Angenommen, ein Mitarbeiter gibt zu Beginn seiner Beschäftigung seine
Lohnsteuerkarte nicht ab. Wird der Lohn mit der Steuerklasse 6
abgerechnet? Wie handhabt man diese Sache, wenn die Lohnsteuerkarte nicht
eingereicht wird? Kann man es rückgängig machen?
vermutlich ja. Mit Einreichen der Bescheinigung (Karten gibts nicht mehr) wird das für die Zukunft korrigiert und rückwirkend immer mit Einkommensteurerklärung.