Hallo,
da kann wohl auch kein Anwalt helfen. Die Bebauungshoheit liegt nun mal beim Stadtrat. Dieser kann nur durch Beschluss (Satzung für einen B-Plan) die Bebauung verbindlich beschließen. Liegt kein bestätigter und gültiger B-Plan vor, handelt es sich wohl um einen Aussenbereich und da sind nur privilegierte Vorhaben zulässig (z. B. landwirtschaftliche Bauwerke). Eine Bebaubarkeit im Außenbereich lässt sich nicht erzwingen auch wenn es bereits in der Nachbarschaft eine Bebauung gibt. Die Grenzen für die Bebaubarkeit sind i. d. R. durch den Gesetzgeber/Satzung konkret vorgegeben.
mfg db