Hallo
Für den Fall, dass man sich selbstständig machen würde, hm also teilweise zumindest. Es wäre eine Art Leihbetrieb der nur von Mai bis Oktober betrieben wird. Durch den festen Job (Teilzeit-75%) würde man nebenbei noch ca. 1850€ brutto im Montag zusätzlich verdienen.
Das Einkommen durch die selbstständige Tätigkeit wäre bei ca. 50000-60000€. Gerechnet wird mit 52800€. Die Materialkosten wären einmalig 8250€. So kommt ein zu versteuerndes Einkommen von 44550€ raus.
Kann man da noch was abziehen? (Freibeträge?)
Also hier die Ergebnisse:
11814,66€ Einkommensteuer (26,52%)
650,43€ Solidaritätszuschlag (1,46%)
2457,38€ Gewerbesteuer (Hebesatz 350%)
8464,50€ Umsatzsteuer (19%)
Was is jetzt da alles falsch gedacht? Zählen Versicherungen auch zu den Beträgen, die von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden können?
Vielen Dank
Was is jetzt da alles falsch gedacht? Zählen Versicherungen
auch zu den Beträgen, die von dem zu versteuerndem Einkommen
abgezogen werden können?
Geschäftliche Versicherungen sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig, persönliche oder private Versicherungen u.U. Vorsorgeaufwendungen.
Hallo,
die betrieblichen Versicherungen sind natürlich abzugsfähig und noch einiges andere.
Aber der Hauptfehler ist:
Es wird zusammen mit der abhängigen Beschäftigung versteuert, d.h. der Unterschied zwischen der Steuer auf das jetzige Einkommen und der auf das um 44.500 EUR erhöhte zvE. Es kommt ein höherer Spitzensteuersatz zum Tragen und der Grundfreibetrag fällt nur einmal an !
Viel Glück
Barmer
Hallo,
Für den Fall, dass man sich selbstständig machen würde, hm also teilweise zumindest. Es wäre eine Art Leihbetrieb der nur von Mai bis Oktober betrieben wird. Durch den festen Job (Teilzeit-75%) würde man nebenbei noch ca. 1850€ brutto im Montag
Vormittag oder nachmittag? ;o)
zusätzlich verdienen.
Das Einkommen durch die selbstständige Tätigkeit wäre bei ca. 50000-60000€. Gerechnet wird mit 52800€. Die Materialkosten wären einmalig 8250€. So kommt ein zu versteuerndes Einkommen von 44550€ raus.
Was ist mit Materialkosten gemeint? Handelt es sich eventuell um Dinge, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen?
Kann man da noch was abziehen? (Freibeträge?)
Also hier die Ergebnisse:
11814,66€ Einkommensteuer (26,52%)
650,43€ Solidaritätszuschlag (1,46%)
Wie hier schon gesagt, müssen hier zunächst noch die Einkünfte aus dem Job dazugerechnet werden.
2457,38€ Gewerbesteuer (Hebesatz 350%)
Hm. Fast richtig. Ist bei der EK-Steuer berücksichtigt worden, dass hier eine Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer erfolgt?
8464,50€ Umsatzsteuer (19%)
Na die sollte eigentlich gar nicht den Gewinn beeinflussen. Die hat man schon im Laufe des Jahres abgeführt und beeinflusst die Ermittlung der EK-Steuer überhaupt nicht. Die bezahlst ja nicht Du, sondern Deine Kunden. Du führst sie bloß netterweise ans Finanzamt ab.
Was is jetzt da alles falsch gedacht? Zählen Versicherungen auch zu den Beträgen, die von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden können?
Von welchen Versicherungen reden wir hier?
Grüße
(Fehler im Artikel… im Monat statt im Montag)
Die feste Anstellung würde also in diesem Fall wegfallen. Dann wäre natürlich mehr Zeit für die Selbstständigkeit, was auch mehr Einkommen bedeuten würde --> 92.800€
Welche Materialkosten müsste über mehrere Jahre abgeschrieben werden? In diesem Beispiel wären es Kosten für Sportgeräte.
Ne das mit der gezahlten Gewerbesteuer wurde bei der EK-Steuer nicht berücksichtigt.
Bei den Versicherungen wäre z.B. die Betriebshaftpflicht oder der Rechtsschutz gemeint.
Hallo,
(Fehler im Artikel… im Monat statt im Montag)
Schon klar. Wäre ja auch zu schön.
Welche Materialkosten müsste über mehrere Jahre abgeschrieben werden? In diesem Beispiel wären es Kosten für Sportgeräte.
Das kommt darauf an, wie teuer so ein einzelnes Gerät netto war. Über 410€ müssen sie abgeschrieben werden und können nicht vollständig im laufenden Jahr den Gewinn mindern, wobei divrse Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen können. Für diese Grenze kann es auch wichtig sein, ob sie selbstständig nutzungsfähig sind.
Ne das mit der gezahlten Gewerbesteuer wurde bei der EK-Steuer nicht berücksichtigt.
Also die würde in der hiesigen Konstellation vollständig angerechnet.
Bei den Versicherungen wäre z.B. die Betriebshaftpflicht oder der Rechtsschutz gemeint.
Wenn die für den Betrieb anfallen mindern die natürlich direkt den Gewinn/Überschuss.
Grüße
Kosten pro Gerät ca. 430 Euro
Die Geräte sind auch selbstständig nutzungsfähig.
Vielen Dank für die ganzen Antworten