Bitte folgen!

keine Beweise, aber Fragen
Hallo!

Wann, wo, von wem?

Ich hatte im Hinterkopf, dass Bitten nicht verbindlich seien.
Ich erinnere mich an Faelle, die das Hausrecht betreffen (siehe Richards Beitrag)
als auch an bittende Verkehrszeichen, die als nicht verbindlich erklaert wurden.
Wirkliche Belege dafuer habe ich nicht gefunden; nur das hier:
/t/wie-wuerdet-ihr-folgenden-fall-beurteilen/5014663/4
Durch Artikel wie diese, an denen vielleicht ja garnichst dran ist, hat sich in mir diese Meinung manifestiert.
Bei der Polizei scheint dies aber keine Richtigkeit zu haben, da, wie PHvL richtig sagte,
„Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten [zu befolgen sind]“ (§36 (1) Satz 1 StVO).
Wenn Richards Fall

ich habe irgendwo in Erinnerung, dass ein Schild, auf dem steht :„Bitte die Einkaufstaschen im Wagen lassen“ eine unverbindliche Bitte ist.

sich wirklich zugetragen haette, dann verstuende ich das nicht. Denn wenn ein Polizist das sagen wuerde, waere es eine Weisung. Doch wieso wird es, wenn ein Ladenbesitzer es sagen wuerde, nicht als Weisung, sondern nur als Bitte ausgelegt?
Sind Weisungen von Polizisten im Gegensatz zu Privatpersonen anders definiert?

Gruss
Paul