Servus,
Alos um es auf den Punnkt zu bringen, es geht hierbei um
Leistungen aus einem Handwerk.
wenn ichs richtig verstehe, wollte der Leistungsempfänger weniger bezahlen als der Handwerker gefordert hat. Und im Rahmen des Vergleichs hat man sich dann auf ein gemindertes Entgelt geeinigt.
Aber wie werden die Ausgaben denn nun gebucht?
Nun, wie man halt die Leistungen auch bei ungeschmälertem Entgelt gebucht hätte: Das können Reparaturen und Instandhaltung sein, das können Fremdleistungen für ein zu lieferndes Gewerk sein, das können auch empfangene Leistungen sein, die (etwa mit einem Gebäude) zu aktivieren sind - alles mögliche kommt da in Frage.
Wenn der Leistungsempfänger Bücher führt und bilanziert, mindert er dann, wenn der Vergleich wirksam ist, die in der ursprünglich fakturierten Höhe eingebuchte Verbindlichkeit auf den Betrag, auf den er sich bei dem Vergleich mit dem Handwerker geeinigt hat. Die einzelnen Zahlungen mindern dann jeweils die Verbindlichkeit, bis sie weg ist.
Wenn er seinen Gewinn per Überschussrechnung ermittelt, sind die vereinbarten Raten jeweils bei Zahlung Betriebsausgaben.
Immer unter der Voraussetzung, dass die Leistung für den Betrieb bezogen worden ist. Wenn sie nicht für den Betrieb bezogen worden ist, ist es einfacher, sie erst gar nicht über das betriebliche Konto abzuwickeln, dann kommt man auch nicht in Huddel mit Privatentnahmen und -einlagen.
Schöne Grüße
MM