Hallo,
ich habe folgendes problem! besitze eine wiese (am ortsrand) die nicht als Bauland ausgewiesen ist, aber bereits zu 2 seiten bebaut ist (eine seite wohngebiet) und an der 3 seite wir nun auch bald angefangen zu bauen! Habe mich schon beim stadtplanungsamt erkundigt, diese haben mich aber sofort abgewiegelt! „die stadt hätte kein interesse“!!!
soll ich direkt zum anwalt gehen oder was ratet ihr mir???
Zunächst sollten Sie einen Planer/Architekten hinzuziehen, der die gesamte Situation planungsrechtlich einschätzen kann. Im nächsten Schritt könnte dann entschieden werden, ob z. B. über eine Bauvoranfrage geklärt werden kann, inwieweit vielleicht nicht schon aus den umgebendenen Bebauungen heraus doch schon jetzt Chancen auf Baurecht besteht.
Die Aussage der Stadt bezieht sich voraussichtlich auf die Anfrage einen Bebauungsplan auf dem Gelände zu entwickeln und den kann die Stadt (eigentlich der Rat) aufgrund ihrer Planungshoheit ablehnen.
Es kommt auch ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan in Frage, der dann mit Durchführungsplan zu Baurecht verhilft. In solchen Fällen sind die Erschließungsanlagen vom Vorhabenträger zu errichten.
Eine Beurteilung ist jedoch nur in der konkreten Situation und unter Abwägung der vielfältigen Abhängigkeiten möglich und in der Regel sehr langwierig.
Dirk Baumeister, Neuss
Guten Tag,
…indem die Gemeinde es dazu macht…
I.d.R. wird sie dazu dann einen Bebauungsplan aufstellen, was ein sehr umfangreiches und aufwändiges Verfahren ist, mit allen Prüfungen, Anhörungen, Offenlegungen etc. Das wird i.d.R. so 6-10 Jahre dauern.
Welche Chance besteht, was ein Grund für die Änderung, ggf. Einbeziehung/Änderung in einen bestehenden B-Plan (ist das, was sie als „Wohngebiet“ nennen ein durch B-Plan definiertes "allgemeines? / reines?) Wohngebiet i.S. der Baunutzungsverordnung, oder stehen da nur ein paar Häuser im Aussenbereich?)sein könnte, kann natürlich nur von den örtlichen Verhältnissen und natürlich den übergeordneten Planungen (z.B. Flächennutzungsplan) bestimmt werden.
Den Weg ebnen oder klären kann hier nur ein Anwalt, schlimmstenfalls vor dem Verwaltungsgericht, das „Baurecht“ hilft da nimmermehr.
…wobei natürlich auch zu klären oder zu berücksichtigen ist, was Sie denn überhaupt für ein Interesse i.S. des Gemeinwohls daran haben können, so etwas zu wollen
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
abgewiegelt! „die stadt hätte kein interesse“!!!
soll ich direkt zum anwalt gehen oder was ratet ihr mir???
Die Stadt hat woran kein Interesse? Es scheint keinen Bebauungsplan zu geben, sonst hätte man auf den verwiesen, statt sowas zu sagen. Dann handelt es sich in Randlage entweder um unbeplanten Innenbereich oder um Außenbereich. Da schon auf drei Seiten zugebaut, wohl vom Gebietscharakter her eher Innenbereich. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich dort nach der Umgebungsbebauung. Entscheiden tut darüber die untere Baurechtsbehörde. Es ist also unerheblich, ob die Stadt ein „Interesse“ hat oder nicht, es sei denn, die Stadt ist selbst Baurechtsbehörde.
In jedem Fall kann erst gegen einen Verwaltungsakt, nämlich die Ablehnung eines gestellten Bauantrags, der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden.
Möglich ist es (kostenpflichtig) aber, erst mal als Versuchsballon eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Antwort darauf kann wichtige Hinweise für den eigentlichen Bauantrag geben.
Gruß
smalbop
da kann man nichts machen-schade-warten auf den neuen Bebauungsplan der Gemeinede.
MfG HPW
Hallo !
In diesem Falle halte ich gar nichts vom Anwalt. Die Stadt wird sich dann noch bockiger verhalten.
Suche Sie sich einen ortsansässigen, vielleicht schon einen etwas erfahreren Archtitekten oder Bauingenieur, der die Sachbearbeiter der Stadt kennt.
Er kann am besten die Erfolgsaussichten abschätzen !
