Wie würdet ihr bewerten

Hallo,

als reiner Gelegenheits-ebayer (nur Käufer) habe ich bislang noch keine Negativerfahrungen machen müssen. Zahle eben lieber anständig, als mich mit windigen Typen rumzuschlagen.

Trotzdem bin ich momentan etwas verärgert und weiß noch nicht wie/ob ich in folgendem Fall bewerten soll:

Privater Gelegenheitsverkäufer, der auch schon eine Weile dabei ist und über die letzten Jahre immer mal wieder ein Teil gekauft oder verkauft hat und nur positive Bewertungen hat, verkauft erstmals ein ISDN-Telefon als Neuware. Telefon ist eigentlich umfassend und sauber beschrieben. Als die Ware ankommt fehlen Bedienungsanleitung und Handbuch, und siehe da, die sind auch sauber in der Beschreibung ausgelassen. Gleichzeitig fällt auf, dass besagter „Privatverkäufer“ nun im großen Stil angefangen hat Telefone als Neuware zu verkaufen, die jetzt aber als Vorführgeräte deklariert sind.

Klare Sache: Natürlich ist hier jemand plötzlich gewerblich tätig geworden und versucht Leute um ggf. bestehende Gewährleistungsansprüche zu bringen, verschaft sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seriösen Anbietern und zahlt vermutlich keine Steuern (was mich sehr wohl was angeht, weil ich dafür um so mehr Steuern zahlen muss um ggf. auch noch seine Sozialhilfe zu finanzieren).

Fehlende Bedienungsanleitung und Originalverpackung fand ich jetzt nicht so problematisch und weglassen ist ja auch nicht lügen, aber auch hier ist natürlich klar, dass da jemand ganz bewusst agiert und versucht falsche Vorstellungen zu wecken. Schlimmer wiegt schon die ungewisse Herkunft und Geschichte der Ware. Wie neu ist ein Markenprodukt, das ohne Originalverpackung und ohne Bedienungsanleitung angeboten wird, wenn dies keine einmalige Geschichte ist (hätte ja Zugabe zum Vertrag oder Geschenk/Gewinn sein können)? Es liegt zumindest der Verdacht mehr als nahe, dass es sich um Vorführgeräte, wiederbelebte Retouren oder vom Laster gefallene Ware handelt.

Würde jetzt (da ich den ganzen Stress mit bösen Rückbewertungen und Streitschlichtung bei ebay nicht wirklich so toll finde) eigentlich die Sache einfach auf sich beruhen lassen und keine Bewertung abgeben. OK so?

Gruß vom Wiz

Hallo,
beim durchlesen eben hat sich das so angehört, als wenn alles in Ordnung war bei deiner Lieferung?
Die Sachen die fehlten waren a. nicht angegeben und b. nicht so wichtig für dich.
Was hält dich dann von einer positiven Bewertung ab?
Wenn du die fehlenden Teile trotzdem gerne hättest schreib dem Verkäufer dies, vielleicht kann er helfen.
Für die Zukunft, kannst du deine Nachforschungen ggf. vor dem Bieten anstellen und die entsprechenden Fragen stellen?
Ich weiß, manchmal ist das alles ziemlich knapp…

Grüße
Carolin

Hallo,

dass eine Anleitung nur dann dabei ist, wenn sie auch in der Beschreibung genannt wird, ist bei ebay normal. Die ungeschriebene Regel lautet: was nicht erwähnt ist, ist nicht dabei.

Die Tatsache dass der Verkäufer jetzt ein gewerblicher „Privater“ ist (kommt bei ebay sehr oft vor), hat ja keinen Einfluss auf Deine Auktion, die ja - wenn ich das richtig verstanden habe - positiv abgelaufen ist. Demnach würde ich auch positiv bewerten, bzw. gar nicht, wenn Du sein Tun nicht unterstützen möchtest.

Was das „Privatverkäufer“-Problem angeht, ist es bei ebay mittlerweile allgemein üblich, solche Leute zuerst vorsichtig auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen (es gibt dazu im ebay-Verkäuferforum einen interessanten Thread zum Thema Pflichten des Verkäufers). Vielen Leuten ist es unverständlicherweise nicht bewusst, dass sie bereits gewerblich handeln bzw. dass sie dabei Verpflichtungen haben. Je nachdem wie die Reaktion ausfällt, kann man den Verkäufer dann bei http://www.wettbewerbszentrale.de verpfeifen.

