Wie wird man ermächtigter/vereidigter Übersetzer?

Hallo zusammen,

nach einer recht erfolglosen google-Suche frage ich nun erst einmal hier.

Ich bin Diplom-Übersetzerin und habe festgestellt, dass immer wieder Aufträge für vereidigte Übersetzer angeboten werden (meist Zeugnisse).

Meine Suche hat aber nur eine Anleitung ergeben, wie man ermächtigter Übersetzer wird. Es ist ziemlich kompliziert (man braucht u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Kurs in juristischer Terminologie). Dann hat man die Ehre, für das Gericht dolmetschen bzw. übersetzen zu dürfen. Man könnte auch sagen, „zu müssen“, denn es wird dann erwartet, dass man sofort alles stehen und liegen lässt, wenn ein Auftrag kommt, um sich diesem zu widmen.

Wie viel das Gericht überhaupt zahlt, stand leider nicht dabei. (Weiß das jemand?) Außerdem kann ich nicht dolmetschen, nur übersetzen.

Ist ein ermächtigter Übersetzer denn dasselbe wie ein vereidigter Übersetzer? Ich will ja nur Zeugnisse übersetzen. Muss ich mich dafür ermächtigen lassen?

Bitte macht mich mal schlau, ich helfe auch wieder bei Sprachfragen, wenn ich einmal schnell genug sein sollte (Special D hat mir ja schon jemand weggeschnappt *gg*)

Ach ja: Derzeit wohne ich in NRW, aber ein Umzug nach Bayern innerhalb der nächsten 5-10 Jahre ist nicht ausgeschlossen.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Meine Suche hat aber nur eine Anleitung ergeben, wie man
ermächtigter Übersetzer wird. Es ist ziemlich kompliziert (man
braucht u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Kurs
in juristischer Terminologie). Dann hat man die Ehre, für das
Gericht dolmetschen bzw. übersetzen zu dürfen. Man könnte auch
sagen, „zu müssen“, denn es wird dann erwartet, dass man
sofort alles stehen und liegen lässt, wenn ein Auftrag kommt,
um sich diesem zu widmen.

Genau so ist es, und das ist auch der Grund, warum ich nicht ermächtigt bin - ich war einfach nicht bereit diesen ganzen Papierkram auf mich zu nehmen. Die Ermächtigung wird aber benötigt, um den „Stempel“ ausgehändigt zu bekommen, mit dem man beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente erstellt.

Gruß,

Myriam

Ach so … ermächtigter und vereidigter Übersetzer ist also das Gleiche?

Hm. :frowning: Das gefällt mir zwar nicht, aber vielleicht mache ich es trotzdem.

Danke für die schnelle Antwort. :smile:

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

ich kann Dir nur sagen, wie das in Bayern gehandhabt wird, mag in anderen Bundesländern anders sein…
Du mußt die Staatsprüfung bestanden haben, sei es „nur“ als Übersetzer/in oder auch Dolmetscher/in. (Nähere Infos hierzu bekommst Du beim Kultusministerium.) Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, hast Du danach ein Anrecht auf Beeidigung. Wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit hast, kommt es drauf an, wie der Bedarf an der von Dir übersetzten Sprache ist, ob Du die Beeidigung bekommen kannst.
Der Papierkram mit dem Führungszeugnis ist fix erledigt, und eine Meldebescheinigung brauchst Du, es kostet halt alles wieder ein bisserl Geld. Dann, wenn Du das mitsamt Deinem Staatsprüfungs-Zeugnis eingereicht hast, bekommst Du nach einer gewissen Zeit die „Vorladung“, wo Du beeidigt wirst und die entsprechende Urkunde erhältst. Mit der kannst Du dann den Stempel Dir besorgen. Damit bist Du auch in der Gerichtsliste eingetragen. Aber keine Sorge, die wird hier nur im Herbst aktualisiert, das erste Jahr wirst Du daher kaum Aufträge vom Gericht bekommen, bis die nächste Aktualisierung wieder mal verbreitet ist. Aber Du darfst eben Zeugnisse/Urkunden/Dokumente übersetzen mit Beglaubigung, da gibt es ja immer wieder Bedarf…
Du MUSST keine Aufträge vom Gericht annehmen, sie rufen Dich an und fragen halt, ob Du eben dann und dann dafür kannst bzw. soundsoviele Seiten bis dann übersetzen kannst. Und Du kannst genauso nein sagen, es passiert gar nichts. Und soooo oft kommt das ohnehin nicht vor, allerdings ist das natürlich auch abhängig von Deiner Sprache… Die Honorare sind in der entsprechenden Gebührenordnung festgehalten.
Ach ja, und die Beeidigung in Bayern darfst Du nur in Bayern ausüben, wenn Du also von hier in ein anderes Bundesland umziehst, mußt Du sie hier zurückgeben und dort neu beantragen…

Hoffe, das hilft Dir noch ein wenig!

Viele Grüße
Thuja