Gruß
Horst Klein
(ist das, was sie als „Wohngebiet“ nennen ein durch B-Plan definiertes "allgemeines? / reines?) Wohngebiet i.S. der Baunutzungsverordnung, oder stehen da nur ein paar Häuser im Aussenbereich?)
es ist ein richtiges wohngebiet dass nur durch einen kleinen bach von meinem grundstück getrennt ist!
…wobei natürlich auch zu klären oder zu berücksichtigen ist, was Sie denn überhaupt für ein Interesse i.S. des Gemeinwohls daran haben können, so etwas zu wollen …
mein interesse besteht lediglich darin, für mich und meine familie ein kleines 1 Familienhausn darauf zu bauen!!
Die Stadt hat woran kein Interesse?
die stadt hat kein interesse diese fläche als bauland in den flächennutzungsplan aufzunehmen!
Es scheint keinen
Bebauungsplan zu geben, sonst hätte man auf den verwiesen,
statt sowas zu sagen. Dann handelt es sich in Randlage
entweder um unbeplanten Innenbereich oder um Außenbereich. Da
schon auf drei Seiten zugebaut, wohl vom Gebietscharakter her
eher Innenbereich
es handelt sich um randlage ist aber laut flächdennutzungsplan als landw. nutzf. bzw ausenbereich ausgewiesen !
dies aber nicht ganz richtig da:
ostseite: mehrere einzelne gebäude
norseite: werden nun mehrfamilien häuser mit tiefgarage gebaut
Westseite: wonhgebiet
wieso soll ich darauf nicht bauen können???
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet
sich dort nach der Umgebungsbebauung. Entscheiden tut darüber
die untere Baurechtsbehörde. Es ist also unerheblich, ob die
Stadt ein „Interesse“ hat oder nicht, es sei denn, die Stadt
ist selbst Baurechtsbehörde.In jedem Fall kann erst gegen einen Verwaltungsakt, nämlich
die Ablehnung eines gestellten Bauantrags, der
Verwaltungsrechtsweg beschritten werden.Möglich ist es (kostenpflichtig) aber, erst mal als
Versuchsballon eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Antwort
darauf kann wichtige Hinweise für den eigentlichen Bauantrag
geben.Gruß
smalbop
In solchen Fällen sollte man sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten lassen. Solche Beratungen sind nicht teuer und sind nicht automatisch mit anwaltlichen Tätigkeiten verbunden.
Habe mich schon beim
stadtplanungsamt erkundigt, diese haben mich aber sofort
abgewiegelt! „die stadt hätte kein interesse“!!!
soll ich direkt zum anwalt gehen oder was ratet ihr mir???
Hallo,
Solange die zuständige Gemeinde ein Grundstück nicht als Bauland ausweist, ist es auch keines!
Manipulationsversuche diesen Umstand zu Ihren Gunsten zu ändern, wären illegal und damit strafbar!
Wenns geht, betrachten Sie das Grundstück doch als Geldanlage für die Zukunft, dessen Zeit und Wertsteigerung möglicherweise noch kommen wird.
mfg
Eberhard Noller
Hallo,
Solange die zuständige Gemeinde ein Grundstück nicht als
Bauland ausweist, ist es auch keines!
Manipulationsversuche diesen Umstand zu Ihren Gunsten zu
ändern, wären illegal und damit strafbar!
ich möchte doch niemanden manipulieren und mich strafbar machen!
ich möchte lediglich versuchen die stadt zu überzeugen diese als bauland auszuweisen oder mir einen bauantrag für ein 1familienhäusle zu genehmigen.
Liebe® Fragesteller(in),
die Ausweisung von Bauland richtet sich nach dem BauGB. Dort ist festgelegt, wann gebaut werden darf. Das kommunale Baurecht wird in der Regel vom Stadtrat beschlossen. Dabei hängt es u.a. davon ab, wie groß Ihre Fläche ist, ob Sie dort bauen dürfen. Wenn es sich um einen einzelnen Bauplatz handelt, sind Ihre Chancen sehr viel besser, als wenn Sie eine riesige Wiese mit 5-10 Bauplätzen haben. In dem Fall müssen Sie versuchen auf kommunaler Seite Mitstreiter zu finden. Eine Möglichkeit ist auch, dass Sie sich einen Stadtplaner und Architekten (als möglichst nicht nur ein reiner Architekt) suchen, der Sie berät und evtl. das ein oder andere Sondierungsgespräch mit den Beteiligten führt. Hier kann er klären, warum die Stadt abwinkt. Vielleicht hat die Stadt auch nur kein Interesse, weil sie kein Geld hat. Dann müssten Sie mit einem Bauträger verhandeln. Das ist etwas schwieriger und bietet auch den ein oder anderen Fallstrick, aber mit einem guten Berater an der Seite haben Sie evtl. Chancen die Grundstücke besser zu verkaufen.
