Wie wird man kath.Priester?

Kann mir jemand sagen,
wie man kath.Priester
wird oder wie der
Ausbildungsweg aussieht,
welche sind die Voraussetzungen,
kann jeder,der kath. ist Priester werden etc.
Wo finde ich Infos oder Broschüren?

Danke MJ

Hallo,

Kann mir jemand sagen,
wie man kath.Priester
wird oder wie der
Ausbildungsweg aussieht,
welche sind die Voraussetzungen,
kann jeder,der kath. ist Priester werden etc.
Wo finde ich Infos oder Broschüren?

fütter einfach mal Deine Suchmaschine mit dem Begriff „Priesterseminar“ - Du wirst überrascht sein.

Gruss
Peter

Wen du ein Abi hast. Kannst du auf die Uni oder Katholische Fachhochschule gehen. z.b. Mainz

Zum ersten muß die Bereitschaft dasein, dein Leben Gott zu widmen.
Dann must du alleine möglichen Sakramente empfangen (Taufe,Firmung).
Und du mußt ein abgeschlossenes Theologiestudium vorweisen.
Genaueste Infos gibt es bestimmt bei einer kath. Gemeinde in deiner Nähe, einfach den Pfarrer fragen( der beist nicht).

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den Pfarrer fragen( der beist nicht).

Bist du da ganz sicher?

Ich fasse es Dir gerne nocheinmal detailierter zusammen:

Zuerst musst Du Dich einmal dazu ‚berufen‘ fühlen - ist ein sehr interessantes und oft gebrauchtes Wort, aber anders lässt es sich einfacher nicht ausdrücken. Du musst Dich aus Deinem Glauben heraus ‚berufen‘, d. h. von Gott ‚gerufen‘ fühlen, dass Er Dich in Seinen Dienst nehmen will. Du musst bereit sein, in der Radikalität des Evangeliums Christus nachzufolgen. Du musst bereit sein, die drei Evangelischen Räte zu leben in ihrer ganzen Radikalität: Gehorsam, Armut und Jungfräulichkeit. Das klingt zwar etwas hart und fordernd - und das ist es auch-, aber Du hast schließlich auch Dein ganzes Leben lang Zeit Dich einzuüben. Ort, wo dieses Einüben beginnt, ist das «Priesterseminar». Im Priesterseminar leben alle jungen Männer, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten (Weltgeistlicher). Dorthin musst auch Du Dich wenden und um Aufnahme ansuchen. Kriterien und Modalitäten sind oft ein wenig unterschiedlich, aber sie wichtigste und auch immer gleichbleibenden sind: Du musst ledig sein, körperlich und geistig vollkommen gesund sein; Du solltest an einer Universität studieren können (Abitur, Studienberechtigungsprüfung, o. ä.).

Um Priester zu werden musst Du folgende Kriterien laut dem Kirchengesetz erfüllen:

Can. 1024: Die hl. Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.

Can. 1033: Erlaubt werden Weihen nur jemandem erteilt, der das Sakrament der Firmung empfangen hat.

Can. 1032: §1: Denen, die den Presbyterat anstreben, darf der Diakonat erst nach Abschluß des fünften Jahres im philosophisch-theologischem Studiengang erteilt werden.
§2: Nach Abschluß des Studienganges muß der Diakon für eine angemessene, von dem Bischof bzw. dem zuständigen höheren Ordensoberen festzulegende Zeit in Ausübung der Diakonenweihe an der Seelsorg teilhaben, bevor ihm der Presbyterat erteilt wird.

Was Dich sicherlich von einer Weihe fernhält:

Can. 1041: Irregulär für den Empfang der Weihe ist:
1° wer an irgendeiner Form von Geisteskrankheit oder an einer anderen psychischen Erkrankung leidet, aufgrund derer er nach Rat von Sachverständigen als unfähig für die ordnugnsgemäße Erfüllung des Dienstes beurteilt wird:

2° wer die Straftat der Apostasie, der Häresie oder des Schismas begangen hat;

3° wer eine Eheschließung, sei es auch nur eine bürgerliche, versucht hat, obwohl er entweder durch ein bstehendes Eheband oder die heilige Weihe oder das öffentliche ewige Gelübde der Keuschheit an einer Eheschließung gehindert war oder die Frau in gültiger Ehe verheiratet oder an das gleiche Gelübde gebunden war;

4° wer vorsätzlich einen Menschen getötet oder eine vollendete Abtreibung vorgenommenhat, sowie alle, die positiv daran mitgewirkt haben;

5° wer sich selbst oder einen anderen schwerwiegend und vorsätzlich verstümmelt oder wer einen Selbstmordversuch unternommen hat;

6° wer eine Bischöfen oder Priestern vorbehaltene Weihehandlung vorgenommen hat, obwohl er die betreffende Weihe nicht empfangen hat oder an deren Ausübung durch eine festgestellte oder verhängte kanonische Strafe gehindert war.

Can. 1042: Am Empfang der Weihen einfach gehindert ist:

1° Ein verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmäßig für den ständigen Diakonat ausersehen ist;

2° wer ein Amt versieht oder einer Verwaltertätigkeit nachgeht, die Klerikern nach Maßgabe der cann. 285 und 286 verboten sind und mit denen die Pflicht der Rechenschaftsablage verknüpft ist, so lange, bis er nach Aufgabe des Amtes oder der Verwaltertätigkeit Rechenschaft abgelegt hat und frei geworden ist;

3° ein Neugetaufter, sofern er sich nach dem Urteil des Ordinarius nicht ausreichend bewährt hat.

Hat Dir das geholfen? Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden, oder ich empfehle Dir mit Deinem Ortsgeistlichen oder noch besser mit dem Regens (Leiter) des Priesterseminars Deiner Diözese Verbindung aufzunehmen!

MfG Paul