Hallo,
wie wird man Nachlasspfleger ? Habe gehört, dass man sich bei einem Gericht bewerben muss, die prüfen die charakterliche und sonstige Eignung (vielleicht Vorstrafen, Schulden, beruflicher Werdegang ? Könnte ich mir so vorstellen) und entscheiden dann.
Soll so sein, dass der Nachlasspfleger auch nichts erhält, wenn in der Erbmasse nichts von Wert ist oder nur Schulden. Also eine Beschäftigung mt persönlichem Risiko.
Könnte mich bitte mal jemand aufklären ? Danke im voraus,
Andreas