Ich beabsichtige mich als Einzelunternehmen selbständig zu machen und weiss, dass man unter seinem Vor- und Zunamen auftreten muss… Allerdings habe ich seit Jahren einen Rufnamen, unter dem mich jeder kennt, der aber nicht im Personalausweis eingetragen ist. Ich möchte nicht meinen eingetragenen Vornamen verwenden, denn jeder wird sich wundern, wieso nun plötzlich ein „anderer“ Vorname auf der Visitenkarte steht, bei dem nicht mal ich selbst mich mehr angesprochen fühle. Kann man den erfundenen Namen einfach davor setzen oder sogar nur den echten in Form des Anfangsbuchstabens verwenden? Oder weiss jemand was eine Eintragung in den Personalausweis für Folgen (und Kosten) mit sich zieht???
Hallo Charlotte,
nach meiner Kenntnis ist es ziemlich aussichtslos, den Vornamen ändern zu wollen. Bei einer Firmengründung besteht dazu allemal kein Anlaß. Du solltest im Zusammenhang mit einer Existenzgründung in solche untergeordneten „Nebenkriegsschauplätze“ keinerlei Mühe investieren. Dein Name ist so gut wie jeder andere.
Gruß
Wolfgang
Hi Charlotte,
setze doch den bekannten Rufnamen in Sonderzeichen vor den tatsächlichen Vornamen, den Du meines Wissens auch mit einem Buchstaben abkürzen kannst, zumindest im Logo-Bereich des Briefkopfes:
>Kauftalles
Das ist doch nur der Name des Inhabers. Sonst arbeitest mit einem Firmennamen bzw. Kunstnamen, da kannst alles nehmen. Auf allen Schriftstücken muss halt draufstehen : Inhaber Mr XY … das interessiert eh keinen und ist nur Formsache.
Wieso denn das?
Ist sie etwa Pächterin ihres eigenen Ladens??? Mußt mal genauer lesen.
Richard
Das ist doch nur der Name des Inhabers. Sonst arbeitest mit
einem Firmennamen bzw. Kunstnamen, da kannst alles nehmen. Auf
allen Schriftstücken muss halt draufstehen : Inhaber Mr XY …
das interessiert eh keinen und ist nur Formsache.
Hi Charlotte!
Warum nicht:
Zaubermaus Autohaus
Charlotte M. Zauber
Grüße
Mathias
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Du kannst Deine Firma nennen wie Du willst. Der Name muss nur wahr und klar sein.
Richtig ist, dass der Inhaber genannt sein muss. D.h. Dein Name muss nicht direkt in dem Namen der Firma enthalten sein. Es ist durchaus möglich den Firmennamen frei zu wählen und dann folgendes dranzuhängen: Inh. Charotte Ackert.
Somit wäre die Bedingung des richtigen Namens erfüllt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
soweit ich gelernt habe, mußt du immer dann, wenn zu deinem eingetragenen Namen noch ein Zusatz kommt, diesen im handelsregister eintragen lassen. völlig egal, wie der Zusatz sich darstellt. Dieser Eintrag dauert ein paar Tage und kostet ein paar Euro (noch zweistellig). Dann wärst du aber frei. wobei du - wie schon angesprochen - deinen Namen dazu nennen mußt:
Es ginge z.B. „Charlis Autohaus“, Inh. Charlotte Acker. Ohne Handelregister geht nur: Fa. Charlotte Acker. (immer die Rechtsform GbR vorausgesetzt). Aber die auf dem Gewerbeamt beraten Dich gern idR gern.
Thomas
Ich beabsichtige mich als Einzelunternehmen selbständig zu
machen …