Auf welche Größe wird eine prozentuale Mietminderung bezogen? Für mich nachvollziehbar wäre der Bezug auf die Kaltmiete. Allerdings habe ich jetzt schon zweimal (1*Tageszeitung, 1*Internet) gelesen, daß eine Minderung sich auf die Gesamtmiete (also wohl Kaltmiete + Betriebskosten) bezieht - klingt doch unlogisch, oder? Wer weiß Rat? Wo kann man sowas eventuell nachlesen?
Es ist nach h.M. grundsätzlich von der Kaltmiete auszugehen (Palandt-BGB § 537 Rn. 23)