Also angenommen, es handelt sich um eine Person (weiblich), welche arge Probleme mit sich und ihrer Umwelt hat. Es geht darum, dass sie seit einigen Jahren unter Ess-Brechsucht, darunter auch akute Depressionen und bei Gesprächen Suizidgedanken, leidet.
Sie möchte aus ihrer jetzigen Wohnung ausziehen und in eine andere Stadt gehen, allerdings bezieht sie zurzeit ALG II.
Vor ca. 4 Wochen kam sie von einer Therapie nach Hause zurück und fiel wieder in das gleiche „Loch“, wie schon zuvor. Außerdem ist sie seelisch sehr angeschlagen aufgrund ihres Äußeren. Sie ist sehr hübsch und braucht sich nicht zu verstecken, aber sie sieht das etwas anders. Sie möchte nicht nach draußen, hat Ess-Brechsucht und wünscht sich nichts sehnlicher als eine Brustvergrößerung, um wieder Selbstbewusstsein zu erhalten und einen neuen Lebensweg in der anderen Stadt zu begehen.
Nun sehe ich das Problem darin:
Wie bekommt man das Amt dazu, diese Person umziehen zu lassen, da sie ja noch nicht arbeitsfähig ist und somit eigentlich keinen Grund hat?
Könnt Ihr mir Tipps geben, wo man sich hinwenden kann/soll?
Bei weiteren Fragen mailt mich einfach an oder postet sie hier! Ich werde so schnell wie möglich antworten!
das Amt kann bzw. darf einen Umzug nicht verbieten. Schließlich kann jede Person frei entscheiden wo sie leben möchte.
Problematisch könnte es dann werden, wenn die betreffende Person für den Umzug finanzielle Unterstützung von der ARGE möchte. Diese ist nur vorgesehen, wenn der Umzug wegen einer Arbeitsaufnahme erfolgt, wird also abgelehnt werden.
Eine sogenannte „Zustimmung zum Umzug“ ist erforderlich, da die neue Wohnung ja im Mietpreis angemessen sein muss, d.h. sie darf nicht zu teuer sein. Hier ist dann die ARGE wieder berechtigt die Wohnung abzulehnen.
Aber wie gesagt, gegen einen Wohnortwechsel gerade aus gesundheitlichen Aspekten, darf die ARGE nichts sagen.
Alles klar, stimmt auch insoweit das man sich das neue Wohnungsangebot holen muss und vorlegen muss bei der neuen Arge richtig? Die müsste ja dann zustimmen richtig?
Alles klar, stimmt auch insoweit das man sich das neue
Wohnungsangebot holen muss und vorlegen muss bei der neuen
Arge richtig? Die müsste ja dann zustimmen richtig?
Nein!
Natürlich braucht man keine Genehmigung vom Amt in die Wohnung ziehen zu dürfen. Das würde dich in deinem Grundrecht hindern.
Die AA kommt aber nicht dafür auf, wenn deine Mietkosten unangemessen sind. Die Differenz musst du dann aus eigener Tasche zahlen.
Aber du kannst einziehen wo du willst. Wenn du Anspruch auf AlG 2 hast, geht dir dieser durch die Anmietung einer unangemessenen Wohnung nicht verloren.
Zu bedenken wäre, daß die „Umzieherei“ in der Regel nichts bringt. So schnell man auch den Koffer zu macht, die Probleme ziehen stets mit um. Bulimie wurde bisher nicht durch einen Umzug geheilt. Ganz im Gegenteil führt die plötzliche Veränderung des sozialen Umfelds und die neuen Anforderungen in der neuen Umgebung schnell zu einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes. Vielleicht wäre es weitaus hilfreicher, langfristige Therapiemöglichkeiten im Sinne kognitiv-verhaltenstherapeutischer Maßnahmen zu finden.