...wie wirk sich eigentlich so ein Student/in aus?

Hallo zusammen,

ich lese gerade mal so einiges rund ums Studium eines Familienangehörigen.

Da habe ich z.B. gelesen das ein Student/in einen Anspruch auf 640EUR Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle hat. Nicht ganz ohne für manch eine Familienkasse. Gehe ich richtig in der Annahme Kindergeld gibt’s weiter… bleiben also noch 456 EUR. Eintrag auf der Steuerkarte denke ich auch - oder? Gibt`s sonst noch was? Bücher etc.?

Gruss Keuper

Nachfrage
Hi !

Was hat der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch mit der Einkommensteuer zu tun?
Wieso sollte der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch in voller Höhe vom Staat (Kindergeld, …) getragen werden?

BARUL76

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…Zivilrecht na dann ist die Sache klar - mich hatte der Satz von 640EUR gewundert - wenn der Staat gleichzeitig nur 3xx für einen H4 gewährt - also überlässt der Staat die Sache dem Richterrecht (die zählen für mich auch zum Staat) und packt so hinten herum Eltern einem wesentlich höheren Satz auf die Schultern als er selbst bei H4 gewährt. Mich wundert in diesem Steuerrecht eh nix mehr wenn das Gesamteinkommen einer 4 köpfigen Familie höher besteuert wird als 4 Singels mit dem gleichen Jahreseinkommen die eine WG gründen und halbtags arbeiten oder H4 Familien die auf höhere Zuweisungen kommen als andere Menschen die Arbeiten. Wir leben m.E. in einer Zweideminsionen 3/3 Gesellschaft das drittel in der Mitte zahlt nach oben (reich) und unten (arm) und nach rechts (jung) und links (alt). Mal sehen wie lange das noch gut geht.

Gruss Keuper

Zu den 640 Euro kommen noch ggf. Kranken-/Pflegeversicherung und Studiengebühren hinzu. Davon gehen allerdings Kindergeld und (ganz wichtig!) BAföG ab. So kann es sein, dass die Eltern unterm Strich gar nichts zahlen müssen. Und wenn doch, gilt natürlich: Wo kein Geld ist, kann auch keins verteilt werden. Wenn die Eltern das Geld also nicht haben, kann das Kind auch nichts (oder nicht die volle Höhe) bekommen.

mich hatte der Satz
von 640EUR gewundert - wenn der Staat gleichzeitig nur 3xx für
einen H4 gewährt

Du solltest bedenken, dass ALG II-Empfänger zusätzlich zu dem Bedarfssatz von 3XX Euro noch die Miete und Heizkosten bezahlt bekommen, während die in den 640 Euro schon enthalten sind. Außerdem haben Studenten durch das Studium ja auch einige Kosten (Semesterbeitrag, Bücher, Böromaterial etc.), die ein ALG II-Empfänger nicht hat.

also überlässt der Staat die Sache dem
Richterrecht (die zählen für mich auch zum Staat) und packt so
hinten herum Eltern einem wesentlich höheren Satz auf die
Schultern als er selbst bei H4 gewährt.

Wie gesagt, Du hast die Unterkunftskosten (ca. 270-360 Euro für eine Person) bei Deiner Überlegung komplett vergessen. Außerdem stellt sich die Frage, wieso ein Student, dessen Eltern genug Geld verdienen, nur auf Hartz IV-Niveau leben soll. Oder andersherum? Warum soll es einem Hartz IV-Empfänger genauso gut gehen, wie einem Kind von verdienenden Eltern? Hartz IV ist ja eine Leistung für Leute in Not, deswegen kann man da ruhig niedrigere Standards ansetzen als bei Familien, die nicht in finanzieller Not sind.

Mich wundert in
diesem Steuerrecht eh nix mehr wenn das Gesamteinkommen einer
4 köpfigen Familie höher besteuert wird als 4 Singels mit dem
gleichen Jahreseinkommen

Wo wird das Gesamteinkommen einer „Familie“ höher besteuert als von vier Einzelpersonen? Da würde mich mal eine Beispielrechnung interessieren.

oder H4 Familien die auf höhere Zuweisungen kommen
als andere Menschen die Arbeiten.

Das kann ganz einfach passieren: Die Hartz IV-Leistungen richten sich nach der Personenanzahl, Gehälter richten sich dagegen nach der Arbeitsleistung. Insofern übersteigt Hartz IV ab einer gewissen zu versorgenden Personenzahl immer das Nettogehalt. Hinzu kommt, dass schon viele Alleinverdiener kaum mehr als Hartz IV haben, weil die Hartz IV-Sätze einfach zu hoch sind oder die Gehälter im Niedriglohnsektor zu tief sind, je nachdem wie man es sieht.

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Wo ist die steuerliche Frage?
…frag ich mich nach wie vor!

wer fragt?

Student oder Eltern?

E.

Hi Christian,

hier das Beispiel, jeder hat 1 Kind auf der Karte

Elternteil 1 EK 60000 - Kl3 LST 10917
Elternteil 2 EK 20000 - Kl5 LST 5103
Summe Steuern 16120

4 Singels bilden eine WG

Jeder verdient 20000 - Kl1 LST 2167
mal 4 8668

Delta 7352 weniger.

Quelle: Nettolohn.de

Wen fördert hier der Staat? WG’s oder Familien?

Gruss Keuper

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Erstens darfst Du nicht die Lohnsteuern vergleichen, sondern die Einkommensteuern.
Zweitens solltest Du nicht Ehegatten (2 Pers) mit der WG (4 Pers) vergleichen.

Hi Christian,

hier das Beispiel, jeder hat 1 Kind auf der Karte

Elternteil 1 EK 60000 - Kl3 LST 10917
Elternteil 2 EK 20000 - Kl5 LST 5103
Summe Steuern 16120

Ok, ich komme für 2010 auf leicht andere Zahlen:
Elternteil 1: 9494 EUR LSt
Elternteil 2: 5092 EUR LSt
In der Summe also 14586 EUR LSt. Es wird aber durch die ungünstige Steuerklassenwahl zuviel Lohnsteuer einbehalten. D.h. bei der Veranlagung bekommt das Ehepaar ca. 726 Euro zurück. Dann musst Du noch das Kindergeld in Höhe von 4416 EUR abziehen und bist dann bei einer Steuerbelastung von 9444 EUR.

Die vier Singles zahlen 4 x 1747 = 6988 EUR, also 2456 EUR weniger.
Man muss nun folgendes bedenken:

  • Erwachsene haben mehr Kosten als Kinder, d.h. der Gesetzgeber unterstellt, dass die 4 Singles mehr Geld zum Leben brauchen, als 2 Erwachsene und 2 Kinder, selbst wenn jeweils alle in einer Wohnung leben.
  • Bei den Singles sind 4 Leute berufstätig, d.h. es fallen auch viermal Werbungskosten (z.B. Fahrkosten zur Arbeit) an.
  • Wenn 4 Singles, die wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen, in einer WG leben, dann können sie dadurch eine Menge Geld sparen. Allerdings ist das nicht der Regelfall und der Gesetzgeber geht bei der Besteuerung davon aus, dass ein erwachsener Vollverdiener auch einen eigenen Haushalt hat. während Kinder normalerweise bei ihren Eltern wohnen, was deutlich geringere Kosten verursacht.
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