Hallo,
eine Mutter erhält eine Strafanzeige, weil sie angeblich Geld vom Sparbuch der Tochter unterschlagen hätte.
Die Tochter ist inzwischen volljährig und lebt seit einem Jahr beim Vater, der auch nach vierzehn Jahren geschieden sein mit der Kindesmutter noch nicht „fertig“ ist.
Da er persönlich die Mutter nicht mehr schädigen kann, manipuliert er nun die Tochter.
Die Tochter hat zuvor in der Angelegenheit einen RA eingeschaltet.
Dieser stellte Forderungen über das Geld, welches die Mutter in den vergangenen Jahren mühsam von ihrem Hartz IV - Satz angespart hatte. Keine Reichtümer, aber eine kleine Starthilfe für das eigenständige Leben.
Darüber forderte der RA anteilig die Hälfte der Kosten für eine getätigte ( oder auch nicht) Klassenfahrt.
Das Sparbuch haben beide Elternteile eingerichtet mit einem Minibetrag. Als die Tochter vier Jahre alt war, liessen die Eltern sich scheiden. Die Mutter behielt das Sparbuch, welches auf den Namen der Tochter ausgestellt ist, und zahlte als alleinge immer mal wieder etwas ein. Als die Situation mit der Tochter komplett eskalierte, hob die Mutter das Geld vorsichtshalber ab.
(Vor einem knappen Jahr habe ich in diesem Zusammenhang schon mal eine Frage gestellt.
Von „WIZ“ bekam ich den Tipp auf Kollhosser in MüKo , §518 Rz 24.)
Das letzte Anwaltsschreiben erhielt die Mutter mit benannten Forderungen am 26.06.2017, die Antwort mit Berufung auf genannten Paragraphen und des Umstands, dass die Tochter beim Vater lebt und somit nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist ( also auch kein Sonderbedarf gelten gemacht werden kann bei der Mutter) wurde am 29.06. 2017 zugesandt.
Seitdem blieben die Anwaltsschreiben aus.
Es wird vermutet, dass der RA seine Klientin darüber aufgeklärt hat, dass tatsächlich kein Anspruch besteht.
Jedenfalls erhielt die Mutter am WE die Mitteilung über benannte Anzeige.
Zwar wies der Kripobeamte beim Anruf darauf hin, dass er aus datenschutztechnischen Gründen keine Auskunft über den Anzeigenerstatter und den Inhalt am Telefon mitteilen darf, aber die Mutter äusserte halt den Verdacht auf den Hintergrund und erklärte, dass der Umstand auf juristischer Ebene bereits vor drei Monaten geklärt gewesen sei.
Anhand der Nachfragen des KHK-Beamten war halt schon zu erkennen, dass es exakt darum geht…
Nun wird die Mutter brav zum Anhörungstermin antraben und den ganzen Schriftwechsel mit dem RA der Gegenseite auftischen.
Ist die Mutter möglicherweise unwissentlich im Unrecht?
Welche Konsequenz hat es für die Anzeigenerstatterin, wenn sie die Mutter wegen Unterschlagung anzeigt, obwohl drei Monate zuvor der Umstand auf juristischer Ebene geklärt war und von ihrem RA keine Reaktion gegenüber der jetzt Beschuldigten kam?
Für mich ein hochinteressantes Thema und ich freue und bedanke mich für fundierte Erklärungen!!!
LG, Mao