Wie wird unterhaltsverpflichtung berechnet

Hallo!

Also, der Fall wäre folgender:
Eheleute (nicht getrennt lebend) 3 Kinder.
Ehemann voll beschäftigt, Ehefrau auf 400,00 € Minijob.

Frage: Wievielen Personen ist der Mann zum Unterhalt verpflichtet? 3, weil Ehefrau Einkommen hat oder 4, weil Ehefrau ja nur 400,00 € verdient und damit ja nicht allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann?

Für jede Antwort dankbar! Viele Grüße fari

Also, der Fall wäre folgender:
Eheleute (nicht getrennt lebend) 3 Kinder.
Ehemann voll beschäftigt, Ehefrau auf 400,00 € Minijob.

Frage: Wievielen Personen ist der Mann zum Unterhalt
verpflichtet? 3, weil Ehefrau Einkommen hat oder 4, weil
Ehefrau ja nur 400,00 € verdient und damit ja nicht allein für
ihren Lebensunterhalt aufkommen kann?

4
Grund:

  • 3 kinder, je §§ 1601ff. bgb
  • 1 x ehefrau: die ehgatten sind gegenseitig zum (natural)unterhalt gem. §§ 1360f. bgb verpflichtet (unabhängig, ob minijob oder nicht).

dem kommt ein ehegatte nach, wenn er für den angem. unterhalt der familie seine arbeitskraft und sein vermögen einsetzt.

bei doppelverdienerehen müssen sich die eheg. gemeinsam um die kinder kümmern und die haushaltstätigkeit je nach belastung aufteilen.

bei der zuverdienstehe (haushaltsführender ehegatte übt teilzeitbeschäftigung aus) findet eine beteiligung am barunterhalt nur im verhältnis der beiderseitigen einkommen statt.

Hallo und Danke schon mal für die Auskunft!

Das würde also bedeuten, dass im Falle einer Lohnpfändung gegen den Ehemann der Arbeitgeber 4 unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigen muss, ja?

Grüße, f.ari