Wie wird man seinen Lebenspartner los?

Liebe Expertinnen und Experten,

keine Angst, das ist kein kriminelles Ansinnen! Es geht nur um
folgenden Fall aus dem Bekanntenkreis: Ein Eigenheimbesitzer
betrachtet die Beziehung zu seinem Lebenspartner als zerruettet
und wuenscht eine Trennung. Da das Haus dem Trennungswilligen
alleine gehoert, bedeutet dies, der Partner soll ausziehen. Doch
der sieht die Sache anders und trifft keinerlei Anstalten, sich
eine eigene Wohnung zu suchen.

Jetzt bleiben dem Trennungswilligen natuerlich die ueblichen
Seifenoper-Methoden: Noergeln, staenkern, rausekeln, den Krempel
des anderen gepackt in den Hof stellen und das Haustuerschloss
austauschen. Aber eine rechtliche Handhabe, den
Lebensabschnittsgefaehrten zum Auszug zu bewegen, hat er nicht,
oder?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt’s ja gerade
*keinen* Vertrag. Waeren sie verheiratet, koennte der
Trennungswillige zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen.
Waere der Partner Mieter, koennte man ihm kuendigen. So aber
bleibt nur Mobbing, wenn ich das richtig sehe.

Wer weiss da was?
Schon jetzt schoenen Dank!
LG
Edith

Hallo,

keine Angst, das ist kein kriminelles Ansinnen!

*g*
http://www.rent-a-killer.de/

aber eine rechtliche Handhabe, den
Lebensabschnittsgefaehrten zum Auszug zu bewegen, hat er
nicht,
oder?

Der unberichtigte Aufenthalt in einer fremden Wohnung ist sogar unter Strafe gestellt. Ein Hinweis darauf sollte schon helfen:
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/StGB/data/…

Ansonsten kann man denjenigen dann von der Polizei aus dem Haus tragen lassen, wobei ich mir vorstellen könnte, aß Klamotten vor die Tür stellen und Schlösser austauschen dann doch die elegantere Methode ist.

Gruß
Christian

Hallo Edith,

na so schelcht sieht es bei uns nun doch noch nicht mit dem Rechtsstaat aus. Wenn der/die liebe Ex partout nicht raus will, keinen Mietvertrag oder Eigentumsrechte etc. am Haus vorweisen kann, dann geht man zum Anwalt, setzt eine Frist zur Räumung, erklärt, dass man ein weiteres widerrechtliches Bewohnen als Hausfriedesnbruch zur Anzeige bringen wird, und klagt dann notfalls auf Räumung und erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Dann nimmt die Sache ihren normalen sozialistischen Gang, bzw. wenn es eilig wird, kann man u.U. auch was im Wege einstweiligen Rechtsschutzes machen, dann geht es auch recht zügig.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

keine Angst, das ist kein kriminelles Ansinnen!

*g*
http://www.rent-a-killer.de/

aber eine rechtliche Handhabe, den
Lebensabschnittsgefaehrten zum Auszug zu bewegen, hat er
nicht,
oder?

Der unberichtigte Aufenthalt in einer fremden Wohnung ist
sogar unter Strafe gestellt. Ein Hinweis darauf sollte schon
helfen:
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/StGB/data/…

Ansonsten kann man denjenigen dann von der Polizei aus dem
Haus tragen lassen, wobei ich mir vorstellen könnte, aß
Klamotten vor die Tür stellen und Schlösser austauschen dann
doch die elegantere Methode ist.

Die Idee mit Klamotten vor die Tür ist, habe ich gehört, in Teilen der USA ein wirksames und legitimes Mitteln um säumige Mietzahler loszuwerden. In Deutschland ist das aber nicht anzuraten, weil dies ggf. eine Schadensersatzpflicht auslösen kann.

So einfach, wie dargestellt, ist das ganze auch nicht.
Wenn jemand seine eigene Wohnung aufgibt, und mit Einverständnis zum Anderen zieht - passiert das auf grund einer gegenseitigen evtl. auch stillschweigenden Vereinbarung. Nach aller menschlicher Erfahrung bedeutet dies nicht, das der „Hausbesitzer“ pfeift und der andere zieht dann sofort aus.
Also ich würde schon die Kündigungsfristen und -bedingungen für Mietwohnungen als vereinbart ansehen.

Gruß Norbert

1 Like

Hallo!

So einfach, wie dargestellt, ist das ganze auch nicht.
Wenn jemand seine eigene Wohnung aufgibt, und mit
Einverständnis zum Anderen zieht - passiert das auf grund
einer gegenseitigen evtl. auch stillschweigenden Vereinbarung.
Nach aller menschlicher Erfahrung bedeutet dies nicht, das der
„Hausbesitzer“ pfeift und der andere zieht dann sofort aus.
Also ich würde schon die Kündigungsfristen und -bedingungen
für Mietwohnungen als vereinbart ansehen.

Also das halte ich ein bisschen für übertrieben, wenngleich auch nicht für völlig absurd. Aber Mietbedingungen würd ich nicht als konkludent vereinbart ansehen, da ein Mietvertrag, da hier ein Mietentgelt geleistet werden müsste.

Gruß
Tom

Schoenen Dank euch allen!
Ein herzliches Dankeschoen an alle, die geantwortet haben.
Schoen zu sehen, dass es da doch rechtliche Moeglichkeiten gibt
und man nicht Mobbing angewiesen ist oder gar auf rent-a-killer
zurueckgreifen muss *ggg*.

Wenn so ein Fall vergleichbar mit einem Mietverhaeltnis
gehandhabt werden kann, ist das schon hilfreich. Es muss nicht
gleich der fristlose Rausschmiss sein. Mensch ist ja kein
Unmensch.

LG
Edith

Ansonsten kann man denjenigen dann von der Polizei aus dem
Haus tragen lassen, wobei ich mir vorstellen könnte, aß
Klamotten vor die Tür stellen und Schlösser austauschen dann
doch die elegantere Methode ist.

Hi,
so einfach ist das nicht! Ich war auch mal in der Situation. Ich habe damals bei der Polizei angerufen und gefragt, wie ich den Typen aus meiner Wohnung rauskriege. Man sagte mir, wenn er dort gemeldet sei, dann dürfe ich ihn nicht einfach aussperren und das Türschloss auswechseln lassen. Ich denke, dass der Weg, den Wiz aufgezeigt hat, der richtige ist.
(Ich habs damals dann nach einiger Zeit geschafft, ihn zum freiwilligen Auszug zu bewegen).

Gruß
Nelly