Folgende Konstellation:
Ich: privat versichert, komme auch nicht in GKV (würde, wenn es ginge), über Bemessungsgrenze.
Meine Frau: lange arbeitslos ohne Bezüge vom Arbeitsamt, auch privat versichert, kam vor 14 Jahren aus Brasilien und konnte nur priv. versichert werden, da ich schon damals priv. versichert war und als ‚freier Mitarbeiter‘ nicht mehr in die GKV kam. Meine Frau hat z.Zt. keine Aussicht auf eine Festanstellung.
Jetzt trennen wir uns, d.h. vor der Scheidung 1 Jahr ‚getrennt lebend‘.
Ich muss meiner Frau ca. meinen halben Nettolohn zahlen, schätze ca. 1000 Euro pro Monat.
Sie wird wahrscheinlich weiterhin keine Bezüge vom Arbeitsamt bekommen, da sie ja genug von mir bekommt.
Wo und wie wird sie versichert sein? Werden ihre Bezüge als Einkommen gerechnet und kann sie in die GKV und zahlt einen Prozentsatz vom ihrem Ek?
Im Moment zahlen ich für uns zusammen jeden Monat 815 Euro an die KV, davon ist ihr Anteil etwas über die Hälfte, d.h. über 400 Euro.
Durch die Trennung zahle ich ab sofort mehr Steuern (stimmt das?), und ich kann nicht gleichzeitig auch noch ihre private KV mitfinanzieren.
Wenn meine Frau nicht in die GKV kommt, muss ich evtl. wegen der Trennung selbst gezwungenermassen arbeitslos werden, um versichert zu bleiben, oder aus ganz aus der KV ausscheiden, weil ich es eben nicht mehr bezahlen kann?
Vielen Dank
Klaus
Hallo,
das wird eng.
Ich: privat versichert, komme auch nicht in GKV (würde, wenn
es ginge), über Bemessungsgrenze.
Meine Frau: lange arbeitslos ohne Bezüge vom Arbeitsamt, auch
privat versichert, kam vor 14 Jahren aus Brasilien und konnte
nur priv. versichert werden, da ich schon damals priv.
versichert war und als ‚freier Mitarbeiter‘ nicht mehr in die
GKV kam. Meine Frau hat z.Zt. keine Aussicht auf eine
Festanstellung.
Wieso als freier Mitarbeiter - ist Ihr Status heute Angestellt???
Jetzt trennen wir uns, d.h. vor der Scheidung 1 Jahr ‚getrennt
lebend‘.
Ich muss meiner Frau ca. meinen halben Nettolohn zahlen,
schätze ca. 1000 Euro pro Monat.
In Ihrem Nettolohn sind die Aufwendungen für PKV enthalten.
Sie wird wahrscheinlich weiterhin keine Bezüge vom Arbeitsamt
bekommen, da sie ja genug von mir bekommt.
Richtig!
Wo und wie wird sie versichert sein? Werden ihre Bezüge als
Einkommen gerechnet und kann sie in die GKV und zahlt einen
Prozentsatz vom ihrem Ek?
Nein, sie bleibt in der PKV!
Im Moment zahlen ich für uns zusammen jeden Monat 815 Euro an
die KV, davon ist ihr Anteil etwas über die Hälfte, d.h. über
400 Euro.
Durch die Trennung zahle ich ab sofort mehr Steuern (stimmt
das?), und ich kann nicht gleichzeitig auch noch ihre private
KV mitfinanzieren.
Müssen Sie aber!
Wenn meine Frau nicht in die GKV kommt, muss ich evtl. wegen
der Trennung selbst gezwungenermassen arbeitslos werden, um
versichert zu bleiben, oder aus ganz aus der KV ausscheiden,
weil ich es eben nicht mehr bezahlen kann?
Ja, wenn Sie Anspruch auf ALG haben dann geht das, hat aber u.U. keine Auswirkungen auf Unterhalt und führt zu noch größeren Problemen.
TIP: Frau anstellen lassen mit mind 401 Euro!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Anwort.
das wird eng.
fürchte ich ja auch!
Wieso als freier Mitarbeiter - ist Ihr Status heute
Angestellt???
Ja, seit ca. 4-5 Jahren angestellt.
Jetzt trennen wir uns, d.h. vor der Scheidung 1 Jahr ‚getrennt
lebend‘.
Ich muss meiner Frau ca. meinen halben Nettolohn zahlen,
schätze ca. 1000 Euro pro Monat.
In Ihrem Nettolohn sind die Aufwendungen für PKV enthalten.
Sorry, das habe ich noch nicht verstanden:
Mein Netto ist Brutto minus Steuern minus AloV minus RV minus 2 mal PKV,
durch die Trennung aber ab sofort (?) oder ab nächstem Jahr (?) Steuerklasse I statt III?
Ja, wenn Sie Anspruch auf ALG haben dann geht das, hat aber
u.U. keine Auswirkungen auf Unterhalt und führt zu noch
größeren Problemen.
Ihr Anspruch berechnet sich nach ‚vor Alo‘, aber urch Alo habe ich eben weniger, ist es so?
TIP: Frau anstellen lassen mit mind 401 Euro!
Wenn das so einfach wäre…
Klaus
Noch eine Frage:
würde es helfen, um in die GKV zu kommen, wenn ich ab sofort knapp unter der Bemessungsgrenze verdienen würde?
Würde ich sofort in die GKV können oder erst nach einer Weile?
Wie lange müßte ich weniger verdienen, um in der GKV freiwillig zu bleiben, selbst wenn ich danch wieder mehr verdiene?
Wäre meine Frau dann ‚mitversichert‘
a) trotz getrennt leben
oder
b) wenn wir noch ein Jahr zusammenbleiben würden?
Klaus
Hallo,
ja, wenn Sie wegen Unterschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze in die GKV könnten, wäre Ihre Ehefrau kostenlos bei Ihnen mitversichert. Wenn 12 Monate Pflichtversicherung vorbei sind, können Sie auch freiwllig in der
GKV bleiben.
Trotz Trennung wäre Ihre Ehefrau bei Ihnen mitversichert.
Diese Familienversicherung gilt bis zu dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Danach hätte Ihre Ex-Ehefrau die Möglichkeit in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen.
Der Mindestbeitrag würde sich auf ca. 123,00 € (incl. Pflegeversicherung) belaufen - je nach Kasse.
Noch Fragen ?? - gerne !!
Gruss
Günter Czauderna
würde es helfen, um in die GKV zu kommen, wenn ich ab sofort
knapp unter der Bemessungsgrenze verdienen würde?
Wäre der einzige Weg.
Würde ich sofort in die GKV können oder erst nach einer Weile?
Sobald eine versicherungspflichtige Bechäftigung aufgenommen wird, wärest Du sofort wieder in der GKV.
Wie lange müßte ich weniger verdienen, um in der GKV
freiwillig zu bleiben, selbst wenn ich danch wieder mehr
verdiene?
Egal.
Wäre meine Frau dann ‚mitversichert‘
a) trotz getrennt leben
oder
b) wenn wir noch ein Jahr zusammenbleiben würden?
Solange ihr nicht rechtskräftig geschieden seid, wäre Deine Frau mitversichert.