Solltest Du im Zuge dessen vom Verkäufer eine negative Bewertung erhalten, würde ich mir die Blöße nicht geben, bei ebay nach Löschung zu nölen. Eine Negative bei einem reinen Gelegenheitskaufaccount stört niemanden, notfalls machst Du einen neuen Account auf. Du kannst die Negative sachlich kommentieren, und das sollte reichen.

Gruß,

Myriam

Hi
mh. ich sehe keinen Grund ihn negativ zu bewerten, denn du scheinst genau bekommen zu haben was er anbot. Aber Anzeigen oder beim Finanzamt anschwärzen kannst du ihn ja, wenn dir das liegt.
HH

Positiv, weil er es verdient hat
Hallo,

was würde es denn für dich ändern, wenn der V sich als gewerblich „outen“ würde?

Du hast bekommen was du gekauft hast, damit hat der Verkäufer seinen Teil erfüllt. Das ist alles, was für die Bewertung zählt, ob er das Finanzamt hintergeht hat ja mit eurer Transaktion nichts zu tun.

Ich habe auch kürzlich von (angeblich) privat etwas gekauft, inzwischen verkauft der V das gleiche vielfach. Toll find ich das auch nicht, aber unser Geschäft lief reibungslos also bekommt er auch ne Positive von mir, weil er sie für dieses Geschäft mit mir einfach verdient hat.

Unabhängig davon könntest du ihn ja mal freundlich darauf hinweisen, dass du den Verdacht hast er handele inzwischen gewerblich und ihm den Tipp geben lieber jetzt alles rechtlich korrekt zu machen bevor ein abmahnwütiger Anwalt auf ihn aufmerksam wird. Du kannst dabei ja durchklingen lassen, dass du selbst Jurist bist, aber nicht darauf aus bist ihn abzumahnen sondern einfach nur weißt wovon du sprichst. Das könnte ein heilsamer Schock für ihn sein :wink:

Grüße,
Sue

Hi

wie gesagt wurde - auch positiv. Da hier einiges bei Dir aneckt beim Deal würd’ ich mich kurz halten in Sachen Text. Wenn ich den Deal Ok fand aber mich was gestört hat geb ich meistens nur nen OK oder so ab - sonst nen Text :wink:

Ansonsten:

Die Telefone sind alle nur Geschenke zur Hochzeit oder zum Geburtstag

oder:

Das sind nicht seine, die verkauft er nur für nen Freund.

Kleiner Tipp:

Druck Dir die Auktions-Übersicht (Erweiterte Suche - Alle beendeten Auktionen innerhalb der letzten 30 Tage aus) und leg Sie irgendwie beiseite. Sollte was defekt sein und er handelt gewerblich könnest Du hier - eventuell - aufs Recht pochen. Da frag aber eher nochmal die Juri’s

Grüße
Blue

Moin

was würde es denn für dich ändern, wenn der V sich als
gewerblich „outen“ würde?

Der Käufer könnte das Gerät binnen 2 Wochen zurückschicken, ohne Gründe nennen zu müssen. Und da er mit der Lieferung unzufrieden ist, wäre es eine Option.

Schöne Grüße

Leo

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Hallo,

was würde es denn für dich ändern, wenn der V sich als
gewerblich „outen“ würde?

Der Käufer könnte das Gerät binnen 2 Wochen zurückschicken,
ohne Gründe nennen zu müssen.

ist klar, aber Wiz schrieb, dass er die fehlende Bedienungsanleitung als nicht so tragisch empfände und ich habe ihn gefragt, was sich für ihn ändern würde, wenn der V gewerblich wäre. Es ging nicht um das allgemeine sondern darum, was es für Wiz ändern würde, da er ja wohl das Gerät eh nicht zurückgeben will.

Grüße,
Sue

Hallo,

Da
frag aber eher nochmal die Juri’s

na, ob gerade er das nötig hat? :wink:

Grüße,
Sue

ups*g (owt)
+

Hallo,

Ich würde gar keine Bewertung abgeben. Zwar hat er alles, was wichtig ist, funktionsfähig abgeliefert (auch wenn man ein Angebot für ein „neues“ Telefon wohl dahin wird auslegen können, dass ein Handbuch enthalten ist, auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt ist) und du kommst offenbar auch ohne Handbuch klar. Allerdings würde es auch mir widerstreben, jemanden mit einer (weiteren) positiven Bewertung zu unterstützen, wenn offensichtlich ist, dass er sich zum Nachteil seiner Käufer nicht an die „Spielregeln“ hält.

Grüße,
atn