mal angenommen, ich schreibe eine Klausur zum Praktikum in Organischer Chemie dreimal und falle durch (Studium: Molekulare Biotechnologie). Dadurch fliege ich aus dem Studium.
Verliere ich dadurch automatisch den Bafög-Anspruch, zumindest in ähnlichen Fächern? Erfährt das Bafög-Amt überhaupt etwas davon, wenn ich z.B. auf eine andere Uni in ein ähnliches Fach wechsle, nachdem ich durchgefallen bin?
Die dritte Klausur findet nach dem Bewerbungsschluss vom 15. Juli statt. Zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Uni habe ich die Klausur also noch nicht geschrieben, bin auf jeden Fall noch nicht rausgeflogen. Werde ich danach - wenn ich einen anderen Studienplatz in einem verwandten Studienfach bekomme - noch einmal explizit dazu befragt, ob ich schon irgendwo rausgeflogen bin? Spielt das überhaupt eine Rolle, muss ich eine solche Frage also wahrheitsgemäß beantworten?
Ich bin nämlich am Überlegen, ob ich bei der dritten Prüfung überhaupt antrete, weil ich mir dadurch nicht die Chance verbauen will, dieses Fach (welches das einzige ist, das ich mir vorstellen kann zu studieren) weiterhin zu erlernen. Aber auch der Bafögaspekt spielt für mich eine sehr große Rolle.
ich hatte den von dir genannten Thread gelesen. Aber es ging dort um einen Wechsel in ein anderes Fachgebiet, während ich ja möglichst beim selben Fach bleiben möchte. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob mich das Bafög-Amt dann für „nicht geeignet“ in diesem Fach hält.
Außerdem steht immer noch die Frage im Raum, ob ich verpflichtet bin, der Universität gegenüber anzugeben, dass ich durchgefallen bin.
ja möglichst beim selben Fach bleiben möchte. Deshalb bin ich
mir nicht sicher, ob mich das Bafög-Amt dann für „nicht
geeignet“ in diesem Fach hält.
Wohl eher förderungsunwürdig. Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen wird das Bafög jedenfalls gestrichen.
Außerdem steht immer noch die Frage im Raum, ob ich
verpflichtet bin, der Universität gegenüber anzugeben, dass
ich durchgefallen bin.
Auf meinem Antrag zur DA stand u.a. der Satz „…erkläre ich mich nicht in einem abgeschlossenen Prüfungsverfahren zu befinden…von Amts wegen in einem gleichen oder ähnlichen Fach exmatrikuliert worden zu sein…“ (sinnfrei zitiert)
Von daher kann eine Nichtangabe eines solchen Vorfalls als Betrug gewertet werden. Aber noch ist der Durchfall ja nicht offiziell
ja möglichst beim selben Fach bleiben möchte. Deshalb bin ich
mir nicht sicher, ob mich das Bafög-Amt dann für „nicht
geeignet“ in diesem Fach hält.
Wohl eher förderungsunwürdig. Bei einer Exmatrikulation von
Amts wegen wird das Bafög jedenfalls gestrichen.
also auf jeden Fall? Hat man demnach gar keine Möglichkeit mehr, bei einem Studium (dasselbe, ein ähnliches oder ein ganz anderes) gefördert zu werden? Auch kein Auslandsbafög, wenn man dafür im Ausland weiterstudieren will?
Aber noch ist der Durchfall ja nicht
offiziell
Aber wenn so viel von dieser einen Klausur abhängt, wäre es wohl wirklich sinnvoller, diese Klausur gar nicht erst mitzuschreiben… Ich meine, ich denke schon, dass ich durchkommen würde. Aber das ist ein Risiko und ich habe hier eine ganze Menge zu verlieren.
so genau kenne ich mich zwar auch nicht mit Bafög aus
…aber mach´Dich doch erst mal schlau, was die Gesetze angeht… http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_default.php
Gibt es bei euch an der Uni kein Studentenwerk oder Studienberatung?
Soweit ich weiß, steht einem Studenten das Bafög für die Regelstudienzeit (an der FH 8 Semester, an der Uni weiss ich es nicht) zu… egal, ob Du in der Zwischenzeit das Fach gewechselt hast…
(d.h. hast du bereits 2 Sem. das Fach XY belegt bekommst Du nur noch 6 Sem. Bafög für das Fach YZ.)
Bei der Bafög-Hotline hat man mir gesagt, dass bei einem Wechsel aus triftigen Gründen (und ein solcher ist ein Rausschmiss) vor Ende des dritten Semesters, zumal wenn es kein Fachrichtungs-, sondern nur ein Spezialisierungswechsel ist, bekommt man das Bafög nicht anerkannt. Das weitaus größere Problem ist, dass die anderen Hochschulen einen dann nicht annehmen wollen.
Na ja, ich werde dann trotzdem noch ein paar Bewerbungen verschicken, zumal ich vor dem 15. Juli ja die dritte Klausur noch nicht geschrieben habe und damit auf jeden Fall nicht rausgeflogen bin, also kann ich das auf der Bewerbung wahrheitsgemäß angeben. (Ist das eigentlich Betrug, wenn ich danach hier durchfalle und die andere Hochschule nicht explizit darauf hinweise?)