Wie wird krank in den ersten 4 Wochen bezahlt?

Tocher war 2 Tage während der ersten 4 Wochen der Lehre krank, mit Krankenschein. AG sagt, zahlt Krankenkasse. Soweit gut, Krankenkasse sagt: Bezahlung nur 1 Tag, da der Tag der Feststellung der Erkrankung nicht bezahlt wird. Auf dem Krankenschein stehen doch aber 2 Tage, Tochter fehlen jetzt praktisch 1 Tag Krankengeld und 1 Tag wofür sich niemand zuständig fühlt. Geht denn das ?
Für Antworten Danke im Voraus, schöne Woche

Hallo,
in den ersten 4 Wochen (28 Tagen) der Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Anspruch auf Krankengeld besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung, dass bedeutet in diesem Fall, dass der 1. Tag der AU kein Krankengeldanspruch besteht. Insofern ist die Entscheidung rechtens . Das ist der sogenannte „Wartetag“ gesetzlich geregelt § 45ff SGB V

nochmals Danke, ist schon hart für einen Lehrling, da zählt jeder 10 € Schein. schönes WE