Wie wird man Buchhalter?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen…

Wenn ich das richtig verstanden habe wird bei der Buchhaltung unterschieden- wer keine Ausbildung hat darf nur stupide Kassenzettel auf vorgegebene Konten buchen aber keinerlei selbständige Entscheidungen treffen.

Wer richtiger ausgebildeter Buchhalter ist darf eine Buchhaltungssoftware einrichten, Konten anlegen und entscheiden, was wie verbucht wird.

Was ich jetzt aber noch gehört habe, ist das es da noch ein Zwischenleben gibt. Man kann irgendwie bei der IHK einen Kurs machen, quasi einen Schnellkurs Buchhaltung und dann darf man mehr als der Laie aber weniger als ein Buchhalter mit abgeschlossener Ausbildung.

Gibt es das überhaupt? Die Buchhalterausbildung? Ist das ein Ausbildungsberuf? Oder- wie ich das bei Wikipedia verstanden habe- sind Buchhalter immer Steuerberater o.ä., die sich eben nur auf Buchhaltung fokussieren?

Was müsste man also machen wenn man für Unternehmen die Buchhaltung machen will?

Vielen Dank,

yummi

Buchhalter ist hier in D ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung.
(Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Buchhalter )
Also könnte auch ein Physiker, der sich das zutraut, mit Buchhalterei beginnen. - Er muss es halt richtig machen. Ich kenne 2 Leute bei denen es ähnlich gelaufen ist.

Eine Ausbildung als Bürokaufmann wäre natürlich ideal.

Wenn ich das richtig verstanden habe wird bei der Buchhaltung
unterschieden- wer keine Ausbildung hat darf nur stupide
Kassenzettel auf vorgegebene Konten buchen aber keinerlei
selbständige Entscheidungen treffen.

Ich kenne einige selbstständige Buchhalter. Sie treffen viele Entscheidungen. Allerdings sind Jahresabschluss, Bilanz und Steuererklärung dem Steuerberater vorbehalten (Steurberatungsgesetz).
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung darf inzwischen wohl vom Buchhalter gemacht werden.

Wer richtiger ausgebildeter Buchhalter ist darf eine
Buchhaltungssoftware einrichten, Konten anlegen und
entscheiden, was wie verbucht wird.

Das ist theoretisch wohl auch Aufgabe des Steuerberaters, aber in der Praxis wird Lexware einfach angeschaltet.

Was ich jetzt aber noch gehört habe, ist das es da noch ein
Zwischenleben gibt.

Ja. Siehe Vorbemerkung oben.

Gibt es das überhaupt? Die Buchhalterausbildung?

Kaufmann/Kauffrau käme schon hin

Ist das ein Ausbildungsberuf?

Ja

Oder- wie ich das bei Wikipedia verstanden habe- sind Buchhalter immer Steuerberater
o.ä., die sich eben nur auf Buchhaltung fokussieren?

Steuerberater nehmen diese Versinstquelle bzw. dieses Angebot für Ihre Kunden gerne mit dazu.

Was müsste man also machen wenn man für Unternehmen die Buchhaltung machen will?

Lernen, wie es geht,
und sich dort anstellen lassen,
oder Gewerbe anmelden und es als Dienstleistung gegen Rechnung anbieten.

Gruß JK

hallo,

Buchhalter ist hier in D ohne weitere Zusätze keine geschützte
Berufsbezeichnung.
(Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Buchhalter )
Also könnte auch ein Physiker, der sich das zutraut, mit
Buchhalterei beginnen.

Das ist (leider) richtig.

Eine Ausbildung als Bürokaufmann wäre natürlich ideal.

Ideal würde ich die Ausbildung zum Bürokaufmann nicht nennen. Ideal wäre eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten.

Bürokaufmänner arbeiten nicht zwangsläufig auch in der Buchhaltung bzw. bekommen nicht immer eine umfassende Ausbildung in dem Bereich.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung darf inzwischen wohl vom
Buchhalter gemacht werden.

