Empfehlungscharakter hätte es, soweit ich weiß, nur wenn auf
dem Schild das Wort „Bitte“ steht, also z.B. „Bei Rot bitte
hier halten“. Einer Bitte muß man schließlich nicht folgen.
Du denkst also, dass alle von staatlicher Seite geaeusserten
Dinge zwingend sind, solange sie nicht „Bitte“ enthalten?
Es ging mir in meiner Aussage ausschließlich um diese Zusatzschilder, hätte vielleicht etwas ausschweifender antworten sollen. Soweit ich weiß gab es diese Zusatzschilder auch mit dem Bitte. Ich hab mal von folgendem Fall gehört:
Weil jemand das Zusatzschild nicht beachtet hatte und von der Polizei deshalb angehalten wurde ging es letztendlich vor Gericht und der Fahrer bekam recht. Begründung war, soweit ich mich erinnere, daß man einer Bitte nicht folgen müsse. Als Folge davon hat die betreffende Stadt oder gemeinde sämtliche dieser Schilder geändert.
Spontan fallen mir die auf die Fahrbahn aufgedruckten
Geschwindigkeitsbeschraenkungen ein. Diese sind nicht
verbindlich.
Das wurde mir in der Fahrschule anders beigebracht. Da hieß es daß die auf die Fahrbahn geschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen dieselbe Verbindlichkeit hätten wie die aufgestelten rubden Schilder mit rotem Rand.
Hast du dir eigentlich etwas ueber die Problematik, die ich in
meinem Beitrag angeschnitten habe, durchgelesen?
Wenn du die Forenlinks meinst, da vertrete ich folgende Meinung: In Foren werden individuelle Meinungen geschrieben und die unterscheiden sich oftmals genauso wie sich Richtersprüche unterscheiden können
Ich sehe zwar gerade nicht die argumentative Parallele, aber
das ist richtig.
Wenn man jedoch auf die Tankstelle rauffaerht, um zu tanken
und es sich dann spontan anders ueberlegt und einfach ohne
anzuhalten wieder hinter der Ampel runterfaehrt, dann ist das
nicht verboten.
Versuch das mal einem Polizisten zu beweisen der sieht das man nur durchfährt. Der dürfte das dann als schlechte Ausrede ansehen. Ich kann mir kaum vorstellen daß man mit der Begründung durchkommt.
Grüßli,
Arcon