Guten Abend rambazamba,
Ich möchte gerne das Schulgesetz NRW´s zitieren.
Als Apéritiv erstmal eine Information zum Genitiv 
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis
Nun habe ich
ein Zitat in meiner Seminararbeit mit Schulgesetz NRW 1.1.2011
§1: 2 versehen.
Damit war mein Dozent nicht zufrieden.
Ich vermute, du wolltest dich auf § 1 Absatz 2 beziehen. In meiner Jugend war insoweit die gebräuchliche Formulierung.
Vielleicht meinte er das?
Ich weiß das das
Schulgesetz beim Ritterbach Verlag erschienen ist, aber weiter
auch nicht, wie soll ich das denn richtig machen?
Gesetzte der Bundesländer werden im Landesgesetzblatt verkündet und man zitiert sie normalerweise nur mit dem Datum, also § 1 Abs. 2 Satz 3 SchulG NRW i.d.F.v. (in der Fassung vom) …Datum, soweit ich mich erinnere.
LG und alles Gute!
sine
P.S.: Notfalls mal beim Prof. anklopfen und nachfragen - ist auch nur ein Mensch. 