Hi!
Der Wert der Einlage eines stillen Gesellschafters wird
verzinst.
Insofern ist eine stille Beteiligung einem Darlehen
vergleichbar, auch wenn die Einzahlung in das Vermögen des
Unternehmers eingeht.
Ah, ja, gaaaanz laaaangsam fange ich an, das zu verstehen.
Deine Frage war ursprünglich, wie ein Privatkredit
steuermindernd werden kann.
Stimmt, ich meinte, ob man das „gestalten“ kann. 
Nach dem Prinzip der Besteuerung
nach der Leistungsfähigkeit kann eine Vermögensumschichtung,
egal wie sie bezeichnet wird, nicht steuermindernd werden. Ob
Du das Kind Darlehen nennst oder Wert einer stillen
Beteiligung (Anschaffungskosten), spielt dabei im Ergebnis
keine Rolle.
Tja, wenn’s so ist…
Wirtschaftlich bedeutet der Ansatz der vollen Einzahlung als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dass deren Totalverlust
eingetreten ist.
*Jetzt* hab’ ich’s kapiert. Danke!
Woran Du möglicherweise denkst, sind die Verlustbeteiligungs- :modelle…
Nee, das lieber nicht.
Nochmal danke, Nemo, hast Dir viel Mühe gegeben.
Eine letzte Frage: Ist es denkbar, das ich mir in der
Sache einfach eine Rechnung stellen lasse, z. B. für
ein Consulting? Dann wären’s doch Kosten.
(So, wie das real gelaufen ist bis jetzt, könnte man
den Deal auch so abwickeln.)
cu
scope