Wie wird sowas versteuert?

Hallo,

also die Steuer ist ja echt ne schwere Sache…

Berta (fiktive Person) steht in einem Angestelltenverhältnis. Darin ist sie versichert und zahlt darin in die Rentenkasse, Krankenkasse etc.

Nebenberuflich über Berta eine selbständige Tätigkeit aus.

Jetzt hat Berta ein paar dumme Fragen:

  1. Muss man jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?

  2. Hat eine selbständige Person eine Steuerklasse?

  3. Muss sie aus beiden Tätigkeiten in die Krankenkasse etc zahlen, oder läuft das über das Angestelltenverhältnis?

  4. Bekommt man Ärger beim Finanzamt, wenn man die Anträge nicht gleich versteht und (hoffentlich nicht) irgendwas falsch ausfüllt?

Gruß Jenny

  1. Muss man jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?

=> Nein, Berta macht eine Einkommensteuererklärung und füllt neben dem Mantelbogen und der Anlage Vorsorgeaufwendungen noch die Anlage G bzw. S und die Anlage N aus

  1. Hat eine selbständige Person eine Steuerklasse?

=> Nein, nur die Angestelltenjob läuft auf Lohnsteuerkarte, auf der die Lohnsteuerklasse vermekrt ist

  1. Muss sie aus beiden Tätigkeiten in die Krankenkasse etc
    zahlen, oder läuft das über das Angestelltenverhältnis?

=> eventuell, aber hier im Versicherungsbrett nachfragen

  1. Bekommt man Ärger beim Finanzamt, wenn man die Anträge
    nicht gleich versteht und (hoffentlich nicht) irgendwas falsch
    ausfüllt?

=> je nachdem, denn Berta hat Möglichkeiten, sich beraten zu lassen, so dass sie nix falsch aussfüllt

N´abend,

  1. Muss man jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?

=> Nein, Berta macht eine Einkommensteuererklärung und füllt
neben dem Mantelbogen und der Anlage Vorsorgeaufwendungen noch
die Anlage G bzw. S und die Anlage N aus

ich habe so überhaupt gar keine Ahnung von Steuererklärung und muss gerade mal wieder herzhaft lachen und an Asterix und Obelix denken, mit dem Passierschein A38.

Zu herrlich unser geliebtes Deutschland.

Grüße
S_E

Hallo Jenny,

  1. Muss man jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?

Nein. Es kommen bloß noch zwei Anlagen dazu. Die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und ggf. der Vorgänge, die für die Umsatzsteuer bedeutend sind, muss man allerdings auch machen oder machen lassen.

  1. Hat eine selbständige Person eine Steuerklasse?

Nein. Auch für die Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit spielt die Steuerklasse keine Rolle, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.

  1. Muss sie aus beiden Tätigkeiten in die Krankenkasse etc
    zahlen, oder läuft das über das Angestelltenverhältnis?

Wenn die selbständige Tätigkeit eine Nebentätigkeit ist, bleibt mit der Krankenkasse alles so wie es ist. Es ist aber nützlich, gegenüber der Krankenkasse rechtzeitig Laut zu geben, damit die Leute das dort auch alles verstehen können.

  1. Bekommt man Ärger beim Finanzamt, wenn man die Anträge
    nicht gleich versteht und (hoffentlich nicht) irgendwas falsch
    ausfüllt?

Nein, solange es bloß um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht, gibt das keinen Ärger. Den gibts bloß, wenn man sich in so einer Situation totstellt. Das mögen die Leute da nicht so gerne.

Es ist wohl trotzdem gut investiertes Geld, vorab mal einen Besuch beim Steuerberater zu machen. Das verpflichtet nicht automatisch dazu, daß man die Aufzeichnungen von ihm führen lassen muss, die Überschussrechnung von ihm erstellen lassen muss, die Steueranmeldungen und -erklärungen von ihm machen lassen muss. Damit man nicht umfällt, wenn man die Rechnung von ihm kriegt, ist es nützlich, sich vorher über das Thema Honorar zu unterhalten - bei so einer Gründungsberatung ist es ohne weiteres möglich, eine Zeitgebühr zu vereinbaren. Dann weiß man von vornherein, was es kostet, wenn es schon halb elf ist.

Schöne Grüße

MM

Salü,

Asterix und Obelix, mit dem Passierschein A38.

hatten ganz offenbar schlicht versäumt, fristgerecht ein E 102 zu beantragen. Völlig klar, daß man dann eine Ausnahmevereinbarung braucht…

Schöne Grüße

MM

Na da müssen wir aber erstmal prüfen, ob der E 102 noch den Anforderungen der VO 883/2004 entspricht, nachdem die VO 1408/71 abgelöst wurde.