Hallo,
Das Ehepaar A. besitzt ein Haus und hat zwei Söhne.
Das Ehepaar möchte nun verhindern das im Erbschaftsfall das Haus
u.U. verkauft werden muss weil sich die beiden Söhne nicht einigen können. Deshalb verkauft Ehepaar A. das Haus an Sohn B. - so richtig
mit Vertrag und allem drum und dran für einen verkehrswertüblichen Preis.
Innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf versterben beide Ehegatten
und nach deren Tod wird festgestellt - das Geld aus der Kaufsumme
ist weg.
Kann Bruder C. den Verkauf des Hauses vor fünf Jahren an Bruder B.
rechtlich anfechten und sein Erbe verlangen oder geht er in diesem Falle komplett leer aus ?
Velen Dank im voraus.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf versterben beide
Ehegatten
und nach deren Tod wird festgestellt - das Geld aus der
Kaufsumme
ist weg.
Das soll vorkommen.
Kann B beweisen, daß das Geld damals wirklich geflossen ist?
Kann Bruder C. den Verkauf des Hauses vor fünf Jahren an
Bruder B.
rechtlich anfechten und sein Erbe verlangen oder geht er in
diesem Falle komplett leer aus ?
Wenn das Geld weg ist, geht nicht nur C leer aus sondern auch B. Für das Haus hat B ja bezahlt und nichts geschenkt bekommen.
Cu Rene
Ich denke, die Frage ist tatsächlich der Geldfluß. Die Eheleute waren Eigentümer. Soweit sie nicht aus besonderen Gründen an der Verfügung über ihr Eigentum gehindert waren (z.B. Erbvertrag), durften sie das Haus verkaufen. Sie durften es demnach auch an einen der potentiellen Erben verkaufen. Ein Rückabwicklungsanspruch würde voraussetzen, daß es sich um so etwas wie ein Scheingeschäft handelte.
Wenn der Kauf ordentlich erfolgt ist, muß er notariell beurkundet sein. (Formzwang bei Immobiliengeschäften). Ist dies nicht der Fall, ist der Kauf ungültig. Wenn die Form eingehalten wurde, könnte der Bruder einwenden, es habe sich um ein Scheingeschäft gehandelt; das Geld sei nie geflossen oder der Kaufpreis sei von den Verkäufern selbst geleistet worden. Für die Zahlung des Kaufpreises wird der kaufende Bruder nachweispflichtig sein. Für den Beweis, daß das Geld von den Eltern selbst stammte, wäre sicherlich der anfechtende Brunder nachweispflichtig.
Wenn das Geld weg ist, hatten die Eltern es entweder dringend nötig und haben es aufgebraucht; dann war es bestimmt kein Scheingeschäft. Oder sie haben, die sie plötzlich ungewohnt liquide waren, das Geld verjubelt. Das wäre ihr gutes Recht gewesen.
Ich habe mir übrigens sagen lassen, Richter lassen Erbstreitigkeiten gern liegen, bis sie pensioniert werden. Deshalb macht es in der Regel gerade bei solchen Uneinigkeiten viel Sinn, sich zusammen zu setzen, und eine Lösung zwischen den Parteien zu suchen, bei der alle etwas nachgeben. Sonst streiten die Parteien sich womöglich jahrzehntelang.
Hi,
wie kommst Du darauf? Wir haben eine Erbstreitigkeit in 1 1/4 Jahren durchgezogen (Testierunfähigkeit). Der daraus resultierende Prozess (Rückforderung) wird nach 7 Monaten heute entschieden.
Sollte ein Gericht einen Prozess über Jahre hinziehen, gäbe es ja nun auch rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Gruß
Tina
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Hallo,
vuelen Dank an die Schreiber bis hierher - war schon sehr wertvoll
was ich bis dahin gehört habe.
Gruß
Czauderna