Wie zum Abi mit FHR?

ich habe mich im Internet kundig gemacht. In NRW ist es ja leider so,
dass wenn man auf dem zweiten Bildungsweg seine Abschlüsse nachholt.
Kann man an einem Kolleg die FOS13 nicht machen wenn man keine
abgeschlossene Ausbildung, oder ein 3 jähriges Kind hat.

(Ich bin 19 Jahre alt und werde nächsten Monat 20. Meinen FOR/Q habe
ich vor kurzem auf dem zweitem Bildungsweg erworben, jetzt möchte ich
gern die AHR auf dem 2. Bildungsweg erwerben, kann in NRW aber wegen
der Kriterien (abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 jähriges Kind,
was ich beides nicht habe) nur FHR erwerben. Fernstudium kommt für
mich nicht in Frage, da ich dass nicht finanzieren kann.)

Meine erste Frage ist, was bedeutet bzw. ist ein Bachelor?

Ich habe gehört man erwirbt mit dem Bachelor eine zur AHR
gleichwertigen Abschluss und man kann danach an jeder Uni jedes Fach
seiner Wahl belegen, stimmt das?

LG DAWN

Hallo,

wegen den Aufnahmebedingungen an den Kolleg’s in NRW kannst Du auf der Seite http://www.ruhr-kolleg.de/ nachschauen. Wenn Du auf Allgemeines und dann auf Aufnahmebedingung gehst, siehst Du die Bedingungen.

Gruss

Leider hat sich da nichts mehr ergeben, bin jetzt Schul-, Arbeits- und Wohnungslos und auf einer Warteliste auf Platz 6. Man muss an der Schule entweder ein 3 jähriges Kind haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Ich suche jetzt noch alternativ nach anderen Schulen scheint mir in Düsseldorf (NRW) aber überall so zu sein.

Ich habe mich so auf`s die AHR konzentirert, das ich garnicht weiss, was ich mit der FHR überhaupt anfangen soll.

LG

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Meine erste Frage ist, was bedeutet bzw. ist ein Bachelor?

Ein erster akademischer Abschluß einer Fachhochschule oder Uni. Wenn man weiter studiert gibt es den Master. Diese Einteilung ist im Ausland üblich und ist neben die deutschen Eigenheiten Diplom(FH) und Diplom einer Uni getreten. Um an einen Bachelor zu kommen benötigt man also mindestens die Zulassung zu einer Fachhochschule (FHR).

Ich habe gehört man erwirbt mit dem Bachelor eine zur AHR
gleichwertigen Abschluss und man kann danach an jeder Uni
jedes Fach
seiner Wahl belegen, stimmt das?

Unterschiedlich. Zuerst in der Prüfungsordnung der Fachhochschule nachschlagen, ob mit dem Bachelor eine AHR oder fachgebundene HR verliehen wird (oder keine HR). Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Dann klären, ob an der aufnehmenden Uni diese AHR auch anerkannt wird. Das sollte i.a.R. so sein, kann aber bei bestimmten Fächern, insbesondere wenn die Uni in einem anderen Bundesland ist, im Einzelfall Probleme machen.
Beispielsweise ist mir vor Jahren eine Prüfungsordnung untergekommen, die grundsätzlich erhebliche Zulassungsvoraussetzungen (Vorpraktika etc.) hat, aber auch ausnahmsweise Befreiung möglich ist. In der Praxis wurde die Ausnahme zur Regel: Jeder wurde befreit, wenn er beispielsweise ein „normales“ Abitur mit Fächern vorweisen konnte, die in diesem Bundesland obligatorisch waren. Damit wurden künstliche Hürden geschaffen, damit es Bewerber aus manchen anderen Ländern oder ohne „normales“ Abitur unnötig schwer haben. Die Gründe dafür seien hier dahingestellt.
Wenn Du bereits eine Entscheidung für ein Fach getroffen hast, solltest Du dieses auch für den Bachelor wählen (sofern verfügbar, sonst ein ähnliches Fach). Dann kann der oft zumindest teilweise angerechnet werden. Wählst Du ein völlig fremdes Fach, hast Du zwar nach einigen Semestern die AHR, mußt an der Uni aber im 1. Semester neu anfangen und alle Scheine machen.

HTH

Gruß
Carsten