Auf Grund geringer Einlünfte wurde einer Person Wohngeld gewährt. Diese Person erhielt nach dem Tode eines Bekannten von entfernt lebenden Erben mehr oder weniger unerwartet eine Zuwendung von € 25.000. Es gibt drei Gründe für die Zuwendung: vorherige Betreuung des Verstorbenen, Übernahme von Kosten für das Begräbnis und zukünftige Grabpflege. Auf absehbare Zeit läßt sich das Geld nicht gewinnbringend anlegen und vergrößert also nicht die Einkünfte, sondern nur ein für den Notfall angespartes Vermögen von z. Z. € 50.000.
Hier wohl gar nicht.
denn ein Vermögen von 60.000 € + für jedes Haushaltsmitglied weitere 30.000 € bleiben unangetastet.
Es geht um die laufenden Einnahmen. Dazu zählen natürlich Erlöse aus dem Vermögen, also Zinsen z.B. Gibt’s keine dann hat man auch kein zusätzliches Einkommen. Wobei gar keine Zinsen gibt’s ja nur auf dem Giro oder wenn man Geld in Schublade legt.
Und es kann ja keinen Unterschied machen, ob man dieses „Schonvermögen“ zu Beginn schon hatte oder ob es erst im Verlauf des WG-Bezugs hinzukommt.
Da die Anträge immer wieder verlängert werden müssen, muss man das dann ggf. angeben. So wie man auch angeben muss, wenn man zwischenzeitlich höhere Einnahmen hat.
Lies Dein Merkblatt zum Wohngeld. Man muss Änderungen immer mitteilen. Also mache es doch, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Das hier gilt nur beim Wohngeld. Nicht bei ALG II oder Grundsicherung.
MfG
duck313