Wieder einmal GEZ

Hallo,

Familie X hat mehrere zusammenhängende Grundstücke, auf der mehrere Häuser stehen. Familie X hat beschlossen, je nach Jahreszeit, das eine oder andere Haus zu bewohnen. Deshalb ist regelmäßig nur eins der Häuser bewohnt. Muss Familie X nun für jedes Haus an die GEZ bezahlen?

Gruss

Iru

Hallo

Familie X hat mehrere zusammenhängende Grundstücke, auf der
mehrere Häuser stehen. Familie X hat beschlossen, je nach

Das heisst die Grundstücke sind einzeln erschlossene Grundstücke, die zufällig aneinander liegen?

Jahreszeit, das eine oder andere Haus zu bewohnen. Deshalb ist
regelmäßig nur eins der Häuser bewohnt. Muss Familie X nun für
jedes Haus an die GEZ bezahlen?

Meiner Ansicht nach sind das unterschiedliche Wohnsitze, also muss für dort dauerhaft vorgehaltene Empfangsgeräte jeweils gezahlt werden. Billiger wäre es, den Fernseher gerade die paar Meter zum anderen Gebäude zu tragen.

Gruß, DW.

Hallo,

Das heisst die Grundstücke sind einzeln erschlossene
Grundstücke, die zufällig aneinander liegen?

exakt.

Meiner Ansicht nach sind das unterschiedliche Wohnsitze, also
muss für dort dauerhaft vorgehaltene Empfangsgeräte jeweils
gezahlt werden. Billiger wäre es, den Fernseher gerade die
paar Meter zum anderen Gebäude zu tragen.

stimmt, sind aber mehr als ein paar Meter, da die Grundstücke ziemlich groß sind. Die fiktive Familie X ist zudem etwas faul, steht aber finanziell recht gut da, so dass sie sich eher eine neue Wohnung mit eigenen Fernsehgeräten einrichtet als die alten Sachen ständig hin- und her zu schleppen. Allerdings hat Familie X auch keine Lust, einem unersättlichem Moloch noch mehr Geld in den Hals zu stopfen.

Gruss

Iru

Hi
dann gelten die gleichen Regelungen, wie bei jedem Zweit- Dritt- oder sonstwie wohnsitz: wenn die Geräte ständig in dem haus stehen, muss für jedes Gerät bezahlt werden.

Gruß
haWeThie

Es hängt davon ab was für Geräte auf dem anderen Grundstück zum Empfang bereit gehalten werden.

Wenn dort gar keine Geräte sind muss man natürlich nichts zahlen.
Wenn auf dem anderen Grundstück zB nur neuartige Rundfunkgeräte sind, muss man gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5 keine Gebühr entrichten.
Wenn dort Fernseher/Radio vorhanden sind muss gemäß §5 Abs. 2.3 die Hälfte gezahlt werden.

MFG