Das Elterngeld wird nach dem neuen Stand 2013 ja etwas kompliziert berechnet. Wirkt sich da Kurzarbeitergeld stark negativ aufs Elterngeld aus wenn die Frau in den letzten 12 Monaten vor Geburt ein paar Monate Kurzarbeitergeld bezogen hat? Macht in so einem Fall der Steuerklassenwechsel von 4 in 3 (Frau) und 5 (Mann) Sinn?
Hallo!
Kurzarbeit zählt nicht mit beim herangezogenen Durchschnittseinkommen. Dadurch kann es sein, man fällt auf Mindestsatz 300 € zurück.
http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_elterngeld…
Zur Steuerklassenwahl kann ich nichts sagen.
MfG
duck313