Hallo Jenny,
- Muss man jetzt zwei getrennte Steuererklärungen machen?
Nein. Es kommen bloß noch zwei Anlagen dazu. Die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und ggf. der Vorgänge, die für die Umsatzsteuer bedeutend sind, muss man allerdings auch machen oder machen lassen.
- Hat eine selbständige Person eine Steuerklasse?
Nein. Auch für die Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit spielt die Steuerklasse keine Rolle, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.
- Muss sie aus beiden Tätigkeiten in die Krankenkasse etc
zahlen, oder läuft das über das Angestelltenverhältnis?
Wenn die selbständige Tätigkeit eine Nebentätigkeit ist, bleibt mit der Krankenkasse alles so wie es ist. Es ist aber nützlich, gegenüber der Krankenkasse rechtzeitig Laut zu geben, damit die Leute das dort auch alles verstehen können.
- Bekommt man Ärger beim Finanzamt, wenn man die Anträge
nicht gleich versteht und (hoffentlich nicht) irgendwas falsch
ausfüllt?
Nein, solange es bloß um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht, gibt das keinen Ärger. Den gibts bloß, wenn man sich in so einer Situation totstellt. Das mögen die Leute da nicht so gerne.
Es ist wohl trotzdem gut investiertes Geld, vorab mal einen Besuch beim Steuerberater zu machen. Das verpflichtet nicht automatisch dazu, daß man die Aufzeichnungen von ihm führen lassen muss, die Überschussrechnung von ihm erstellen lassen muss, die Steueranmeldungen und -erklärungen von ihm machen lassen muss. Damit man nicht umfällt, wenn man die Rechnung von ihm kriegt, ist es nützlich, sich vorher über das Thema Honorar zu unterhalten - bei so einer Gründungsberatung ist es ohne weiteres möglich, eine Zeitgebühr zu vereinbaren. Dann weiß man von vornherein, was es kostet, wenn es schon halb elf ist.
Schöne Grüße
MM