Aber: eine abschließende Aussage kann man nur machen, wenn man alle Fakten kennt. (Bundesland, Lage des Grundstückes, Details zur Bebauung auf den anderen Grundstücken usw.) Das kostet dann auch richtig Zeit, damit man eine rechtssichere Aussage machen kann. (und dementsprechend natürlich auch Geld).
Viel Erfolg!
Grüße Geoli
Hallo marrylouisa,
in diesem Bereich bin ich nicht so fit. Ich denke, dass sich angeschriebene Experten zum Thema Bauordnungsrecht hier hilfreich äußern können.
Liebe Grüße
Martin
Nun kommen wir der Sache schon ein wenig näher, auch wenn noch nicht klar ist, ob es sich bei dem „Wohngebiet“ um eines mit Festsetzungen aus einem Bebauungsplan handelt, das kann aber das zuständige Bauamt/Planungsamt innerhalb einer Minute beantworten (wenn nicht sogar diese Infos bei der Gemeinde/Kreis sogar über das Internet bereitgestellt werden).
Und wenn das eine landwirtschaftliche Fläche i.S. der Baunutzungsverordnung ist: Betreiben Sie dort/auf einem anderen/einem danebenliegenden Grundstück noch Landwirtschaft IM STRENGEN SINN der Definition?
Dann könnten Sie ggf. Erleichterungen erwarten, bis hin zu einer EVTL. möglichen Errichtung eines Altenteils. Das ist dann aber z.T. sicher wieder dem Bauordnungsrecht Ihres Bundeslandes unterstellt (welches?). Dazu kommt, dass die Lage dieses Grundstücks, innerhalb der Ortsgrenze oder ausserhalb. Ausserhalb wird ein ganzer Rattenschwanz von Aussenbereichbestimmungen greifen, der für Neubauten sicher nur IN SEHR STRENGEM SINN auf echte Landwirtschaftliche Betriebe oder Objekte des Gemeinwohls Ausnahmen erlaubt. Massnahmen im Aussenbereich (…ausserhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungplanes oder der Ortslage) werden in praktisch allen Ländern restriktiv behandelt.
Das kann alles nicht aus der Ferne beurteilt oder beschieden werden und wird bei der Durchsetzung i.d.R. mind. von einem zugelassenen Architekten konkretisiert und ermittelt werden müssen, der obendrein für die evtl. Durchsetzung auch noch einen spezialisierten RA benötigt. Sehr teuer, sehr zeitaufwändig, Ausgang ungewiss.
Dazu kommt, was Sie für sich berücksichtigen müssen, dass Sie ggf. kein Anrecht auf Erschliessungsmassnahmen haben und ALLES selbst bezahlen müssen. Allein die Abwasserentsorgung kann teurer als das Haus werden, da es wohl kaum noch irgendwo eine zugelassene Alternative für NEUBAUTEN (Kleinkläranlage) gibt. Selbst Bestandsgebäude werden fast überall zwangsangeschlossen sein.
All das sollten Sie erst einmal mit „kleinem Geld“ von Architekten und RA klären lassen, damit Sie wissen, auf was Sie sich einlassen. Stellen Sie alle Anfragen an die Behörden schriftlich (möglichst vom Architekten oder RA) und verlangen Sie schriftliche Auskunft (was i.d.R. ja normal ist).
