Wie wirk sich eine Kündigung aus ?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau wird zum 30.11.2011 ihren Job aufgeben. Im Dezember 2011 wird sie arbeitslos bleiben und im Januar 2012 einen neuen Job anfangen.

Jetzt sagt uns eine Bekannte, es sei besser zum 31.12.2011 zu kündigen, sonst würde es steuerliche Nachteile bringen.

Ist die Aussage so richtig und wenn ja welche Nachteile, in welchem Umfang sind das ?

Vielen Dank

Hallo,

es ist immer besser den Termin möglichst lange zu legen, wenn auch auch das Gehalt /Abfindung usw. feststehen, können Sie für die fehlenden Tage entsprechend die Werbungskosten geltend machen, z.B. Fahrkosten 15 Tage 30 KM x0,30 = 135 € als Beispiel, aber das hängt natürlich von Ihren Bedingungen ab, die ich nicht beurteilen kann.

Grüße

Al

Hallo Matze47, die Aussage der/des Bekannten ist definitiv Unsinn: es ist vielmehr umgekehrt so, dass eine Kündigung zum 30.11. vorteilhafter ist, weil sich daraus eine kleine Steuerrückzahlung ergeben wird. Das wäre bei einer Jobaufgabe zum 31.12. nicht der Fall.
Ergo: 30.11. ist völlig ok.
HG Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau wird zum 30.11.2011 ihren Job aufgeben. Im Dezember
2011 wird sie arbeitslos bleiben und im Januar 2012 einen
neuen Job anfangen.

Jetzt sagt uns eine Bekannte, es sei besser zum 31.12.2011 zu
kündigen, sonst würde es steuerliche Nachteile bringen.

Ist die Aussage so richtig …?

Vielen Dank

Hallo!

Direkte steuerrechtliche Nachteile sind nicht zu erwarten. Ihre Frau sollte sich allerdings aufgrund der Sozialversicherung für den Dezember bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden (auch wenn sie kein Geld aufgrund der Sperrfrist dort erhalten sollte). Sollte sie im Dezember Arbeitslosengeld erhalten, so unterliegt dieser steuerrechtlich dem Progressionsvorbehalt. Dies ist allerdings keine Benachteiligung sondern vielmehr eine Gleichstellung zu Beschäftigten.

Ich hoffe, Ihnen im ersten Schritt weitergehofen zu haben.

Viele Grüße
Melanie Günnewig

Jetzt sagt uns eine Bekannte, es sei besser zum 31.12.2011 zu
kündigen, sonst würde es steuerliche Nachteile bringen.

Für Leute, die ihre Einkommensteuererklärung/ihren Lohnsteuerjahresausgleich machen, kenne ich keinen Nachteil. Für Mitarbeiter, die ganzjährig beschäftigt sind, macht i.d.R. der Arbeitgeber mit der Dezember-Abrechnung einen „internen Lohnsteuerjahresausgleich“, für nicht durchgehend Beschäftigte darf er das nicht. Wer dann nicht selbst erklärt, dem können ein paar Euro durch die Lappen gehen.

Hallo,

um die Frage beantworten zu können würde man dutzende weitere Angaben benötigen, z.B.

Welche Steuerklasse haben Sie, welche ihre Ehefrau?
Werden Sie zusammenveranlagt?
Bezieht ihre Frau Lohnersatzleistungen?
Wieviel verdient ihre Frau?
Handelt es sich um einen Minijob?

Eine derartige Frage ist pauschal über ein definitiv nicht beantworten.
Deshalb gibt es Steuerberater, die eine lange, schwierige, komplexe und teure Ausbildung absolviert haben.

Ein Steuerberater wird ihnen diese Frage im Rahmen eines Mandates gegen Honorar gerne beantworten!!!

Hallo,

wenn die frau selbst kündigt, erhält sie keine finanzielle unterstützung (alg 1) - besser, sie wird gekündigt.

Es gibt aber keine finanzielle nachteile steuerlicher art; wichtig ist, dass soviel wie möglich einkommen eingeht (durch arbeit oder staatl. transfer).

Am besten also, sie wird zum jahresende gekündigt und muss kein alg beantragen - so erhält sie das meiste geld.

mfg ignaz

Hallo Matze 47,

natürlich ist es immer besser möglichst nicht arbeitslos zu sein.

Das für Dezember gezahlte Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogen. „Progressionsvorbehalt“, das heißt, dass das restliche steuerpflichtige Einkommen mit einem Steuersatz versteuert wird, der etwas höher ist als normal. Dafür fehlt euch aber ein Dezembergehalt. Von daher ist das nicht so schlimm.

Wenn Ihr die Wahl habt, dann natürlich arbeiten bis zum 31.12., klare Sache.

Gruß
Ralf