Wie wurde das problem der rückwirkenden

Ich mag mich irren,

Das tust Du.

aber da „das Problem der rückwirkenden
Bestrafung“ in den deutschen NS-Prozessen (das stellst du
selbst fest) nicht die geringste Rolle gespielt hat,

Das war erst meine Antwort. Der Fragesteller hat das weder selbst vorgetragen oder auch gewusst. Im Übrigen wurde auch in den Auschwitzprozessen dieses Thema behandelt, es spielte nur bei dem Urteil keine Rolle.

Willst Du jetzt ernsthaft versuchen, Deine falsche Aussage zu korrigieren, indem Du vorträgst, dass meine Antwort den Inhalt und Umfang der Frage bestimmte?

sehr wohl
aber ein heftig diskutiertes Problem der Nürnberger Prozesse
war, bin ich einfach so davon ausgegangen, dass die Frage sich
auf die letzteren bezieht.

Was aber außer Dir hier niemand nachvollziehen können muss, oder?

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