Wie würdet ihr folgenden Fall beurteilen

Hiho,

Empfehlungscharakter hätte es, soweit ich weiß, nur wenn auf dem Schild das Wort „Bitte“ steht, also z.B. „Bei Rot bitte hier halten“. Einer Bitte muß man schließlich nicht folgen. Ohne dieses Wörtchen wäre es m.E. ein Rotlichverstoß.
Es ist ja auch schon ein Rotlichverstoß wenn vor der Einmündung/Haltelinie z.B. eine Tankstelle wäre und man über dieses Gelände fährt um die Ampel/Haltelinie quasi zu umgehen.

Grüßli,
Arcon