… Kind berechnet?
Mein Kind war vom Freitag 31.01.11 bis einschließlich Freitag 04.02.11 diesen Jahres krank geschrieben. Eine Kopie der eigentlich einfachen Ausfertigung des Krankenscheins(nur für die KK) verlangte mein AG trotzdem. Der meldete der KK meine Fehltage
bzw. Gehaltsdaten. Die Kasse erstatte mir richtig und korrekt für 6 Werktage, also von Freitag bis Freitag.
Auch meine 10 Tage pro Kind waren noch nicht genommen.
Mein AG rechnet aber angeblich jeden Kalendermonat mit 30 SV-Tagen ab. Doch dann zog er mir tatsächlich 8 Tage
also 8/30 incl. Samstag u. Sonntag vom Gehalt ab.
Darf er das machen? Vertraglich habe ich eine 40 Std. Woche von Montag bis Freitag. Somit habe ich auch keine Fehltage am Wochenende. Unterschlägt mir mein AG somit 2 Tage meines Gehaltes (auch Rentenbeiträge usw.).
Ich werde meinem Kind zukünftig verbieten, am Wochenende krank zu werden!
Nur die Tage der Krankschreibung können vom Gehalt abgezogen werden.
Hallo,
eigentlich werden nur die Tage nicht berechnet, an denen sonst gearbeitet wird. Bei Ihnen dann Freitag+Mo-Freitag. Im Prinzip, analog zur Krankenkasse.
Oft gibt man aber auch nur die Daten im Lohnprogramm in einen Kalender ein und der kürzt dann die Tage automatisch. Vorausgesetzt, ihre Arbeitstage wurden richtig im Programm erfasst, würde der PC auch nur die Tage kürzen,an denen gearbeitet werden mußte. Vielleicht handelt es sich um einen Eingabefehler bei Ihrem Arbeitgeber. Das Wochenende wurde dort wohl mit eingetragen. Das mit den 30 Tagen pro Monat kann man so machen, führt aber zB im Februar zu falschen Ergebnissen.Besser ist Abrechnung der tatsächlichen Tage.
Falls ihr Arbeitgeber sich stur stellt…für’s nächste Mal…Besser Krankmeldung für Freitag und dann ab Montag ne neue. Ist zwar blöd, aber wenns der Arbeitgeber so will.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG Corinna
Leider werden die Kinder immer unerwartet krank, aber in Ihrem Fall hat der Arbeitgeber richtig abgerechnet. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über diesen Zeitraum ausgestellt war und der AG mit 30 Tagen monatlich abrechnet. Der Fehler liegt dann entweder bei der ausgefüllten Bescheinigung, die der AG ausfüllen muß oder bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt generell auch für 30 Tage, also für Samstage und Sonntage, somit müsste die Krankenkasse Ihnen auch die 8 Tage erstatten. Rufen Sie bei der Krankenkasse an und fragen Sie was der Arbeitgeber mitgeteilt hat, dann wird das Problem bestimmt gelöst. Beim nächsten mal lassen Sie von Ihrem Arzt einfach zwei Krankenscheine austellen, z.B. in diesem Fall 31.01.-01.02. und für den 04.02… Dann umgehen Sie das ganze. Viel Glück!
Bei einer Gehaltszahlung wird das eigentlich so gehandhabt. Vielleicht hat der Arbeitgeber den Fragebogen der KK nicht korrekt ausgefüllt.
Übrigens von Freitag bis Freitag sind 7 Werktage und nicht 6, der Samstag ist auch ein Werktag. Es sind 6 Arbeitstage.
ja, der AG darf so abrechnen! Allerdings muss dann auch die Krankenkasse so zahlen! Bitte RS mit der Krankenkasse!
Gruß
Daniel
Irgendwas stimmt mit Ihrer Frage nicht
Wenn der 31.1.11 ein Freitag war kann der 4.2. unmöglich auch ein Freitag gewesen sein!
mt
Hallo daschndiescher,
jeder Monat wird mit 30SV-Tagen berechnet, auch der Februar. Sobald es jedoch zu einem Abzug kommt, verlangt das SV-Recht den Abzug von tatsächlichen Kalendertagen. Somit ärgerlich aber korrekt. Da du Gehaltsempfänger bist erhälst du dein monatl. vereinbartes Entgelt für 30 Tage, auch an Wochenenden und Feiertagen… dies ist der angenehme Vorteil daran. Wenn du das mit dem „nich am WE krankwerden“ deinem Kind beigebracht hast, wäre ich am Rezept interessiert 
Grüße Kroni68
Wenn du eine vertragliche 40-Stunden-Woche hast (also 5 Tage a 8 Stunden) und keine Wochenendarbeitsverpflichtung ist seine Abrechnung falsch. Dann darf er nur die tatsächlichen Ausfallstunden abziehen. Hättest du eine Wochenendarbeitsverpflichtung würde die Krankenkasse mehr zahlen.
Hallo,
entscheidend ist - was steht in Deinem Arbeitsvertrag bei Vergütung (Teilmonat!)? Ist es geregelt mit 1/30 pro Tag, so würde es zutreffen vom Freitag 28.1. bis Freitag 4.2 mit 8 „Fehltagen“ = 8/30!
Ist dies so der Fall, hat Dein Arbeitgeber auch der KK diese 8/30 mitgeteilt. Bezahlt die KK nur 6/30, so hat die KK den „schwarzen Peter“ und nicht Dein Arbeitgeber!
Ergo - mach Dich mal genauestens schlau 1. was steht in Deinem Arbeitsvertrag 2. wie sieht die Bescheinigung des Arbeitgebers für die Krankenkasse aus und 3. wie hat die KK abgerechnet!
MfG Wolfgang