, warum das den Mieter erst jetzt einfällt, die Miete zu kürzen.

Schöne Grüße, Jan