Hallo zusammen, kennt sich jemand aus?
Als Selbständige freiwillige Al-Vers. abgeschlossen und aufgrund zu geringer Einkünfte (nach erfüllten zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen) 8 Monate ALG 1 erhalten. Die Höhe richtete sich damals nach dem letzten Einkommen aus der vorherigen unselbständigen Beschäftigung. Nach Auslauf des ALG1-Bezuges sofort wieder freiwillig in AL-Vers. eingezahlt und versucht mit der Selbständigkeit den Lebensunterhalt zu sichern. Nach Wegfall einiger Auftraggeber nun wieder gezwungen ALG1 zu beantragen (20 Monate freiwillige Beitragszahlung). Wonach richtet sich die Höhe des auszuzahlenden ALG 1 dieses Mal? Erhält man wieder die gleiche Summe wie beim letzten Mal?
Danke für die Einschätzungen und Auskünfte