Wie/wohin -und wann kann man eine Beschwerde über das Jobcenter senden?

Hallo,

wenn man von einem Arbeiter eines Jobcenters eine falsche Auskunft bekommt, wo kann man sich dann beschweren? Eine ‚Dienstaufsichtsbeschwerde‘ wird oft genannt (im Internet, Suchmaschinen) aber wo schickt man so eine Beschwerde hin und ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde für diesen Fall (falsche Auskunft) richtig bzw. gerechtfertigt/begründet? 

Und kann man darin einfach schreiben was passiert/das Problem ist und dies wie ein „normales“ Schreiben aufsetzen oder muss man da ein bestimmtes Muster einhalten?

Lg

Hallo,

man schickt die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienststellenleiter des jeweiligen Jobcenters.

Eine bestimmte Form oder eine Frist muss nicht eingehalten werden.

Man sollte den Sachverhalt im Schreiben genau schildern, da der Sachbearbeiter dazu gegenüber dem Dienststellenleiter auch einen Stellungnahme abgeben muss.

Wenns geht, sollten auch Zeugen benannt werden.

Grüße
miamei

Ergänzung
Hallo,

vorneweg: In einem JC werden keine Arbeiter beschäftigt, entweder Angestellte oder Beamte.
Eine Beschwerde kann man auch an die vorgesetzte Behörde richten oder hier absenden http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/…
Wurde die falsche Auskunft schriftlich oder mündlich erteilt. Wenn mündlich, kann man Zeugen benennen? Wenn mündlich, wie kann man darstellen, dass man die Antwort auch richtig verstanden hat?
In welcher Weise wurde man durch die falsche Auskunft benachteiligt?

Gruß
Otto

Alles klar, danke. Ihr habt mir sehr weiter geholfen

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Muss es denn… (völlig OT)
Hi JessTenshii,

ich weiss ja nicht um was für eine „falsche Auskunft“ es sich genau gehandelt hat, aber mir stellt sich bei sowas immer die Frage, ob man gleich mit der ganz grossen Keule (aka „Dienstaufsichtsbeschwerde“) kommen muss? Denn letzten Endes ist Dir doch sicher auch mehr geholfen, wenn Du jetzt a) weisst, was die „richtige Auskunft“ gewesen wäre und b) allfällige Konsequenzen bestmöglich zurechtgebogen sind.

Wie gesagt - es kommt natürlich darauf an, was diese Konsequenzen für Dich konkret waren. Wenn das um ein paar Euro ging, die Du letzten Endes halt verspätet bekommen hast mag das anders ausschauen als wenn es um Sorgerecht oder ähnliches geht. Wichtig fände ich persönlich aber, dass Du zumindest versuchst, die Sache mit dem zuständigen Jobcenter-Menschen zu klären, bevor Du die grosse Keule schwingst. Und wenn das partout nicht geht (evtl. Zeugen mitnehmen), dann kannste ja immer noch draufhauen :wink:

*wink*

Petzi

ich weiss ja nicht um was für eine „falsche Auskunft“ es sich
genau gehandelt hat, aber mir stellt sich bei sowas immer die
Frage, ob man gleich mit der ganz grossen Keule (aka
„Dienstaufsichtsbeschwerde“) kommen muss? Denn letzten Endes
ist Dir doch sicher auch mehr geholfen, wenn Du jetzt a)
weisst, was die „richtige Auskunft“ gewesen wäre und b)
allfällige Konsequenzen bestmöglich zurechtgebogen sind.

… und dem nächsten Antragsteller, der erneut eine falsche Antwort bekommen könnte?

Solange Sachbearbeiter die Konnsequenzen falscher Aussagen nicht unmittelbar spüren, besteht für sie kaum Veranlassung, ihr Verhalten zu ändern.

Da viele Sachbearbeiter lernresistent sind und für ihren Job nur mäßiges Interesse zeigen, muss Druck von außen manchmal sein.

