Wie zählt Elterngeld bei Berechnung für Kita

Guten Tag,

mein Sohn soll dieses Jahr im Sommer in die Kita bzw. zu einer Tagesmutter gehen. Er wird dann 14 Monate alt sein.

Jetzt steht die Frage im Raum in welchem Rahmen mein Elterngeld auf das Gesamtbrutto des Haushaltseinkommens angerechnet wird. Also wird mein Elterngeld (was ja netto ist) einfach auf das Brutto von meinem Mann gerechnet und danach berechnet sich die Gebühr für die Kita? Oder fällt das Elterngeld einfach weg (weil es ja netto ist)?

Wie verhält es sich, wenn ich im August wieder arbeiten gehe? Wann wird eine Neuberechnung für die Kitagebühren gemacht? Sobald sich finanziell etwas ändert?

Vielleicht kann mir hier einer Klarheit verschaffen.

Ich bedanke mich jetzt schon!

LG
Katzenpfote

Hallo,

ich fürchte, das wirst du bei deiner Wunschkita erfragen müssen.
Jede Kommune und fast jede private Kita berechnet die Sätze, so weit ich weiß, nach etwas anders Regeln.

Gruß
Burkh

Jede Kommune und fast jede private Kita berechnet die Sätze,
so weit ich weiß, nach etwas anders Regeln.

Echt? Ist das so? Also bei uns stehen für jede Kita die gleichen Sätze fest. Es geht nach Gehaltsstufen.

Aber danke für deinen Beitrag. :smile:

LG
Katzenpfote

Hallo Katzenpfote,

bei uns ist das so geregelt, dass jeder den gleichen Beitrag zahlt. Ca. 100 Euro im Monat außer du bekommst Harz 4 oder liegst unter der Grenze von 1100 Euro.
Dann wird man befreit. Darum stimmt der Ratschlag schon, dass es in jeder kommune anders ist. Darum ruf doch einfach mal auf der Gemeinde an und frag nach. Das ist halt überall anders geregelt :wink:

Gruß Lulea

Moin!

Den anderen Antworten konntest Du ja bereits entnehmen, das das je nach Kommune individuell geregelt ist. Und wie Du ja schon geschrieben hast gibt es bei Euch eine Staffelung nach Einkommen (ist bei uns auch so).

Vielleicht kann mir hier einer Klarheit verschaffen.

Das ist eigentlich simpel. Frage bei Eurem zuständigen Amt nach der Kitabeitragssatzung. Üblicherweise heißt das Ding so. Wenn Du die hast, dann gibt es Antworten auf alle Deine Fragen. Ohne diese Satzung wirst Du hier keine verlässlichen Antworten finden. Es sei denn, jemand wohnt zufällig im gleichen Ort wie Du und hat diese Satzung vorliegen :smile:

Ich bedanke mich jetzt schon!

Dafür nich :wink:

Gruß vom

Dicken MD.

Vielen lieben Dank an alle. Ich werde mich dann beim Jugendamt melden (die sind hier dafür zuständig). Hatte nur gedacht, dass das vielleicht pauschal für alle Kommunen gilt, daher die Frage.

LG