Nur der angestellte Buchhalter darf das. Wenn das ein gewerblicher Buchhalter erledigt: nein, der darf es nicht. Das gehört zu den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters.
(Über den Sinn dieser Regelung möchte ich mich jetzt lieber nicht auslassen. )

Wer richtiger ausgebildeter Buchhalter ist darf eine
Buchhaltungssoftware einrichten, Konten anlegen und
entscheiden, was wie verbucht wird.

Das ist theoretisch wohl auch Aufgabe des Steuerberaters, aber
in der Praxis wird Lexware einfach angeschaltet.

Das Einrichten einer Buchhaltung ist ebenfalls Vorbehaltsaufgabe eines Steuerberaters. Ein gewerblicher Buchhalter darf es nicht, sehr wohl aber der angestellte Buchhalter.

Gibt es das überhaupt? Die Buchhalterausbildung?

Kaufmann/Kauffrau käme schon hin

Denkbar wäre dann auch der Bilanzbuchhalter (IHK)oder auch oben bereits erwähnter Steuerfachangestellter.

Ist das ein Ausbildungsberuf?

Ja

Der „Buchhalter“ an sich: nein. Kaufmann: ja, es gibt diverse.
Steuerfachangestellter: ja.
Bilanzbuchhalter: ist Zusatzqualifikation, man muss i.d. R. vorher schon eine Ausbildung haben u. Berufserfahrung vorweisen.

Oder- wie ich das bei Wikipedia verstanden habe- sind Buchhalter
immer Steuerberater
o.ä., die sich eben nur auf Buchhaltung fokussieren?

nein, Buchhalter müssen nicht zwangsläufig Steuerberater sein.

Es gibt, wie Joku bereits erwähnte, auch gewerbliche Buchhalter.

Lernen, wie es geht,
und sich dort anstellen lassen,
oder Gewerbe anmelden und es als Dienstleistung gegen Rechnung
anbieten.

Da gibt es gewisse Auflagen, dass man das als Gewerbetreibender machen darf. Hierzu kann man sich bei der örtlichen IHK schlau machen, dort erhält man dann ein Informationsblatt zu dem Thema.

Gruß
Sonja

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Hallo,

Buchhalter wird man, indem man es tut - egal ob mit oder ohne Ausbildung.

Was ich jetzt aber noch gehört habe, ist das es da noch ein
Zwischenleben gibt. Man kann irgendwie bei der IHK einen Kurs
machen, quasi einen Schnellkurs Buchhaltung

guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…
oder http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…
oder guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…

Gibt es das überhaupt? Die Buchhalterausbildung? Ist das ein
Ausbildungsberuf?

nein, eine Spezialisierung und/oder eine Weiterbildung

Oder- wie ich das bei Wikipedia verstanden
habe- sind Buchhalter immer Steuerberater o.ä.,

nein

Was müsste man also machen wenn man für Unternehmen die
Buchhaltung machen will?

es einfach tun.

Gruß
Otto

hallo Yummi

ich habe mal auf meiner Festplatte nach dem Merkblatt für Buchhalter gesucht (und tatsächlich auch gefunden):

Tätigkeitsfeld der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Das vorliegende Merkblatt soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Qualifikation
benötigt wird, um als selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter tätig zu werden und
welche Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen.

Grundlage dieser Vorschrift ist das Steuerberatungsgesetz, auf das im einzelnen eingegangen
wird.

Tätigkeiten die jeder Person erlaubt sind:

Erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und
Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG).

Dazu gehören:

• Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen
dazu befugten Person kontiert worden sind.
• Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder
einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person.
• Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche
Würdigung von Sachverhalten wie z. B. das Kontieren von Belegen und das Erteilen
von Buchungsanweisungen
• Schreib- und Rechenarbeiten
• Ausdruck von BWA und Summen- und Saldenliste
• Mithilfe bei der Wahl der Buchhaltungssoftware

Qualifikationsvoraussetzungen für den selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter:

Um als selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter arbeiten zu können, benötigen Sie
nach § 6 Nr. 4 StBerG folgende Voraussetzungen:

Nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung müssen Sie mindestens drei Jahre auf dem
Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden
praktisch tätig gewesen sein.