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Hi,

und Du glaubst wirklich, dass für einen von Dir ja skizzierten „lernresistenten“ und „für ihren Job nur mässig interessierten“ Sachbearbeiter durch diesen „Druck von aussen“ ihren Job danach dann wirklich besser machen? Oder wäre ein freundliches Gespräch, denn auch Sachbearbeiter sind Menschen, da nicht vielleicht zielführender?

Wie gesagt, wir kennen die Vorgeschichte nicht, wir wissen also nicht wie schlimm das „Vergehen“ des Sachbearbeiters war (vielleicht meldet sich ja der UP nochmal). Aber ohne Kenntnis darüber gleich die grosse Keule zu schwingen finde ich doch ein wenig übertrieben.

*wink*

Petzi *kein Sachbearbeiter, aber Mensch der gelegentlich Fehler macht*

und Du glaubst wirklich, dass für einen von Dir ja skizzierten
„lernresistenten“ und „für ihren Job nur mässig
interessierten“ Sachbearbeiter durch diesen „Druck von aussen“
ihren Job danach dann wirklich besser machen?

Ja!
Aus einem schlechten SB wird zwar kein guter werden, aber es reicht möglicherweise, um größte Schnitzer, die entweder aus a) Unkenntnis oder b) vorsätzlich begangen werden, zumindest etwas unwahrscheinlicher zu machen.

:open_mouth:der wäre ein

freundliches Gespräch, denn auch Sachbearbeiter sind
Menschen, da nicht vielleicht zielführender?

Kann sein, kann nicht sein.
Hängt vom SB ab; grundsätzlich gibt es allerdings Fehler /Falschaussagen, die m.E. unentschuldbar sind - weil sie ganz, ganz winziges SGB II-Einmaleins betreffen - und bei denen der SB schlichtweg keinerlei klärendes Gerspräch verdient hat.

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Hi,

gut, dann wünsche ich Dir, dass Du niemals in Deinem (Berufs)leben irgendeinen „unentschuldbaren“* Fehler machst, und der „Leidtragende“ dann mehr Verständnis hat als Du und findet, dass Du trotzdem ein klärendes Gespräch „verdient“ hast :smile:

*wink*

Petzi

*Anmerkung: wir wissen hier ja nicht mal, was in diesem konkreten Fall der Sachbearbeiter eigentlich „angestellt“ hat.

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gut, dann wünsche ich Dir, dass Du niemals in Deinem
(Berufs)leben irgendeinen „unentschuldbaren“* Fehler machst,
und der „Leidtragende“ dann mehr Verständnis hat als Du und
findet, dass Du trotzdem ein klärendes Gespräch „verdient“
hast :smile:

Ich hab nicht nur gelernt, die Konsequenzen meiner Fehler zu tragen, sondern auch zu meinen Fehlern zu stehen.

Im Bereich der Jobcenter, ist dieses allerdings unüblich. Im Gegenteil: persönliche Haftungen - die bei schlechten SB eher vorkommen als bei guten, obwohl auch letztere davor nicht gefeiht sind - werden regelmäßig mit dem Argument niedergeschlagen, dass der Arbeitsanfall ja viel zu hoch sei, um immer korrekt zu arbeiten.
Dieses stabilisiert miese Bearbeitung quasi systemimmanent. Ohne Druck von außen, passiert da nüscht. Und politischer Druck ist nicht gewollt, da der Zeugnis eines massiven Versagens ablegte. Insofern bleibt nur der „rechtliche“ Druck; und Goodwill-Gespräche sind oftmals wegen der breit gestreuten fachlichen und emotionalen Inkompetenz der Sachbearbeitung … hui …

Die einzigen, die mir in diesem System leid tun, sind die 5 - 10% der Kollegen, die zumindest bemüht sind, sauber zu arbeiten - die eben keine „schlanke Sachbearbeitung“ betreiben. Anderseits werden die auch wenig Probleme mit Beschwerden haben, sei es, dass erst gar keine getätigt werden, sei es, dass sie sie problemlos entkräften können.

