Moin,
Ich habe eine Frage und zwar:
wenn man Mitglied einer Band, die als GbR angemeldet ist, ist, aber keine Gewinnabschöpfung erhält, wie wirkt sich das auf das Kindergeld aus?
Ist man als Gesellschafter einer GbR überhaupt noch Kindergeldberechtigt?
Danke im Vorraus