Ich habe eine Frage und zwar:
wenn man Mitglied einer Band, die als GbR angemeldet ist, ist, aber keine Gewinnabschöpfung erhält, wie wirkt sich das auf das Kindergeld aus?
Ist man als Gesellschafter einer GbR überhaupt noch Kindergeldberechtigt?
Kind als Teilhaber einer GbR:
Der auf das Kind entfallende Gewinn wird ermittelt ( , kommt in seine Steuererklärung) und gilt beim Kindergeld als Einkommen.
Dazu kpommen sonstige Einkünfte und Bezüge des Kindes.