Ich persönlich rate jedenfalls jedem, mit Beschwerden nicht zu zögern, wenn er das Gefühl hat, verschaukelt worden zu sein (bei guten SB tritt dieses Gefühl übrigens kaum auf, da die sauber kommunizieren und begründen :wink:)

Aber genug off topic …

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Hallo Petzi,

dafür, dass wir nicht einmal wissen, was genau schief gegangen ist, ist die Aussage, es bei einem freundlichen Gespräch zu belassen, ziemlich gewagt. Außerdem ist deine Einordnung eines harmlosen Fehlers, der „nur“ dazu führt, dass ein paar Euro!!! zu spät kommen, für einen ALGII-Bezieher meist alles andere als ein Nur, denn so viel Spielraum hat man bei den niedrigen Sätzen nicht.

Dieser Vorschlag ist außerdem einer, der sehr oft im normalen Leben funktioniert, gerade beim Jobcenter aber in den meisten Fällen nicht klappt oder sogar schädlich sein kann. Jobcenter-Mitarbeiter berufen sich gerade in der Leistungsabteilung immer auf Formalien. Fehler gibt es nicht. Auf jeden Fall gibt es keine Fehler, die der „Kunde“ machen darf. Der bekommt sofort die volle Härte der Verwaltungsvorschriften zu spüren. Verständnis für den Leidtragenden? Fehlanzeige. Hilfe oder beschleunigte Abhilfe? Meistens auch.

Warum also sollte umgekehrt der Kuschelkurs praktiziert werden? Es bringt nicht einmal etwas.

Grüße und auch albern auf Kindergartenniveau durch die Gegend winke

Uli

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Werter ulischnee,

dafür, dass wir nicht einmal wissen, was genau schief gegangen
ist, ist die Aussage, es bei einem freundlichen Gespräch zu
belassen, ziemlich gewagt.

ist unter genau dieser Voraussetzung die Aussage nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde führe zum Ziel genauso gewagt? Fakt ist: der Ursprungsposter teilt uns nicht mit, um was es genau geht

Dieser Vorschlag ist außerdem einer, der sehr oft im normalen
Leben funktioniert, gerade beim Jobcenter aber in den meisten
Fällen
nicht klappt

Da lieferst Du doch schon das Argument (fett markiert). Und egal was schreckliches* passiert ist, in meinen Augen muss man immer zunächst das freundliche Gespräch suchen. Scheitert das, DANN kann man immer noch überlegen was - auch vor dem uns ja unbekannten Hintergrund der „schrecklichen“ Konsequenzen - als nächstes zu tun wäre.

Auf jeden Fall gibt es keine Fehler, die der „Kunde“ machen
darf. Der bekommt sofort die volle Härte der
Verwaltungsvorschriften zu spüren. Verständnis für den
Leidtragenden? Fehlanzeige. Hilfe oder beschleunigte Abhilfe?
Meistens auch.

Und deswegen darf man als Einzelner nicht versuchen, eine gütliche Einigung zu finden, sondern muss getreu dem Motto „Auge um Auge“ ebenfalls gleich mit der grösstmöglichen Keule draufhauen?

Grüße und auch albern auf Kindergartenniveau durch die Gegend
winke

In diesem Sinne verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung,

Petzi

*wir nehmen jetzt hier mal Gewaltverbrechen und derlei Dinge bitte aus, sondern reden von - mehr oder weniger - dramatischen Pannen bei „Arbeits- und Sozialämtern“

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Leiter des Amtes zu senden, aus meiner Erfahrung gibt es Jobcenter, bei denen Hilft keine Dienstaufsichtsbeschwere weiter.

Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Wilhelmstraße 49 in 10117 Berlin. Oftmals wirkt die Beschwerde an dieses Ministerium wunder.

MfG

Danke
Du sprichst mir aus der Seele!!!