Wie wird 'größere Entfernung'in den FAs definiert?

Hallo,
kann jemand Literatur empfehlen oder weiß eine Antwort auf meine Frage?

Es geht um doppelte Haushaltsführung wo Lebensmittelpunkt und Arbeitsort auseinanderfallen.

In R 42 (1) LStR heißt es das bei unverheirateten bzw. alleinstehenden Personen der Lebensmittelpunktwohnsitz anerkannt wird wenn er durchschnittlich mind. zweimal im Monat aufgesucht wird.
In R 43 (3) LStR gilt diese Regel bei größere Entfernung nicht mehr.

Was ist größere Entfernung?
würden bei einer innerdeutschen Entfernung von 580 km 16 Heimfahrten aufjeden Fall ausreichen?
Gelten Familienferngespräche auch für Unverheiratete?
Danke!

Bei größerer Entfernung zwischen dieser Wohnung und der Zweitwohnung, insbesondere bei einer Wohnung im Ausland.

sagt die Richtlinie.

Bei größerer Entfernung zwischen dieser Wohnung und der
Zweitwohnung, insbesondere bei einer Wohnung im Ausland.

sagt die Richtlinie.

Ja aber was gilt in den Finanzämtern als größere Entfernung?
Gibts da irgendwelche Urteile oder Anweisungen da ich persönlich 580 km als größere Entfernung ansehe.

Mir ist da z. Z. nichts bekannt. Evtl. hilft google.de weiter. Ansonsten denke ich mal aus Erfahrung, soweit man sich in Deutschland befindet, liegt noch keine größere Entfernung vor. Die richtlinie sagt zwar „besonders im Ausland“, meint aber wohl „nur im Ausland“…