Hallo Marrylouisa
Ich würde Dir empfehlen zunächst einmal abzuklären, ob die Erschliessung Deiner Wiese (Strom, Wasser,Abwasser,Telefon,Zufahrt)möglich wäre. Dazu musst
Du die einzelnen Ämter bzw. Unternehmen anfragen. Ohne Erschliessungsmöglichkeit ist Dein Vorhaben nicht möglich. Besorge Dir am besten mehrere Flurkarten
(beglaubigt) und sende Deine Anfrage schriftlich an die jeweiligen Stellen. Danach kannst Du wieder zu Deinem Stadtplanungsamt gehen und mit Ihnen das Ergebnis Deiner Recherchen besprechen. Das ganze dauert bestimmt
2-4 Wochen bist Du alle Auskünfte hast. Aber es ist auch dann noch nicht sicher ob Dein Vorhaben bewilligt wird. Dann kannst Du immer noch zu einem Architekten gehen und Dich beraten lassen. Und falls das auch nichts hilft, dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Es grüsst freundlich
Toggi 2008
Hallo,
tolle Sache. Hier ist es wichtig zu erfahren, auf welcher Grundlage die erfolgte sowie die geplante Bebauung der Nachbarflächen erfolgt ist. Gibt es hier einen Bebauungsplan. Weiter ist es interessant, ob die Fläche im Innenbereich der Stadt/Gemeinde liegt. Also unbedingt einen aktuellen Auszu aus dem B-Plan anfordern und von einem Fachmann prüfen lassen. Evtl. ist dann bereits geklärt, ob Ihre Fläche auch bebaubar ist. Sollten sich keine eindeutigen Ergebnisse ergeben, einen Fachanwalt für Bauwesen einschalten.
Gruß Günni 27
Hallo,
zunächst schauen Sie in den Flächennutzungsplan, liegt bei der Gemeinde, ob Ihr Grundstück als Bauerwartungsland ausgewiesen ist. Wenn das der Fall ist, dann entscheidet die Gemeinde, ob ein Gebiet mit einem B-Plan bebaut wird, denn Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und da hilft auch kein RA.
Die andere Möglichkeit besteht, wenn das Baugrundstück nicht zu groß ist und es ist ringsherum bebaut, daß der § 34 BauGB greift und das Grundstück als Baulücke zu betrachten ist.Voraussetzung ist der Flächennutzungsplan.
Sie können eine Bauvoranfrage starten, um das abzuklären. Ich empfehle Ihnen sich dafür einen Architekten zu nehmen.
Guten Abend marrylouisa
Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten ( auch wenn ich fürchte das Ihnen die Antwort nicht so Recht zusagen wird ).
Meistens gar nicht!
Das geht eigentlich nur, wenn der Bereich „überplant“ d.h. mit einem Bebauungsplan abgedeckt wird.
Das zu tun liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde oder Stadt.
Das Ihre Wiese bereits dreiseitig umbaut wurde, könnte allerdings ein Indiz dafür sein, dass dieser Bereich eventuell sogar als „Innerörtlicher Bereich“ nach § 34 Baugesetzbuch zu berten sein könnte!
Eigentlich müsste ein guter Architekt das Planungsrecht kennen und man könnte ja mal eine „formelle Bauvoranfrage“ stellen.
Dann muss die Stadt oder die Gemeinde Farbe bekennen.
Wenn sie den Antrag ablehnt, muss sie das ausreichend begründen.
Aber auf jeden Fall einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ verlangen!!!
Diesen Bescheid kann man dann vor dem Verwaltungsgericht anfechten, mit einem guten Anwalt, spezialisiert auf Verwaltungsrecht!
Bitte nicht so einen „ich kann alles“ Anwalt nehmen!
Und ganz wichtig, - nicht Bange machen lassen!
Klar kostet die formelle Ablehnung Gebühren, aber dafür kann dann man auch dagegen klagen.
Meistens versuchen die Behörden den Antragsteller zu überreden, die Bauvoranfrage etc. zurückzunehmen, dann sind zwar die anfallenden Kosten etwas geringer, aber man kann nicht klagen, weil man ja selbst quasi den Antrag zurückzieht!!!
Vielleicht tut sich ja die Stadt auch schwer mit einer formellen Ablehnung und es gibt einen Kompromiss!?
Ich hoffe diese Angaben helfen Ihnen weiter,
mit freundlichen Grüßen
U.F.
Hallole,
ohne einen Lageplan aus dem der Abstand zu den angrenzenden Gebieten hervorgaht kann ich dazu nicht viel sagen. Ist der Abstand zwischen zwei Häusern an der gleichen Straße so gering, dass man von einer „Baulücke“ sprechen kann, liegt vermutlich ein unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB vor, der bebaut werden kann. Der o.a. Abstand wird daber z. Zt. in der Rechtsprechung diskutiert und ist nicht eindeutig geregelt.
Schöne Grüße
Christian Storch
Hallo
Wenn jetzt ein neues Baugebiet neben Ihrer Wiese ausgewiesen ist, dann hat die Stadt kein Interesse an Ihrem Grundstück, bis alle Grundstücke verkauft sind. Fragen Sie am besten noch ein mal in 5 Jahren nach.
Gruß Andreas