bin verheiratet, arbeitslos und bin ab ca 1.8. mutter. beide haben wir steuerklasse 4, würde gerne die 5 nehmen und mein mann die 3, damit er bald mehr netto hat. würde das auf mein elterngeld auswirkungen haben?
Nein, es hat keine Auswirkungen aufs Elterngeld, da kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vorhanden ist.
Hi,
wenn Sie bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeitslos bleiben, hat es auf das Elterngeld keine Auswirkung.
Gruß,
Chillie
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. sry
Hallo!
Ja, das Elterngeld wird vom Nettogehalt berechnet. Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld.
Am besten dein Mann wartet bis das Baby da ist mit dem Wechsel.
Viele Grüße
Lore
Hallo,
die Berechnung des Elterngeld geht zurück auf die letzen 12 Montate, diese bilden die Grundlage der Berechnung. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es ist „progressionsrelevant, d.h., es wird für die Ermittlung des auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet. Es werden keine Beiträge für Sozialversicherungen auf das Elterngeld erhoben. Wenn du privat krankenversichert bist, zahlst du wie bisher deine Beiträge selbst weiter.
Somit ist es egal, ob du die Steuerklasse wechselst, denn Steuern zahlen brauchst du nicht. Wenn dein Mann in III wechselt, kannst du ruhig in die IV gehen, dabei werdet ihr keine Verluste erzielen, im Gegenteil.
Du bekommst mindestens 300 € Elterngeld, wenn du das Jahr vor der Geburt nicht erwerbstätig warst, ansonsten werden alle Monate einzeln addiert und von jedem Monat 67% berechnet, die dein Elterngeld sind.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und du siehst jetzt ein bisschen klarer!
Ich wünsche dir eine wundervolle (schnelle) Geburt und alles gute für Dich und dein Baby!
Gruß,
Nicole
hallo,
das elterngeld wird nach dem nettoeinkommen der letzten 12 monate vor geburtstermin bzw mutterschutzfrist berechnet. da sie in dieser zeit kein einkommen haben, können sie per sofort in die 5er wechseln. ggf. verringert sich dadurch ihr arbeitslosengeld.
viele Grüße
a-barbara
bin verheiratet, arbeitslos und bin ab ca 1.8. mutter. beide
haben wir steuerklasse 4, würde gerne die 5 nehmen und mein
mann die 3, damit er bald mehr netto hat. würde das auf mein
elterngeld auswirkungen haben?
Leider habe ich hier keinen Rat für Dich, da ich mich zu wenig auskenne. Tut mir leid!
bin verheiratet, arbeitslos und bin ab ca 1.8. mutter. beide
haben wir steuerklasse 4, würde gerne die 5 nehmen und mein
mann die 3, damit er bald mehr netto hat. würde das auf mein
elterngeld auswirkungen haben?
Hallo Larry,
habe gerade Deine Anfrage entdeckt. Viel zu spät, tut mir sehr leid!!!
Allerdings, kann ich leider auch nicht weiter helfen.
Auf die Höhe des Elterngeldes an sich, wirkt es sich nicht aus. Eher könnte es sich später darauf Auswirken, was Du an Steuern nachbezahlen musst nach der Elternzeit.
Aber insgesamt kenne ich mich mit dem Steuer-Thema viel zu wenig aus, als das ich Euch ernstzunehmende Tips geben könnte.
Hoffe, ihr habt zwischenzeitlich jemanden gefunden, der Euch besser weiter helfen konnte.
MfG