Liebe Expertinnen und Experten,
keine Angst, das ist kein kriminelles Ansinnen! Es geht nur um
folgenden Fall aus dem Bekanntenkreis: Ein Eigenheimbesitzer
betrachtet die Beziehung zu seinem Lebenspartner als zerruettet
und wuenscht eine Trennung. Da das Haus dem Trennungswilligen
alleine gehoert, bedeutet dies, der Partner soll ausziehen. Doch
der sieht die Sache anders und trifft keinerlei Anstalten, sich
eine eigene Wohnung zu suchen.
Jetzt bleiben dem Trennungswilligen natuerlich die ueblichen
Seifenoper-Methoden: Noergeln, staenkern, rausekeln, den Krempel
des anderen gepackt in den Hof stellen und das Haustuerschloss
austauschen. Aber eine rechtliche Handhabe, den
Lebensabschnittsgefaehrten zum Auszug zu bewegen, hat er nicht,
oder?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt’s ja gerade
*keinen* Vertrag. Waeren sie verheiratet, koennte der
Trennungswillige zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen.
Waere der Partner Mieter, koennte man ihm kuendigen. So aber
bleibt nur Mobbing, wenn ich das richtig sehe.
Wer weiss da was?
Schon jetzt schoenen Dank!
LG
Edith