Bei der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als selbstständiger Künstler (Malerei) muss man offiziell als Künstler anerkannt werden. Die schöpferische und kreative Art steht natürlich im Vordergrund und es besteht auch die Absicht den Lebensunterhalt mit der Tätigkeit zu finanzieren.
Die Künstlersozialkasse benötigt jedoch einige Nachweise. Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen?
Vielen Dank.
Hallo Goldfeder,
hast Du etwas in diese Richtung gelernt(Ausbildung/Studium)? Das gestaltet das ganze etwas einfacher. Was sagt das FA? Danach richtet sich ja z.B. auch die USt (7/19 %).
Die KSK hatte noch in den 90er Jahren stark auf die schöpferische Höhe geachtet. Heutzutage verhält es sich eher umgekehrt. Ich denke Mal, daß Du die KSK online schon abgeklappert hast. Empfehlenswert sind auch noch BDG und AGD.
Rechnungen über verkaufte Werke und Mitgliedschaften in berufsspezifischen Verbänden dienen u.a. als Belege.
Hoffe, das hilft ein wenig
osmodius