Wie wird meine Wand im 1.OG wieder trocken?

… Wer hilft mir???

Hallo Leute,
habe im 1.OG eine nasse Wand. Von außen ist über eine längere Zeit hinweg Wasser aus dem an der Außenfassade
entlang laufenden schadhaften Fallrohr des Nachbarhauses
in die Mauer eingedrungen.
Die Folge war, dass die Wand total nass wurde, die Rauhfaser immer mehr braune Flecken bekommen hat u. sich allmählich über die ganze Wand verteilt hat.
Jetzt ist der Schaden behoben, aber die Nässe verschwindet ja nicht einfach so aus der Wand.
Mittlerweile verfärben sich die braune Flecke z.T. grün.
Ist das Schimmel?
Was soll ich tun? Ein Trockengerät hinstellen?
Oder wer setzt mir das wieder instand???
Hilfe, helft mir.

Schöne Grüße aus KA

Gruß Randy

Hallo Randy,
die Beantwortung Deiner Frage ist mit einem rechtlichen Aspekt verbunden.
Allerdings ist die Sachlage im Kern wohl so, dass es zu einem Schaden (durch ein Fallrohr) gekommen ist. Das ist unstrittig?
Dem damals defekten Fallrohr ist auch ein Eigentümer (mit seiner Gebäudehaftpflicht) zuzuordnen.
Dass die Wand im 1.OG durchfeuchtet wurde, das wäre insofern möglicherweise als Folgeschaden zu sehen (Du merkst: ich drücke mich bewusst vorsichtig aus).
Hier käme nun als Ansprechpartner entweder Dein Vermieter, oder (bei Sondereigentum nur der Wohnung) der Verwalter des Gesamtobjektes oder (bei Sondereigentum des Gesamtobjektes) direkt der Nachbar in Frage.
Die Zwangstrocknungsmaßnahme scheint mir ein durchaus richtiger Weg zu sein. Allerdings sind die mit dieser Trocknung verbundenen Kosten zu beachten. Die wird die (gegnerische) Versicherung jedoch nur tragen wollen, wenn hier ein monokausaler Zusammenhang nicht nur erkannt, sondern auch dokumentiert wurde.
In Kurzform heißt das als „erste Schritte“:
Der Nachbar muss angesprochen werden, damit dieser seine Versicherung von dem Fogeschaden unterrichten nd diese reagieren kann.
(Würdest Du die Zwangstrocknungsmaßnahme eigenständig einleiten, dann wäre der Beweis nach einiger Zeit möglicherweise vernichtet. Die Kosten würdest Du dann alleine tragen müssen.)
-.-.-.-.-.-.-
(Diese Auskunft ist nur eine Empfehlung und ersetzt keinesfalls eine juristische Auskunft)
Gruß: Klaus