Wie wird Kredit unter Privatleuten steuermindernd?

Hi Steuerfüchse!

Ich will einem zukünftigen Geschäfstpartner
als Starthilfe einen Privatkredit in Höhe von
20.000 Euro geben für das (erst spätere) ge-
meinsame Business.

Ich bin mit ihm nicht verwandt, er kann keine
Sicherheiten geben, aber ich mach’s trotzdem.

Wie kann ich das bei mir steuerlich günstig ge-
stalten? Sind das auf meiner Seite abzugsfähige
Ausgaben?

Danke für Tips.

cu
scope

Hallo!

Grundsätzlich sind nur solche Beträge Ausgaben (Werbungskosten oder Betriebsausgaben), die das eigene Vermögen verringern. Wenn Du ein Darlehen gewährst, hast Du zwar weniger Bargeld, aber dafür entsprechend mehr Ansprüche gegenüber Dritten. Es liegt daher lediglich eine private Vermögensumschichtung vor, die keine Ausgabe darstellt. M. a. W.: Das Geld gehört Dir noch immer!

Solange Du lediglich Privatvermögen umschichtest, wird sich niemals eine Ausgabe ergeben können. Oder wärst Du auf die Idee gekommen, die Darlehensrückzahlung als Einnahme zu versteuern?

Ciao!
Nemo

Hi,

Solange Du lediglich Privatvermögen umschichtest, wird sich
niemals eine Ausgabe ergeben können. Oder wärst Du auf die
Idee gekommen, die Darlehensrückzahlung als Einnahme zu
versteuern?

dachte mir sowas. Abgesehen davon, dass ich den Rückfluss
dann von der Logik her auch als Einnahme gesehen hätte.

Wie ist es dann z.B. bei einer Stillen Beteiligung?

Hallo!

Nach den gleichen Grundsätzen ergibt sich keine Ausgabe, die Bezeichnung sagt es schon: Anstelle von Geld nunmehr Beteiligung. Diese kann typischerweise einem Darlehen ähneln oder stattdessen atypisch zur Gesellschafterstellung führen. Letztlich wird aber zum Abfluss des Geldes immer ein korrespondierender Beteiligungsanspruch begründet.

Ciao!
Nemo

Hi, Du schreibst:

Nach den gleichen Grundsätzen ergibt sich keine Ausgabe, die
Bezeichnung sagt es schon: Anstelle von Geld nunmehr
Beteiligung. Diese kann typischerweise einem Darlehen ähneln
oder stattdessen atypisch zur Gesellschafterstellung führen.
Letztlich wird aber zum Abfluss des Geldes immer ein
korrespondierender Beteiligungsanspruch begründet.

Ich fand:
Stille Gesellschaft (§§230ff HGB)
Einlagen des stillen Gesellschafters gehen in das Vermögen des Inhabers über (§230HGB)

Und was ist nun?
cu
scope


Hallo!

Der Wert der Einlage eines stillen Gesellschafters wird verzinst.
Insofern ist eine stille Beteiligung einem Darlehen vergleichbar, auch wenn die Einzahlung in das Vermögen des Unternehmers eingeht.

Deine Frage war ursprünglich, wie ein Privatkredit steuermindernd werden kann. Nach dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit kann eine Vermögensumschichtung, egal wie sie bezeichnet wird, nicht steuermindernd werden. Ob Du das Kind Darlehen nennst oder Wert einer stillen Beteiligung (Anschaffungskosten), spielt dabei im Ergebnis keine Rolle.

Wirtschaftlich bedeutet der Ansatz der vollen Einzahlung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dass deren Totalverlust eingetreten ist. Woran Du möglicherweise denkst, sind die Verlustbeteiligungsmodelle. Aber es besteht zur typisch stillen Beteiligung ein elementarer Unterschied. Du trägst dann nämlich als atypisch stiller Gesellschafter das Risiko des Totalverlustes. Wenn Du also Pech hast, bleibt vom Geld tatsächlich nichts übrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du danach suchst. Falls doch: Die deutschen Filmfonds suchen regelmäßig zahlungskräftige Geldvernichter. :wink:

Ciao!
Nemo

Hi!

Der Wert der Einlage eines stillen Gesellschafters wird
verzinst.
Insofern ist eine stille Beteiligung einem Darlehen
vergleichbar, auch wenn die Einzahlung in das Vermögen des
Unternehmers eingeht.

Ah, ja, gaaaanz laaaangsam fange ich an, das zu verstehen.

Deine Frage war ursprünglich, wie ein Privatkredit
steuermindernd werden kann.

Stimmt, ich meinte, ob man das „gestalten“ kann. :wink:

Nach dem Prinzip der Besteuerung
nach der Leistungsfähigkeit kann eine Vermögensumschichtung,
egal wie sie bezeichnet wird, nicht steuermindernd werden. Ob
Du das Kind Darlehen nennst oder Wert einer stillen
Beteiligung (Anschaffungskosten), spielt dabei im Ergebnis
keine Rolle.

Tja, wenn’s so ist…

Wirtschaftlich bedeutet der Ansatz der vollen Einzahlung als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dass deren Totalverlust
eingetreten ist.

*Jetzt* hab’ ich’s kapiert. Danke!

Woran Du möglicherweise denkst, sind die Verlustbeteiligungs- :modelle…

Nee, das lieber nicht.

Nochmal danke, Nemo, hast Dir viel Mühe gegeben.

Eine letzte Frage: Ist es denkbar, das ich mir in der
Sache einfach eine Rechnung stellen lasse, z. B. für
ein Consulting? Dann wären’s doch Kosten.
(So, wie das real gelaufen ist bis jetzt, könnte man
den Deal auch so abwickeln.)

cu
scope

Hallo!

Eine letzte Frage: Ist es denkbar, das ich mir in der
Sache einfach eine Rechnung stellen lasse, z. B. für
ein Consulting? Dann wären’s doch Kosten.
(So, wie das real gelaufen ist bis jetzt, könnte man
den Deal auch so abwickeln.)

Denkbar ist alles - allerdings sollte man sich nicht erwischen lassen, denn Du meinst ganz klar eine Abdeckrechnung = Steuerhinterziehung!

Ciao!
Nemo

Hi!

Denkbar ist alles - allerdings sollte man sich nicht erwischen
lassen, denn Du meinst ganz klar eine Abdeckrechnung =
Steuerhinterziehung!

Na, wenn das so ist, dann lass’ ich’s eben. Hatte bis jetzt
über 30 Jahre kaum Ärger mit dem Fiskus und so soll’s bleiben.

Danke und Ende des grausamen Spiels :wink:

cu
scope