Unter einer gleichwertigen Vorbildung versteht man den erfolgreichen Abschluss eines
wirtschaftswissenschaftlichen Studiums, die erfolgreich abgelegte Bilanzbuchhalterprüfung
oder Steuerinspektorenprüfung.

Die selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter müssen die Tätigkeit „verantwortlich
erbringen“. Dies bedeutet nicht, dass der Betreffende jede mit der zulässigen Hilfe
verbundene Tätigkeit selbst ausüben muss. Jedoch muss die tatsächliche und rechtliche
Verantwortung für die Ausführung des Auftrages bei einer Person liegen, die die geforderte
Qualifikation, nämlich eine ausreichende Ausbildung und berufliche Erfahrung besitzt.

Bei Gesellschaften muss mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person, die genannten
Anforderungen erfüllen.

Tätigkeitsbefugnisse der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter:

Als selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter können gem. § 6 Nr. 4 StBerG, wenn die
vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:

¾ Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Wenn die Buchhaltung per EDV erstellt wird (Regelfall) versteht man unter „Buchen

laufender Geschäftsvorfälle“ das Kontieren und die Datenerfassung.

… Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung

Weiterführende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die im § 3 StBerG
genannt werden. Dies sind im wesentlichen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Unter weiterführenden Tätigkeiten versteht man:

• Einrichtung der Buchhaltung, Erstellung eines betrieblichen Kontenplans
Hinweis: Der Aufruf eines in der EDV hinterlegten Kontenplans ist ein mechanischer
Vorgang und somit den selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter erlaubt.
• Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und
Vornahme der vorbereitenden Abschlussbuchungen
• Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung
• Einrichtung der Lohnkonten, Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende,
Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs
• Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldungen)
Fertigung anderer Steuererklärungen

Freie Mitarbeit bei Steuerberatern:

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter dürfen für Steuerberater in freier Mitarbeit
tätig werden (vgl. § 7 Berufsordnung der Steuerberater). Das Tätigkeitsfeld für die Arbeit bei
einem Steuerberater ist nicht an den § 6 Nr. 4 StBerG gebunden.

Berufsbezeichnung und Werbung der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass selbständige Buchhalter und
Bilanzbuchhalter grundsätzlich werben dürfen. Auch nach § 8 Nr. 4 StBerG dürfen
selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter werben, müssen aber auf die bestehenden
Einschränkungen hinweisen. Dies bedeutet, wenn Sie auf Ihre Hilfeleistung in Steuersachen
hinweisen mit z.B. Begriffen wie Buchhaltung, Buchführung, Rechnungswesen, müssen Sie
Ihren Tätigkeitsbereich klarstellen und Ihre Leistungen wie folgt im Einzelnen aufzählen:
„Buchen laufender Geschäftsvorfälle“ und „lfd. Lohnabrechnung“. Dies muss im Wortlaut
des Gesetzestextes geschehen, eine Nennung des Paragraphen vom StBerG reicht nicht aus.

Dazu folgende Beispiele:

Helga Mustermann, Selbständige Buchhalterin, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle

Ingrid Musterfrau, Bilanzbuchhalterin, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle

Otto Mustermann, bucht Ihre lfd. Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung

Manfred Mustermann, Im Rechnungswesen buchen wir Ihre laufenden Geschäftsvorfälle

Ute Musterfrau, Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldung

Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Werbebestimmungen muss mit einer wettbewerbsrechtlichen
Abmahnung (Unterlassungserklärung), die meist von Steuerberaterkammern
veranlasst werden, gerechnet werden. Im Wiederholungsfalle werden hohe Vertragsstrafen
fällig.

Muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Möchten Sie sich als Buchhalter oder Bilanzbuchhalter selbständig machen, müssen Sie diese
gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung anmelden. Dies gilt
auch dann, wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt. Die Gewerbeanzeige hat auf
einem amtlichen Vordruck bei dem Gewerbeamt zu erfolgen, in dessen Bezirk sich der
Betrieb befindet. Die Werbevorschrift bezüglich des Gewerbegegenstandes ist hierbei zu
beachten. Einer förmlichen Zulassung durch die Finanzbehörde (Finanzamt/Oberfinanzdirektion)
bedarf es nicht.

Gruß
Sonja